Schulgesetznovelle 1990 | Archiv | Seite drucken |
Synopse (pdf-Datei) | ||
Gegenüberstellung von: | ||
Bekanntmachung der
Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG) Vom 2. August 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 451), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. Februar 2005 (GVOBl. Sch.-H. S. 168) |
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) Vom (Stand: 24.01.2007) |
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Quelle: http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MBF/Information/Schulgesetz/PDF/070124_20Synopse,property=pdf.pdf |
Synopse aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie: http://de.wikipedia.org/wiki/Synopse |
Eine Synopse (weniger gebräuchlich
Synopsis, von griechisch sýnopsis, "Zusammenschau", "Entwurf",
"Überblick") nennt man im weiteren Sinne eine übersichtliche
Gegenüberstellung oder vergleichende Zusammenfassung verschiedener
Texte. Im engeren Sinne ist damit in der Literaturwissenschaft und
verwandten Gebieten (wie der Bibelforschung) eine besondere,
spaltenweise Darstellung eines Textes gemeint. Hierbei werden zum
Zwecke des Vergleichs bzw. Analyse Texte parallel in fortlaufenden
Spalten bzw. in einer Tabelle gegenübergestellt, zum Beispiel für
Übersetzungen oder verschiedene Versionen von Dokumenten
(beispielsweise ist bei Wikipedia der "Unterschied zwischen
Versionen" (Aktuell / Letzte) synoptisch dargestellt). |
Anwendung Praktische Anwendung findet die Synopse in der Organisationslehre (zum Beispiel Problemanalyse), bei Gesetzesnovellen, als Lern- und Arbeitshilfen beim Studium (zum Beispiel fachübergreifende Analyse eines bestimmten Lernstoffes), in der Forschung (zum Beispiel Gegenüberstellung unterschiedlicher Aussagen in Gutachten zu einer Problematik), in der Politik (Vergleich von Wahlprogrammen der Parteien zu einem bestimmten Thema) und in der Informatik mit der Diff-Darstellung. |