Hinweise für Lehrkräfte zum Schuljahr 2022/23
1. Versetzungen
2.
Ländertausch
3. Auslandsschuldienst
4. Bewerbungen für den Schuldienst
5. Vorbereitungsdienst
6. Quereinstieg
7. Seiteneinstieg
8. Anträge
Runderlass des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur vom 8. September 2021 - III 2317 - 0331.0-3
Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des
Landes Schleswig-Holstein sollten bereits bis spätestens zum 31. Oktober 2021
(Eingang im MBWK) im Online-Portal EVOn eingereicht werden. Grundlage dieser
Regelung ist die Dienstvereinbarung gemäß § 57 MBG Schl.-H. über die Grundsätze
und Durchführung des Versetzungsverfahrens vom 1. Juli 2020 (NBI. MBWK. Schl.-H.
2020 Seite 320). mehr lesen
Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2022/23
- eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer
Unterrichtsverpflichtung
(Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne
Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
- die Versetzung in den Ruhestand gemäß §
36 LBG oder die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
- die Entlassung
aus dem Beamtenverhältnis oder die Kündigung
beantragen wollen, werden zur
Vorbereitung der Personalplanung gebeten, dieses bis spätestens zum
15. November
2021 (Eingang im MBWK) auf dem Dienstweg einzureichen. Um eine verlässliche
Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge
auf Altersteilzeitbeschäftigung ebenfalls zum genannten Termin einzureichen.
Diese Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit
gestellt werden.
Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den
allgemeinbildenden Schuldienst und Förderzentren sind ausschließlich über den
Online-Stellenmarkt Schule innerhalb der dort genannten Fristen einzureichen
(www.mbwk.schleswig-holstein.de / Service / Formulare).
Anträge, die
nach
den in diesem Erlass gesetzten Fristen eingehen, können nur noch in
besonders
begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Fristen für Entlassungsanträge und
Kündigungen bleiben unberührt.
1. Versetzungen
Anträge auf Versetzung innerhalb Schleswig-Holsteins sind im Online-Verfahren zu
stellen. Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2022/23 eine Versetzung aus
persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein
wünschen, werden gebeten, ihren Antrag bis spätestens zum 31. Oktober 2021
vollständig in dem eigens eingerichteten Online-Portal einzureichen. Das
Online-Portal wird am 1. Oktober 2021 für Eingaben freigegeben.
Versetzungswünsche für das Schuljahr 2021/22, denen nicht entsprochen werden
konnte, müssen wiederholt werden.
Die Registrierung zur Teilnahme am
Verfahren erfolgt über das Elektronische Versetzungsformular
Online
Schleswig-Holstein (https://EVOn.schleswigholstein.de). Nach der Registrierung
ist die Antragstellung über das dort zugängliche Online-Formular möglich.
Lehrkräfte ohne eigenen Internetzugang können sich an ihre Schule, das
zuständige Schulamt oder das MBWK wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Nachträgliche Versetzungsanträge können nur in besonders begründeten,
schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen über ein Ticketsystem in EVOn
eingereicht werden. mehr lesen
Für Lehrkräfte aller Schularten und bei
schulartübergreifenden Versetzungen gilt:
- Über Anträge auf kreisinterne
Versetzung im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und
Förderzentren entscheiden die Schulämter.
- Über Versetzungsanträge von
Lehrkräften dieser Schularten in einen anderen Kreis entscheidet das Ministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
- Über
schulartübergreifende Versetzungsanträge, soweit sie nicht unter die erste
Strichaufzählung fallen, entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
2.
Ländertausch
Mit Beschluss vom 10.05.2001 hat die Kultusministerkonferenz
ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren
(Lehreraustauschverfahren) für den länderübergreifenden Dienstherrenwechsel von
Lehrkräften beschlossen.
2.1
Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren
können im Schuldienst befindliche Lehrkräfte an Bewerbungsverfahren in anderen
Bundesländern teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine
Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.
Freigabeerklärungen sollen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher
Interessen erteilt werden. Die Länder sind übereingekommen, eine
Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der
Erstantragstellung auf Freigabe zu erteilen. Die Freigabeerklärung ist auf dem
Dienstweg bis zum 15. November 2021 formlos zu beantragen. Freigabeerklärungen
aus einem späteren aktuellen Anlass müssen schnellstmöglich beantragt werden.
Die Freigabe wird bis zum 31. Mai 2022 bezüglich der Entscheidung des
aufnehmenden Bundeslandes befristet.
Die Übernahme erfolgt grundsätzlich
zum Schuljahresbeginn. Der Wechsel in ein anderes Bundesland zum 1. Februar
eines Jahres ist nur in Ausnahmesituationen möglich.
2.2
Im
Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) können
Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung,
einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen. Das
Lehreraustauschverfahren stellt neben dem vorrangigen Bewerbungs- und
Auswahlverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes
Bundesland dar.
Die Übernahme im Tauschverfahren nach Schleswig-Holstein
bzw. der Tausch in ein anderes Bundesland erfolgt grundsätzlich zum 1. August
eines Jahres.
Anträge auf Versetzung in ein anderes Bundesland zum
Schuljahresbeginn 2022/23 sind bis zum 31. Dezember 2021 vorzulegen.
Der
Versetzungsantrag kann im Internet abgerufen werden (Antrag auf Versetzung im
Rahmen des Lehrertauschverfahrens (www.mbwk.schleswig-holstein.de / Service /
Formulare)).
3. Auslandsschuldienst
Bewerbungen für den Auslandsschuldienst sind schriftlich mittels Fragebogen der
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (Stellenangebote der Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen) auf dem Dienstweg im Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (III 2421) bis zum 15. November 2021 einzureichen. Der
Bewerbung ist eine dienstliche Beurteilung beizufügen, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein soll.
Die Altersgrenze für
eine Vermittlung liegt bei 61 Jahren.
Abweichend davon sind Bewerbungen
auf Schulleiter- und Fachberaterstellen im Auslandsschuldienst, die im
Nachrichtenblatt ausgeschrieben werden, jederzeit möglich.
Zweitbewerbungen sind nur auf eine Funktionsstelle, Drittbewerbungen
grundsätzlich nicht möglich.
Weitere Informationen, insbesondere zur
Freigabeentscheidung und zu einzuhaltenden Wartezeiten, sind unter
www.mbwk.schleswig-holstein.de / Bildung International abrufbar.
4. Bewerbungen für den Schuldienst
Bewerbungen für den Schuldienst erfolgen unabhängig von der angestrebten
Laufbahn und Schulart ausschließlich Online über die Internetseite des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
(www.mbwk.schleswig-holstein.de / Traumberuf Lehrer/in / Bewerbung).
Bewerbungen können sowohl auf konkrete Stellenausschreibungen innerhalb der dort
genannten Fristen als auch jederzeit im zentralen Bewerbungsverfahren für
befristete und / oder unbefristete Beschäftigungen erfolgen.
Bewerbungen
auf ausgeschriebene Stellen, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist unvollständig
sind, nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Ausgenommen davon sind Lehrkräfte
im Vorbereitungsdienst, die sich im Prüfungshalbjahrbefinden und bei deren
Bewerbungsunterlagen aufgrund eines späteren Prüfungstermins nur noch das
Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung fehlt. Über die Vollständigkeit oder
ggf. durchzuführende Änderungen und Ergänzungen werden die Bewerberinnen und
Bewerber per E-Mail informiert.
Lehrkräfte, die sich bereits in einem
unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Schleswig-Holstein befinden,
können an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie müssen einen entsprechenden
Versetzungsantrag stellen (siehe Punkt 1).
Bewerberinnen und Bewerber,
die die Annahme einer unbefristeten Stelle schriftlich oder elektronisch erklärt
haben, werden von allen Bewerbungsverfahren auf unbefristete Stellen an anderen
Schulen ausgeschlossen.
5.
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst
- zum 1. Schulhalbjahr
beginnt am 1. August
(Bewerbungsschlusstermin: 1. April des entsprechenden
Kalenderjahres)
- zum 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar
(Bewerbungsschlusstermin: 1. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres).
Dienstantritt in der Schule ist immer der erste Schultag im Schulhalbjahr,
sofern zu diesem Zeitpunkt nicht die Einführungsveranstaltungen des IQSH
stattfinden. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen werden vom IQSH
mitgeteilt. Werden zwischen Beginn des Schulhalbjahres und Dienstantritt
dienstliche Veranstaltungen in der Schule terminiert, entscheidet die
Schulleitung über die Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte in Ausbildung. Vorrang
hat immer die Einführungsveranstaltung des IQSH.
Der Vorbereitungsdienst
kann auf Antrag bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen des § 62 Absatz
1 Satz 3 LBG in Teilzeit durchgeführt werden. Ein Wechsel des
Beschäftigungsumfangs im Verlauf der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen
möglich. Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes verlängert und die Besoldung
verringert sich entsprechend. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Bewerbungssachbearbeitung im Ministerium.
Das Land Schleswig-Holstein
zahlt für jeweils 66 Stellen an ausgewählten Schulen einen Zuschlag von
monatlich 250 Euro für die Dauer des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes in den
Lehrämtern an Grundschulen und für Sonderpädagogik. Referendarinnen und
Referendare, die den Zuschlag erhalten, sind verpflichtet, nach erfolgreicher
Beendigung des Vorbereitungsdienstes mindestens fünf Jahre als Lehrkraft in den
Kreisen zu arbeiten. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen sie den
Zuschlag zurückzahlen .
Weitere Informationen sind auf der Internetseite
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur einsehbar
(www.mbwk.schleswig-holstein.de / Traumberuf Lehrer/in).
6. Quereinstieg
Wenn nicht ausreichend
Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit abgeschlossenem Lehramtsstudium) für
den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen, können Absolventinnen und
Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen
Studiengang (Diplom, Master oder Magister) in einem dringend benötigten
Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten beruflichen Fachrichtung
abgeschlossen haben oder die an einer Fachhochschule einen akkreditierten
Masterabschluss in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer
dringend benötigten beruflichen Fachrichtung erworben haben, in einen
18-monatigen Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Nach den bisherigen
Erfahrungen ist die Einstellung von Quereinsteigerinnen und - einsteigern nur in
einzelnen Schularten und hier nur in bestimmten Fächern bzw. Fachrichtungen
möglich.
Die aktuell benötigten Fächer bzw. Fachrichtungen für
Quereinsteigerinnen und -einsteiger sind zusammen mit weiteren Informationen zum
Bewerbungsverfahren auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur abrufbar (www.mbwk.schleswig-holstein.de / Traumberuf
Lehrer/in).
7. Seiteneinstieg
Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium, aber mit
abgeschlossenem universitärem Diplom-, Master- oder Magisterstudium oder mit
abgeschlossenem Masterstudium an einer Fachhochschule in einem dringend
benötigten Fach und mit anschließender mehrjähriger fachlich einschlägiger
Berufserfahrung können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende
Qualifikationsphase gemäß Anlage zu § 4 Absatz 1 Landesverordnung über die
Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung) vom 26.
Juni 2019 (GVOBI. Schl.-H. S. 206) eingestellt werden.
Diese
Qualifizierungsphase kann auf Antrag auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung
mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In
diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizierungsphase.
Die
Stellen für den Seiteneinstieg werden bei Bedarf über den Online-Stellenmarkt
Schule des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgeschrieben
(www.mbwk.schleswigholstein.de / Traumberuf Lehrer/in).
8. Anträge
Die Antragstellung muss mit den hierfür
vorgesehenen Vordrucken erfolgen. Die aktuellen Vordrucke sind im Internet
abrufbar (www.mbwk.schleswig-holstein.de / Service / Formulare).
weitere
Informationen
online Stellenmarkt Schule
Antrag auf
Versetzung an eine andere Schule stellen
Informationen der KMK zum Lehreraustauschverfahren
Informationen zum Auslandsschulwesen