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Ausschreibung von Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14 - Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT
Ausschreibung
Anzuwendende Beurteilungsgrundsätze für die Ausschreibung von Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14/Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT
Beförderung von im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräften nach BesGr. A 14
Beförderung von im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräften nach BesGr. A 14

Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes Schleswig-Holstein


III 131                         988-2331                                     10.11.1995
                                    Herr Zentner

Ausschreibung von Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14
Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT



Leiterinnen und Leiter der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport hat die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 bzw. die Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des höheren Dienstes in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien neu geregelt:

1. Die A 14-Beförderungsmöglichkeiten werden auf die Schulen verteilt.
Die Beförderungsmöglichkeiten werden landesweit schulbezogen ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtet sich an besonders qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des höheren Dienstes.

Beamtete Lehrkräfte müssen - bezogen auf den 31.12.1995 - eine Dienstzeit von mindestens 6 Jahren seit Anstellung aufweisen, Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis eine Beschäftigung von mindestens 9 Jahren, davon wenigstens 6 Jahre unbefristet.
Weitere anrechnungsfähige Dienstzeiten werden vom Personalreferat geprüft.
Beurlaubungszeiten können die Fristberechnung verändern.

2. Die zuständige Schulabteilung trifft ggf. eine Vorauswahl und schlägt der Schule geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor. Liegen mehrere geeignete Bewerbungen vor, so erstellt die Schule aufgrund eines Vorstellungsgesprächs einen Beförderungsvorschlag. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden durch das Personalreferat benachrichtigt.

3.    Das Vorstellungsgespräch führen:

    -    die Schulleiterin/der Schulleiter
    -    eine Vertreterin/ein Vertreter des örtlichen Personalrats
    -    die örtliche Gleichstellungsbeauftragte und ggf.
    -    die Schwerbehindertenbeauftragte/der Schwerbehindertenbeauftragte
    Die federführende Schulleitung kann eine weitere Person zur Protokollführung hinzuziehen.

    Die Schulleitung wird durch die weiteren o.g. Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Entwicklung des Beförderungs- bzw. Höhergruppierungsvorschlags der Schule beraten.
Maßgeblich für die Auswahl sind insbesondere die bisherigen Beurteilungen, wobei der letzten Beurteilung besonderes Gewicht zukommt.

4.    Vom Vorschlag der Schulleitung abweichende Stellungnahmen sowie das Protokoll des Vorstellungsgesprächs sind dem Personalreferat mit dem Beförderungsvorschlag zu übersenden.
    Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenbeauftragten/des Schwerbehindertenbeauftragten sowie des örtlichen Personalrats bleiben unberührt.

5.    Die Entscheidung über die Beförderung trifft die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport. Beförderungen bzw. Höhergruppierungen werden zum 1.2. und zum 1.8. eines Jahres ausgesprochen.
    Nicht zum Zuge gekommene Bewerberinnen und Bewerber werden vom Personalreferat informiert.

6.    In Sonderfällen, z.B. bei Lehrkräften, die zwar auf Schulstellen beschäftigt werden, jedoch überwiegend außerhalb ihrer Schule eingesetzt sind, kann eine Beförderung ohne Ausschreibung erfolgen.

Mit dieser Regelung sind alle bisher zur Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 bzw. Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT ergangenen Richtlinien aufgehoben.

Für die aktuelle Beförderungsaktion gilt:
    -    Bewerbungen der Lehrkräfte sind auf dem Dienstweg bis 4.12.95 vorzulegen.
        (Eingang im Personalreferat)
    -    Es ist eine Anlaßbeurteilung zu fertigen, die auf dem Dienstweg bis spätestens 22.12.95 vorzulegen ist.

Nach Abschluß dieser Beförderungsaktion wird geprüft, inwieweit Änderungen für zukünftige Beförderungsverfahren vorzunehmen sind.

Ich bitte die Schulleiterinnen und Schulleiter, die beiliegende Ausschreibung zusammen mit den besetzbaren Beförderungsstellen bekanntzumachen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst


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Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes Schleswig-Holstein


                                                                10.November1995
                                                                ZE95042A.DOC

Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport schreibt die in der Anlage bezeichneten Stellen zur Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 bzw. Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe Ib BAT aus.

Die Ausschreibung richtet sich an besonders qualifizierte Lehrkräfte. Die Beförderungsstellen sind den einzelnen Schulen zugeordnet.

Zur Bewerbung berechtigt sind folgende Lehrkräfte des höheren Dienstes mit Zweitem Staatsexamen.
Beamtete Lehrkräfte müssen eine Dienstzeit von mindestens 6 Jahren seit Anstellung aufweisen, Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis eine Beschäftigung von mindestens 9 Jahren, davon wenigstens 6 Jahre unbefristet. Die geforderte längere Dienstzeit von 3 Jahren für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis entspricht der regelmäßigen Probezeit von beamteten Lehrkräften.
Stichtag ist der 31.12.1995.
Weitere anrechnungsfähige Dienstzeiten werden vom Personalrat geprüft.
Beurlaubungszeiten - bei Urlaub nach § 95 a Landesbeamtengesetz von mehr als 3 Jahren - können die Fristberechnung verändern.

Lehrkräfte, die sich bewerben wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung
bis spätestens 4. Dezember 1995
auf dem Dienstwege unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer Tätigkeitsauflistung abzugeben. Die Bewerbung soll zum genannten Termin im jeweiligen Personalreferat eingegangen sein.

Liegen mehrere geeignete Bewerbungen vor, so erstellt die Schule aufgrund eines Vorstellungsgesprächs einen Beförderungsvorschlag.
Lehrkräfte, die damit einverstanden sind, daß ihre Anlaßbeurteilung dem Gremium zur Entwicklung eines Beförderungsvorschlags der Schule mit den Bewerbungsunterlagen zugänglich sein soll, bitte ich, dies im Bewerbungsschreiben ausdrücklich anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst


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Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes Schleswig-Holstein


III 1                                     988-2213                                    
24.11.1995
                                         -2231                                   
lsml97

Leiterinnen und Leiter
der Beruflichen Schulen,
Gesamtschulen und Gymnasien


Anzuwendende Beurteilungsgrundsätze für die Ausschreibung von
Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 14/Höhergruppierung
nach Vergütungsgruppe Ib BAT



Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich nehme entsprechende Anfragen zum Anlaß, zum geltenden Beurteilungsverfahren folgende Erläuterungen zu geben:

Wie Ihnen zum Teil bereits bekannt sein wird, sind die Beurteilungsrichtlinien für den Bereich der allgemeinen Verwaltung inzwischen maßgeblich überarbeitet worden. Für den Schulbereich ist ebenso wie für andere Bereiche, die von diesen neuen Richtlinien nicht unmittelbar erfaßt sind, eine entsprechende Überarbeitung in enger Anlehnung vorgesehen. Erste Diskussionsentwürfe hierfür sind bereits erstellt. Eine grundlegende Überarbeitung konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgeschlossen werden. Vielmehr ist noch eine eingehende Abstimmung, u.a. mit den betroffenen Verbänden, erforderlich.

Daher ist mit dem Hauptpersonalrat - Lehrer - darüber Verständigung erzielt worden, die A 14-Beförderungen bzw. die Höhergruppierungen nach Vergütungsgruppe Ib BAT zunächst weiterhin auf der Basis der geltenden Grundsätze vorzunehmen.

Diese Grundsätze, die bei den Beurteilungen für das oben bezeichnete Auswahlverfahren zu berücksichtigen sind, fasse ich noch einmal wie folgt zusammen:

1.    Ausgangspunkt und Grundlage jeder dienstlichen Beurteilung ist das dienstliche Verhalten der zu beurteilenden Lehrkraft. Maßgeblich sind dabei diejenigen Beobachtungen und Eindrücke, die die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in dem gesamten Beurteilungszeitraum sammelt. In Betracht kommen hier zunächst unmittelbare Beobachtungen und Eindrücke, die durch Unterrichtsbesuche, in außerunterrichtlichen Veranstaltungen oder in sonstigem persönlichen Kontakt erlangt wurden. Außerdienstliches Verhalten ist nur insoweit zu berücksichtigen, als es dienstliche Relevanz hat.

2.    Die Beförderung nach A 14 bzw. die Höhergruppierung nach BAT Ib ist für besonders qualifizierte Lehrkräfte des höheren Dienstes vorgesehen; sie zielt nicht auf die Übertragung einer spezifischen organisatorischen oder Verwaltungsfunktion. Die Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber muß daher vorrangig die unterrichtliche Leistung der Lehrkräfte und ihre weitere pädagogische Leistung darstellen und bewerten. Die Wahrnehmung von Organisations- und Verwaltungsaufgaben ist ggf. ebenfalls zu beurteilen, darf jedoch für die Gesamtbewertung nicht von ausschlaggebendem Gewicht sein.

3.    Auf der Grundlage dieses Tätigkeitsprofils sind folgende Beurteilungsmerkmale zu erfassen:

    -    Allgemeine geistige Veranlagung (z.B. Auffassungsgabe, Urteilsvermögen, Ausdrucksvermögen)

    -    Fachkenntnisse

    -    Dienstauffassung

    -    Arbeitsleistung

    -    Belastbarkeit

    -    Soziales Verhalten.

    Die vorgenommenen Wertungen müssen nachvollziehbar auf Eindrücke und Beobachtungen (s. oben Ziffer 1) zurückzuführen sein.

4.    Die Einzelwertungen sind in einer abschließenden Würdigung, der ein Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung beigefügt werden kann, und in einem Gesamturteil zusammenzufassen. Für das Gesamturteil gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe:

    -    "Sehr gut" ist die bestmögliche Gesamtwertung; sie ist nur Lehrkräften zu erteilen, die sich nach Eignung, Befähigung und Leistung erheblich gegenüber den mit "Gut" beurteilten Lehrkräften auszeichnen.

    -    "Gut" ist besonders befähigten Lehrkräften zu erteilen, die sich nach Eignung, Befähigung und Leistung erheblich vom Durchschnitt abheben.

    -    "Voll befriedigend" ist Lehrkräften zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung über dem Durchschnitt liegen.
    -    "Befriedigend" ist Lehrkräften zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den zu stellenden Anforderungen voll entsprechen.

    -    "Ausreichend" ist Lehrkräften zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den zu stellenden Anforderungen trotz geringfügiger Mängel noch genügen.

    -    "Mangelhaft" ist Lehrkräften zu erteilen, die nach Eignung, Befähigung und Leistung den Anforderungen nicht entsprechen, jedoch die Beseitigung der bestehenden Mängel in absehbarer Zeit erwarten lassen.

    -    "Ungenügend" ist nur zu erteilen, wenn die Lehrkraft die unerläßlichen Anforderungen nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht erfüllt und eine Behebung der erheblichen Mängel nicht oder kaum noch zu erwarten ist.

5.    Einzuleiten ist die Beurteilung mit Amtsbezeichnung, Vor- und Zunahme sowie dem Geburtsdatum der beurteilten Lehrkraft. Gegebenenfalls ist die Schwerbehinderteneigenschaft anzugeben. Anzugeben ist ferner stets der Beurteilungszeitraum sowie gegebenenfalls dienstliche und - falls erheblich - außerdienstliche Fortbildungsveranstaltungen.

    Die Beurteilung ist der Lehrkraft in ihrem vollem Wortlaut zu eröffnen und auf Verlangen mit ihr zu besprechen.


Ich bitte, die obigen Grundsätze bei allen anzufertigenden Beurteilungen zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Franziska Pabst


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Beförderung von im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräften nach BesGr. A 14
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 1. August 1996 - III 408 -
(NBI.MBWFK.Schl.-H. 1996 S. 353)

Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport hat die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 beziehungsweise Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe I b BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des Höheren Dienstes in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien in einem Erlaß vom 10. November 1995 neu geregelt. Dazu ergeht für die im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräfte mit Ausnahme des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig, das wie eine Inlandsschule behandelt wird, folgender Ergänzungserlaß:
1. Für 1996 werden zwei Beförderungsstellen nach A 14 für besonders qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des Höheren Dienstes ausgeschrieben.
2. Bewerberinnen und Bewerber müssen - bezogen auf den 31 . Dezember 1995 - eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Anstellung aufweisen. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Die letzte dienstliche Beurteilung in Schleswig-Holstein lautet "sehr gut",
- die Beurlaubung für den Auslandsschuldienst beträgt zum Zeitpunkt der neu anzufertigenden Anlaßbeurteilung mindestens zwei Jahre,
- an der Auslandsschule wird eine besonders qualifizierte Tätigkeit, zum Beispiel in einer Funktionsstelle, wahrgenommen,
- eine Rückkehr in den Inlandsschuldienst erfolgt erst nach dem 31. Dezember 1996.
3. Nach Eingang der Bewerbungen fordert das Ministerium eine dienstliche Beurteilung durch den Prüfungsbeauftragten oder die Prüfungsbeauftragte der Kultusministerkonferenz oder ersatzweise durch den Schulleiter oder die Schulleiterin an.
An Schulen ohne deutsche Schulleiter kommt der letzten dienstlichen Beurteilung im Inland die wesentliche Bedeutung zu.
4. Das Beurteilungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Der Beurteiler eröffnet mündlich dem zu Beurteilenden das Ergebnis der Besichtigung einschließlich der Note, Gegenvorstellungen sind vor Ort zu erörtern und zu entscheiden. Der Beurteiler verfaßt eine schriftliche Beurteilung und schickt sie an das Ministerium sowie an die beurteilte Lehrkraft. Die Lehrkraft kann einen Monat nach Zustellung Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Schulabteilung. Danach verbleibt nur der Klageweg.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
6. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vom Personalreferat informiert. Nach einer Wartefrist von zwei Monaten erfolgt die Beförderung der ausgewählten Lehrkräfte.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien setzen die aus ihrem Kollegium beurlaubten Lehrkräfte über diese Ausschreibung in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung innerhalb von sechs Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes zu ermöglichen.


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Beförderung von im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräften nach BesGr. A 14
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 1 . August 1997 - III 408 - (NBI.MBWFK.Schl.-H.1997 S.375)

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 beziehungsweise Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe I b BAT für Lehrkräfte in der Laufbahn des Höheren Dienstes in den Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien in einem Erlaß vom 5. Juni 1997 neu geregelt. Dazu ergeht für die im Auslandsschuldienst tätigen Lehrkräfte mit Ausnahme des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig, das wie eine Inlandsschule behandelt wird, folgender Ergänzungserlaß:
1 . Für 1997 wird eine Beförderungsstelle nach A 14 für besonders qualifizierte Lehrkräfte der Laufbahn des Höheren Dienstes ausgeschrieben.
2. Bewerberinnen und Bewerber müssen - bezogen auf den 30. September 1997 - eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Anstellung aufweisen. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Die letzte dienstliche Beurteilung in Schleswig-Holstein lautet "sehr gut",
- die Beurlaubung für den Auslandsschuldienst beträgt zum 30. September 1997 mindestens zwei Jahre,
- an der Auslandsschule wird eine besonders qualifizierte Tätigkeit, zum Beispiel in einer Funktionsstelle, wahrgenommen,
- eine Rückkehr in den Inlandsschuldienst erfolgt erst nach dem 1 . Februar 1998.
3. Nach Eingang der Bewerbungen fordert das Ministerium eine dienstliche Beurteilung durch den Prüfungsbeauftragten oder die Prüfungsbeauftragte der Kultusministerkonferenz oder ersatzweise durch den Schulleiter oder die Schulleiterin an. Bereits vorgelegte Beurteilungen behalten ihre Gültigkeit für zwei Jahre.
An Schulen ohne deutsche Schulleiterin oder Schulleiter kommt der letzten dienstlichen Beurteilung im Inland die wesentliche Bedeutung zu.
4. Das Beurteilungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Die Beurteilende oder der Beurteilende eröffnet mündlich dem oder der zu Beurteilenden das Ergebnis der Besichtigung einschließlich der Note, Gegenvorstellungen sind vor Ort zu erörtern und zu entscheiden. Die Beurteilende oder der Beurteilende verfaßt eine schriftliche Beurteilung und schickt sie an das Ministerium sowie an die beurteilte Lehrkraft. Die Lehrkraft kann einen Monat nach Zustellung Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Schulabteilung. Danach verbleibt nur der Klageweg.
5. Die Entscheidung über die Beförderung trifft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
6. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vom Personalreferat informiert. Nach einer Wartefrist von zwei Monaten erfolgt die Beförderung der ausgewählten Lehrkräfte.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Beruflichen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien setzen die aus ihrem Kollegium beurlaubten Lehrkräfte über diese Ausschreibung in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung innerhalb von sechs Wochen nach Erscheinen des Nachrichtenblattes zu ermöglichen.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein