Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein vom 10. September 2019 - III 2317 -
0331.0-3
Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2020/2021
§
eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung
(Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder
Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
§
eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des
Landes Schleswig-Holstein,
§
eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern
(Lehreraustauschverfahren),
§
eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in
anderen Bundesländern,
§
die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Auslandsschuldienst,
§
die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder
§
die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
§
die Entlassung
§
oder die Kündigung erklären
wollen, werden zur Vorbereitung der Personalplanung gebeten, dieses
1. Versetzungen
Anträge auf Versetzung innerhalb Schleswig-Holsteins sind im
online-Verfahren zu stellen. Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2020/21
eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des
Landes Schleswig-Holstein wünschen, werden gebeten, ihren Antrag bis
spätestens zum 15. November 2019 vollständig in dem eigens
eingerichteten online-Portal einzureichen; das online-Portal wird am Tag
der Veröffentlichung dieses Erlasses für Eingaben freigegeben.
Versetzungswünsche für das Schuljahr 2019/20, denen nicht entsprochen
werden konnte, müssen wiederholt werden.
§
Über Anträge auf kreisinterne Versetzung im Bereich der Grund- und
Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren entscheiden die
Schulämter.
§
Über Versetzungsanträge von Lehrkräften dieser Schularten in einen
anderen Kreis entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
§
Über schulartübergreifende Versetzungsanträge, soweit sie nicht unter
die erste Strichaufzählung fallen, entscheidet das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Bei Ausschreibungen für unbefristete Einstellungen wird im Vorwege
geprüft, ob noch Versetzungsanträge vorliegen und umgesetzt werden
können.
2. Ländertausch
Mit Beschluss vom 10.05.2001 hat die Kultusministerkonferenz ein
Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren
(Lehreraustauschverfahren) für den länderübergreifenden
Dienstherrenwechsel von Lehrkräften beschlossen.
2.1 Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren können im Schuldienst
befindliche Lehrkräfte an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern
teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung
über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.
2.2 Im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren)
können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur
Familienzusammenführung, einen Antrag auf Übernahme in ein anderes
Bundesland stellen. Das Lehreraustauschverfahren stellt neben dem
vorrangigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren eine zusätzliche
Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes Bundesland dar.
Bewerbungen für den Auslandsschuldienst sind schriftlich mittels
Fragebogen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (Informationen
zum Auslandsschulwesen)
auf dem Dienstweg im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(III 2421) bis zum 15. November 2019 einzureichen. Der Bewerbung
ist eine dienstliche Beurteilung beizufügen, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein soll.
Bewerbungen für den Schuldienst erfolgen unabhängig von der angestrebten
Laufbahn und Schulart ausschließlich online über die Internetseite des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes
Schleswig-Holstein.
5. Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst
§
zum 1. Schulhalbjahr beginnt am August (Bewerbungsschlusstermin:
1. April des entsprechenden Kalenderjahres)
§
zum 2. Schulhalbjahr beginnt am Februar (Bewerbungsschlusstermin:
1. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres).
Dienstantritt in der Schule ist immer der erste Schultag im
Schulhalbjahr, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht die
Einführungsveranstaltungen des IQSH stattfinden. Die Termine für die
Einführungsveranstaltungen werden vom IQSH mitgeteilt. Werden zwischen
Beginn des Schulhalbjahres und Dienstantritt dienstliche Veranstaltungen
in der Schule terminiert, entscheidet die Schulleitung über die
Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte in Ausbildung. Vorrang hat immer die
Einführungsveranstaltung des IQSH.
6. Quereinstieg
Wenn nicht ausreichend Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit
abgeschlossenem Lehramtsstudium) für den Vorbereitungsdienst zur
Verfügung stehen, können Absolventinnen und Absolventen von
Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang
(Diplom, Master oder Magister) in einem dringend benötigten
Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten beruflichen
Fachrichtung abgeschlossen haben oder die an einer Fachhochschule einen
akkreditierten Masterabschluss in einem dringend benötigten
Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten beruflichen
Fachrichtung erworben haben
7. Seiteneinstieg
Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium, aber
mit abgeschlossenem universitärem Diplom-, Master- oder Magisterstudium
oder mit abgeschlossenem Masterstudium an einer Fachhochschule in einem
dringend benötigten Fach oder in einer dringend benötigten beruflichen
Fachrichtung und mit anschließender mehrjähriger fachlich einschlägiger
Berufserfahrung können
8. Direkteinstieg
Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium, aber
mit abgeschlossenem Fachhochschuldiplom oder einem Bachelorabschluss in
einer dringend benötigten beruflichen Fachrichtung und mit
anschließender mehrjähriger fachlich einschlägiger Berufserfahrung
können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende
Qualifikationsphase und einer anschließenden einjährigen Bewährungszeit
gemäß der Anlage zu § 4 Absatz 1 Landesverordnung über die Laufbahn der
Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung) vom
26. Juni 2019 eingestellt werden.
9. Anträge
Die Antragstellung muss mit den hierfür vorgesehenen Vordrucken
erfolgen. Die aktuellen Vordrucke sind auf der Internetseite des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur abzurufen.
Dr. Dorit Stenke |