Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung
und Sport des Landes Schleswig-Holstein
III 131
988-2331
10.11.1995
Herr Zentner
Ausschreibung von Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14
Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT
Leiterinnen und Leiter der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport hat die
Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 bzw. die Höhergruppierung nach
Vergütungsgruppe Ib BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des höheren
Dienstes in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien neu
geregelt:
1. Die A 14-Beförderungsmöglichkeiten werden auf die Schulen verteilt.
Die Beförderungsmöglichkeiten werden landesweit schulbezogen
ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtet sich an besonders
qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des höheren Dienstes.
Beamtete Lehrkräfte müssen - bezogen auf den 31.12.1995 - eine
Dienstzeit von mindestens 6 Jahren seit Anstellung aufweisen, Lehrkräfte
im Angestelltenverhältnis eine Beschäftigung von mindestens 9 Jahren,
davon wenigstens 6 Jahre unbefristet.
Weitere anrechnungsfähige Dienstzeiten werden vom Personalreferat
geprüft.
Beurlaubungszeiten können die Fristberechnung verändern.
2. Die zuständige Schulabteilung trifft ggf. eine Vorauswahl und schlägt
der Schule geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor. Liegen mehrere
geeignete Bewerbungen vor, so erstellt die Schule aufgrund eines
Vorstellungsgesprächs einen Beförderungsvorschlag. Nicht berücksichtigte
Bewerberinnen und Bewerber werden durch das Personalreferat
benachrichtigt.
3. Das Vorstellungsgespräch führen:
- die Schulleiterin/der Schulleiter
- eine Vertreterin/ein Vertreter des
örtlichen Personalrats
- die örtliche Gleichstellungsbeauftragte
und ggf.
- die Schwerbehindertenbeauftragte/der
Schwerbehindertenbeauftragte
Die federführende Schulleitung kann eine weitere Person zur
Protokollführung hinzuziehen.
Die Schulleitung wird durch die weiteren o.g.
Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Entwicklung des Beförderungs- bzw.
Höhergruppierungsvorschlags der Schule beraten.
Maßgeblich für die Auswahl sind insbesondere die bisherigen
Beurteilungen, wobei der letzten Beurteilung besonderes Gewicht zukommt.
4. Vom Vorschlag der Schulleitung abweichende
Stellungnahmen sowie das Protokoll des Vorstellungsgesprächs sind dem
Personalreferat mit dem Beförderungsvorschlag zu übersenden.
Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, der
Schwerbehindertenbeauftragten/des Schwerbehindertenbeauftragten sowie
des örtlichen Personalrats bleiben unberührt.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft die
Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport. Beförderungen
bzw. Höhergruppierungen werden zum 1.2. und zum 1.8. eines Jahres
ausgesprochen.
Nicht zum Zuge gekommene Bewerberinnen und Bewerber werden
vom Personalreferat informiert.
6. In Sonderfällen, z.B. bei Lehrkräften, die zwar auf
Schulstellen beschäftigt werden, jedoch überwiegend außerhalb ihrer
Schule eingesetzt sind, kann eine Beförderung ohne Ausschreibung
erfolgen.
Mit dieser Regelung sind alle bisher zur Beförderung nach
Besoldungsgruppe A 14 bzw. Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT
ergangenen Richtlinien aufgehoben.
Für die aktuelle Beförderungsaktion gilt:
- Bewerbungen der Lehrkräfte sind auf dem
Dienstweg bis 4.12.95 vorzulegen.
(Eingang im Personalreferat)
- Es ist eine Anlaßbeurteilung zu fertigen,
die auf dem Dienstweg bis spätestens 22.12.95 vorzulegen ist.
Nach Abschluß dieser Beförderungsaktion wird geprüft, inwieweit
Änderungen für zukünftige Beförderungsverfahren vorzunehmen sind.
Ich bitte die Schulleiterinnen und Schulleiter, die beiliegende
Ausschreibung zusammen mit den besetzbaren Beförderungsstellen
bekanntzumachen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst
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Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung
und Sport des Landes Schleswig-Holstein
10.November1995
ZE95042A.DOC
Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport schreibt die
in der Anlage bezeichneten Stellen zur Beförderung nach
Besoldungsgruppe A 14 bzw. Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT
aus.
Die Ausschreibung richtet sich an besonders qualifizierte Lehrkräfte.
Die Beförderungsstellen sind den einzelnen Schulen zugeordnet.
Zur Bewerbung berechtigt sind folgende Lehrkräfte des höheren Dienstes
mit Zweitem Staatsexamen.
Beamtete Lehrkräfte müssen eine Dienstzeit von mindestens 6 Jahren seit
Anstellung aufweisen, Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis eine
Beschäftigung von mindestens 9 Jahren, davon wenigstens 6 Jahre
unbefristet. Die geforderte längere Dienstzeit von 3 Jahren für
Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis entspricht der regelmäßigen
Probezeit von beamteten Lehrkräften.
Stichtag ist der 31.12.1995.
Weitere anrechnungsfähige Dienstzeiten werden vom Personalrat geprüft.
Beurlaubungszeiten - bei Urlaub nach § 95 a Landesbeamtengesetz von mehr
als 3 Jahren - können die Fristberechnung verändern.
Lehrkräfte, die sich bewerben wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung
bis spätestens 4. Dezember 1995
auf dem Dienstwege unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und
einer Tätigkeitsauflistung abzugeben. Die Bewerbung soll zum genannten
Termin im jeweiligen Personalreferat eingegangen sein.
Liegen mehrere geeignete Bewerbungen vor, so erstellt die Schule
aufgrund eines Vorstellungsgesprächs einen Beförderungsvorschlag.
Lehrkräfte, die damit einverstanden sind, daß ihre Anlaßbeurteilung dem
Gremium zur Entwicklung eines Beförderungsvorschlags der Schule mit den
Bewerbungsunterlagen zugänglich sein soll, bitte ich, dies im
Bewerbungsschreiben ausdrücklich anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst
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Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung
und Sport des Landes Schleswig-Holstein
III 1
988-2213
24.11.1995
-2231
lsml97
Leiterinnen und Leiter
der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien
Anzuwendende Beurteilungsgrundsätze für die Ausschreibung von
Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14/Höhergruppierung
nach Vergütungsgruppe Ib BAT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich nehme entsprechende Anfragen zum Anlaß, zum geltenden
Beurteilungsverfahren folgende Erläuterungen zu geben:
Wie Ihnen zum Teil bereits bekannt sein wird, sind die
Beurteilungsrichtlinien für den Bereich der allgemeinen Verwaltung
inzwischen maßgeblich überarbeitet worden. Für den Schulbereich ist
ebenso wie für andere Bereiche, die von diesen neuen Richtlinien nicht
unmittelbar erfaßt sind, eine entsprechende Überarbeitung in enger
Anlehnung vorgesehen. Erste Diskussionsentwürfe hierfür sind bereits
erstellt. Eine grundlegende Überarbeitung konnte in der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht abgeschlossen werden. Vielmehr ist noch eine
eingehende Abstimmung, u.a. mit den betroffenen Verbänden, erforderlich.
Daher ist mit dem Hauptpersonalrat - Lehrer - darüber Verständigung
erzielt worden, die A 14-Beförderungen bzw. die Höhergruppierungen nach
Vergütungsgruppe Ib BAT zunächst weiterhin auf der Basis der geltenden
Grundsätze vorzunehmen.
Diese Grundsätze, die bei den Beurteilungen für das oben bezeichnete
Auswahlverfahren zu berücksichtigen sind, fasse ich noch einmal wie
folgt zusammen:
1. Ausgangspunkt und Grundlage jeder dienstlichen
Beurteilung ist das dienstliche Verhalten der zu beurteilenden
Lehrkraft. Maßgeblich sind dabei diejenigen Beobachtungen und Eindrücke,
die die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in dem gesamten
Beurteilungszeitraum sammelt. In Betracht kommen hier zunächst
unmittelbare Beobachtungen und Eindrücke, die durch Unterrichtsbesuche,
in außerunterrichtlichen Veranstaltungen oder in sonstigem persönlichen
Kontakt erlangt wurden. Außerdienstliches Verhalten ist nur insoweit zu
berücksichtigen, als es dienstliche Relevanz hat.
2. Die Beförderung nach A 14 bzw. die Höhergruppierung
nach BAT Ib ist für besonders qualifizierte Lehrkräfte des höheren
Dienstes vorgesehen; sie zielt nicht auf die Übertragung einer
spezifischen organisatorischen oder Verwaltungsfunktion. Die Beurteilung
der Bewerberinnen und Bewerber muß daher vorrangig die unterrichtliche
Leistung der Lehrkräfte und ihre weitere pädagogische Leistung
darstellen und bewerten. Die Wahrnehmung von Organisations- und
Verwaltungsaufgaben ist ggf. ebenfalls zu beurteilen, darf jedoch für
die Gesamtbewertung nicht von ausschlaggebendem Gewicht sein.
3. Auf der Grundlage dieses Tätigkeitsprofils sind
folgende Beurteilungsmerkmale zu erfassen:
- Allgemeine geistige Veranlagung (z.B.
Auffassungsgabe, Urteilsvermögen, Ausdrucksvermögen)
- Fachkenntnisse
- Dienstauffassung
- Arbeitsleistung
- Belastbarkeit
- Soziales Verhalten.
Die vorgenommenen Wertungen müssen nachvollziehbar auf
Eindrücke und Beobachtungen (s. oben Ziffer 1) zurückzuführen sein.
4. Die Einzelwertungen sind in einer abschließenden
Würdigung, der ein Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung
beigefügt werden kann, und in einem Gesamturteil zusammenzufassen. Für
das Gesamturteil gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe:
- "Sehr gut" ist die bestmögliche
Gesamtwertung; sie ist nur Lehrkräften zu erteilen, die sich nach
Eignung, Befähigung und Leistung erheblich gegenüber den mit "Gut"
beurteilten Lehrkräften auszeichnen.
- "Gut" ist besonders befähigten
Lehrkräften zu erteilen, die sich nach Eignung, Befähigung und Leistung
erheblich vom Durchschnitt abheben.
- "Voll befriedigend" ist Lehrkräften zu
erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung über dem
Durchschnitt liegen.
- "Befriedigend" ist Lehrkräften zu
erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den zu stellenden
Anforderungen voll entsprechen.
- "Ausreichend" ist Lehrkräften zu
erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den zu stellenden
Anforderungen trotz geringfügiger Mängel noch genügen.
- "Mangelhaft" ist Lehrkräften zu erteilen,
die nach Eignung, Befähigung und Leistung den Anforderungen nicht
entsprechen, jedoch die Beseitigung der bestehenden Mängel in absehbarer
Zeit erwarten lassen.
- "Ungenügend" ist nur zu erteilen, wenn
die Lehrkraft die unerläßlichen Anforderungen nach Eignung, Befähigung
und Leistung nicht erfüllt und eine Behebung der erheblichen Mängel
nicht oder kaum noch zu erwarten ist.
5. Einzuleiten ist die Beurteilung mit
Amtsbezeichnung, Vor- und Zunahme sowie dem Geburtsdatum der beurteilten
Lehrkraft. Gegebenenfalls ist die Schwerbehinderteneigenschaft
anzugeben. Anzugeben ist ferner stets der Beurteilungszeitraum sowie
gegebenenfalls dienstliche und - falls erheblich - außerdienstliche
Fortbildungsveranstaltungen.
Die Beurteilung ist der Lehrkraft in ihrem vollem Wortlaut zu
eröffnen und auf Verlangen mit ihr zu besprechen.
Ich bitte, die obigen Grundsätze bei allen anzufertigenden Beurteilungen
zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst
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Beförderung von im Auslandsschuldienst
tätigen Lehrkräften nach BesGr. A 14
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein vom 1. August 1996 - III 408 -
(NBI.MBWFK.Schl.-H. 1996 S. 353)
Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport hat die
Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 beziehungsweise Höhergruppierung
nach Vergütungsgruppe I b BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des Höheren
Dienstes in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien in
einem Erlaß vom 10. November 1995 neu geregelt. Dazu ergeht für die im
Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräfte mit Ausnahme des Deutschen
Gymnasiums für Nordschleswig, das wie eine Inlandsschule behandelt wird,
folgender Ergänzungserlaß:
1. Für 1996 werden zwei Beförderungsstellen nach A 14 für besonders
qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des Höheren Dienstes
ausgeschrieben.
2. Bewerberinnen und Bewerber müssen - bezogen auf den 31 . Dezember
1995 - eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Anstellung
aufweisen. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Die letzte dienstliche Beurteilung in Schleswig-Holstein lautet "sehr
gut",
- die Beurlaubung für den Auslandsschuldienst beträgt zum Zeitpunkt der
neu anzufertigenden Anlaßbeurteilung mindestens zwei Jahre,
- an der Auslandsschule wird eine besonders qualifizierte Tätigkeit, zum
Beispiel in einer Funktionsstelle, wahrgenommen,
- eine Rückkehr in den Inlandsschuldienst erfolgt erst nach dem 31.
Dezember 1996.
3. Nach Eingang der Bewerbungen fordert das Ministerium eine dienstliche
Beurteilung durch den Prüfungsbeauftragten oder die Prüfungsbeauftragte
der Kultusministerkonferenz oder ersatzweise durch den Schulleiter oder
die Schulleiterin an.
An Schulen ohne deutsche Schulleiter kommt der letzten dienstlichen
Beurteilung im Inland die wesentliche Bedeutung zu.
4. Das Beurteilungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Der Beurteiler
eröffnet mündlich dem zu Beurteilenden das Ergebnis der Besichtigung
einschließlich der Note, Gegenvorstellungen sind vor Ort zu erörtern und
zu entscheiden. Der Beurteiler verfaßt eine schriftliche Beurteilung und
schickt sie an das Ministerium sowie an die beurteilte Lehrkraft. Die
Lehrkraft kann einen Monat nach Zustellung Widerspruch einlegen. Über
den Widerspruch entscheidet die Schulabteilung. Danach verbleibt nur der
Klageweg.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
6. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vom
Personalreferat informiert. Nach einer Wartefrist von zwei Monaten
erfolgt die Beförderung der ausgewählten Lehrkräfte.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien setzen die aus ihrem Kollegium beurlaubten
Lehrkräfte über diese Ausschreibung in Kenntnis, um ihnen eine
fristgerechte Antragstellung innerhalb von sechs Wochen nach Erscheinen
des Nachrichtenblattes zu ermöglichen.
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Beförderung von im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräften nach
BesGr. A 14
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 1 . August 1997 - III 408 - (NBI.MBWFK.Schl.-H.1997 S.375)
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die
Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 beziehungsweise Höhergruppierung
nach Vergütungsgruppe I b BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des Höheren
Dienstes in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien in
einem Erlaß vom 5. Juni 1997 neu geregelt. Dazu ergeht für die im
Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräfte mit Ausnahme des Deutschen
Gymnasiums für Nordschleswig, das wie eine Inlandsschule behandelt wird,
folgender Ergänzungserlaß:
1 . Für 1997 wird eine Beförderungsstelle nach A 14 für besonders
qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des Höheren Dienstes
ausgeschrieben.
2. Bewerberinnen und Bewerber müssen - bezogen auf den 30. September
1997 - eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Anstellung
aufweisen. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Die letzte dienstliche Beurteilung in Schleswig-Holstein lautet "sehr
gut",
- die Beurlaubung für den Auslandsschuldienst beträgt zum 30. September
1997 mindestens zwei Jahre,
- an der Auslandsschule wird eine besonders qualifizierte Tätigkeit, zum
Beispiel in einer Funktionsstelle, wahrgenommen,
- eine Rückkehr in den Inlandsschuldienst erfolgt erst nach dem 1 .
Februar 1998.
3. Nach Eingang der Bewerbungen fordert das Ministerium eine dienstliche
Beurteilung durch den Prüfungsbeauftragten oder die Prüfungsbeauftragte
der Kultusministerkonferenz oder ersatzweise durch den Schulleiter oder
die Schulleiterin an. Bereits vorgelegte Beurteilungen behalten ihre
Gültigkeit für zwei Jahre.
An Schulen ohne deutsche Schulleiterin oder Schulleiter kommt der
letzten dienstlichen Beurteilung im Inland die wesentliche Bedeutung zu.
4. Das Beurteilungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Die Beurteilende
oder der Beurteilende eröffnet mündlich dem oder der zu Beurteilenden
das Ergebnis der Besichtigung einschließlich der Note,
Gegenvorstellungen sind vor Ort zu erörtern und zu entscheiden. Die
Beurteilende oder der Beurteilende verfaßt eine schriftliche Beurteilung
und schickt sie an das Ministerium sowie an die beurteilte Lehrkraft.
Die Lehrkraft kann einen Monat nach Zustellung Widerspruch einlegen.
Über den Widerspruch entscheidet die Schulabteilung. Danach verbleibt
nur der Klageweg.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
6. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vom
Personalreferat informiert. Nach einer Wartefrist von zwei Monaten
erfolgt die Beförderung der ausgewählten Lehrkräfte.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien setzen die aus ihrem Kollegium beurlaubten
Lehrkräfte über diese Ausschreibung in Kenntnis, um ihnen eine
fristgerechte Antragstellung innerhalb von sechs Wochen nach Erscheinen
des Nachrichtenblattes zu ermöglichen.
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