Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2011/12 Archiv Seite drucken

siehe auch: Vorgriffsstunde

Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2011/12

Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 6. September 2010 - III 247- 0331.0-3

Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2011/12

  • eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichts­verpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne Dienst­bezüge bzw. deren Beendigung,

  • eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein (Versetzungswünsche für das Schuljahr 2010/11, denen nicht entsprochen werden konnte, müssen wiederholt werden),

  • eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren),

  • eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in anderen Bundesländern,

  • die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder

  • die Entlassung beantragen oder

  • die Kündigung erklären

wollen, werden zur Vorbereitung der Personalplanung gebeten, dieses bis spätestens zum

15. November 2010 (Eingang im MBK)

auf dem Dienstwege einzureichen. Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Alters­teilzeitbeschäftigung (nur Schwerbehinderte im Beamtenverhältnis) ebenfalls zum genannten Termin einzureichen. Spätestens müssen diese Anträge mindestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Altersteilzeitbeschäftigung für Schwerbehinderte im Beamtenverhältnis nach derzeitiger Rechtslage vor dem 1. Januar 2013 beginnen muss.

Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich" sowie „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren RBZ)" gelten die Regelungen dieser Erlasse mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Schule zu stellen sind.

Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den allgemein bildenden Schuldienst und Förderzentren

(Pkt. 3.1) sind an das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zu richten, es sei denn, es handelt sich um eine Bewerbung auf eine im Rahmen der Dezentralisierung ausgeschriebene Stelle. Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den berufsbildenden Schuldienst (Pkt. 3.2) sind an die Schulen zu richten.

Anträge, die nach den in diesem Erlass gesetzten Fristen eingehen, können nur noch in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Die gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Fristen für Ent­lassungsanträge und Kündigungen bleiben unberührt.

1 Versetzungen

Über Versetzungsanträge von Lehrkräften der berufsbildenden Schulen entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter im Einvernehmen mit den aufnehmenden Schulen innerhalb der Schulart.

Einvernehmliche Versetzungen von Lehrkräften der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe werden von den Schul­leiterinnen und Schulleitern bis zur verwaltungs­mäßigen Umsetzung vorbereitet.

Für die Lehrkräfte der übrigen Schularten und bei schulartübergreifenden Versetzungen gilt: Über Anträge auf kreisinterne Versetzung im Bereich der Grund-, Haupt-, Real-, Regional-, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren ent­scheiden die Schulämter, soweit es sich nicht um schulartübergreifende Versetzungen handelt. Über Versetzungsanträge von Lehrkräften dieser Schularten in einen anderen Kreis oder an eine andere Schulart entscheidet das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Hol­stein.

Zu Versetzungsanträgen werden zunächst Zwi­schenbescheide erteilt.
 

2 Ländertausch

Mit dem Beschluss vom 10.05.2001 hat die KMK ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren (Lehreraustauschverfahren) beschlossen

2.1 Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren können im Schuldienst befindliche Lehrkräfte an Bewer­bungsverfahren in anderen Bundesländern teil­nehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewer­bung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen. Freigabeerklärungen sollen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen erteilt werden. Die Länder sind übereingekom­men, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragstellung aaf Freigabe zu erteilen.

Die Freigabeerklärung ist auf dem Dienstweg bis zum 15. November 2010 formlos zu beantragen. Freigabeerklärungen aus einem späteren aktuellen Anlass müssen schnellstmöglich beantragt werden.

Die Freigabe wird bis zum 31. Mai 2011 bzgl. der Entscheidung des aufnehmenden Bundeslandes befristet.

Die Übernahme erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn. Der Wechsel in ein anderes Bundesland zum 1. Februar eines Jahres ist nur in Ausnahmesituationen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens möglich.

2.2 Im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z.B. zur Familienzusammenführung, einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen. Das Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) stellt neben dem vorrangigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes Bundesland dar.

Die Übernahme im Tauschverfahren nach Schles­wig-Holstein bzw. der Tausch in ein anderes Bundesland erfolgt grundsätzlich zum 1. August eines Jahres.

Anträge auf Versetzung in ein anderes Bundes­land zum Schuljahresbeginn 2011/12 sind bis zum 15. November 2010 vorzulegen.

Der Versetzungsantrag kann im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Ländertausch) abgerufen werden.

3 Bewerbungen für den Schuldienst

3.1Bewerbungen für den Schuldienst an allgemein bildenden Schulen und Förderzentren

3.1.1 Für Erstbewerberinnen und Erstbewerber (außer berufsbildende Schulen siehe 3.2), die zum 31. Januar 2011 ihre Ausbildung beenden, gilt der 15. November 2010 als Bewerbungsschlusstermin für die Einstellung zum Beginn des 2. Schulhalbjahres.

Das Zeugnis über die II. Staatsprüfung kann gegebenenfalls nachgereicht werden. Bewerbungen, die erst nach Ablauf des Bewerbungstermins eingehen, werden soweit möglich noch bei den anstehenden Personalentscheidungen berücksichtigt.

Zum 1. Februar 2011 stellt Schleswig-Holstein auf ein Online- Bewerbungsverfahren um. Alle bis dahin eingegangenen Bewerbungen werden zum 31. Januar 2011 gelöscht. Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem 1. Februar 2011 bzw. zum neuen Schuljahr an einer Einstellung interessiert sind, müssen sich dann online bewerben. Nähere Hinweise zu diesem Verfah­ren werden rechtzeitig vor dem 31. Januar 2011 auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Kultur veröffentlicht.

3.1.2 Die Wiederbewerberinnen und Wiederbewerber für den Schuldienst (außer berufsbildende Schulen siehe 3.2) müssen bis zum 15. Novem­ber 2010 formlos schriftlich unter Angabe der Bewerbernummer erklären, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten. Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen (z.B. Wohnortwechsel, gewünschter Unterrichtseinsatz) sind hierbei anzuzeigen.


3.1.3 Alle Erst- und Wiederholungsbewerber(innen) für allgemein bildende Schulen und Förderzentren, die sich im Ministerium für Bildung und Kultur bewerben, erhalten eine Eingangsbestätigung.

3.2 Bewerbungen für den berufsbildenden Schuldienst

Bewerberinnen und Bewerber für den berufs­bildenden Schuldienst bewerben sich direkt auf Stellenausschreibungen der berufsbildenden Schulen, die im Internet sowohl unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Stellen im Schuldienst) als auch auf den Homepages der Schulen veröffentlicht werden. Die Bewerbungstermine sind den jeweiligen Aus­schreibungen zu entnehmen. Initiativbewerbungen sind möglich.

4 Vorbereitungsdienst

Beginn des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst

  • zum 1. Schulhalbjahr beginnt am 1. August (Bewerbungsschlusstermin: 1. April des entsprechenden Kalenderjahres)

  • zum 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar (Bewerbungsschlusstermin: 1. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres),

Die Termine für den Dienstantritt in der Schule werden durch die Schulaufsicht festgelegt. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen des IQSH werden vom IQSH mitgeteilt.

Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag in Teilzeit bei Vorliegen der entsprechenden Vorraussetzungen des § 62 Abs. 1 Satz 2 LBG durchgeführt werden. Ein Wechsel des Beschäf­tigungsumfangs im Verlauf der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes verlängert und die Besoldung verringert sich entsprechend. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bewerbungssach­bearbeitung im Ministerium.

Weitere Informationen sind unter www.bildung. schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Ein­stellung in den Vorbereitungsdienst) einsehbar.

5 Quereinstieg

Wenn keine Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit 1. Staatsexamen) für den Vor­bereitungsdienst zur Verfügung stehen, können Interessentinnen und Interessenten mit universi­tärem Abschluss (Diplom, Magister oder Master) oder mit dem Abschluss einer gleichgestellten Hochschule (nicht Fachhochschulabschlüsse) in einen zweijährigen Vorbereitungsdienst ein­gestellt werden.

Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Einstellung von Quereinsteigern nur in einzelnen Schularten und hier nur in bestimmten Fächern bzw. Fachrichtungen möglich. Im Bereich der berufsbildenden Schulen ist in einzelnen Fächern im Ausnahmefall der Quereinstieg auch mit dem Masterabschluss einer Fachhochschule möglich.

6 Seiteneinstieg

Bewerberinnen und Bewerber ohne Staatsexa­mina, aber mit universitärem Abschluss (Diplom, Magister oder Master) oder mit dem Abschluss einer gleichgestellten Hochschule (nicht Fach­hochschulabschlüsse) in einem dringend benö­tigten Fach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung und mit anschließender mehr­jähriger fachlich einschlägiger Berufserfahrung können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende Qualifikationsphase gemäß Erlass „Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg") in den Schuldienst des Landes Schles­wig-Holstein" III 142/ III131 vom 23. Juni 2008 (NBI. MBF. Schl.-H. S. 253) eingestellt werden. Diese Qualifizierungsphase kann auf Antrag auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizierungsphase.

Die aktuell benötigten Fächer bzw. Fachrichtungen für Quereinsteigerinnen und -einsteiger sowie Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger sind zusammen mit weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/ Quer- und Seiteneinstieg) abrufbar.

7 Information beurlaubter und abgeordneter Lehrkräfte

Alle Schulleiterinnen und Schulleiter setzen die aus ihren Kollegien beurlaubten und abgeord­neten Lehrkräfte über die Regelungen dieses Erlasses umgehend in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung zu ermöglichen.

8 Anträge

Die Antragstellung muss mit den hierfür vorgesehenen Vordrucken erfolgen. Die aktuellen Vordrucke können aus dem Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Anträge und Bewerbungen oder Service/ Formulare) abgerufen werden.
 

Eckhard Zirkmann

Staatssekretär

 

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