bewegliche Ferientage

Arbeitszeit


Bewegliche Ferientage in den Schuljahren 2003/04, 2004/05 und 2005/06
Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft , Forschung und Kultur vom 23. April 2003 - III 503-320.02.12
(NBI.MBWFK.Schl.-H.2003, S. 194)
Gemäß Landesverordnung über die Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006 (Ferienordnung 2003/04 bis 2005/06) vom 28. März 2001 stehen im Schuljahr 2003/2004 6 bzw. auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen 7 bewegliche Ferientage zur Verfügung, im Schuljahr 2004/2005 und im Schuljahr 2005/2006 einheitlich jeweils 5 bewegliche Ferientage.
Über die Festsetzung der beweglichen Ferientage  beschließt gemäß § 92 Abs. 1Nr. 17 die jeweilige Schulkonferenz. Gem. § 2 der obigen Landesverordnung erfolgt der Beschluss nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen, wobei insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen sind, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen.
Die Praxis zeigt, dass es verschiedentlich Probleme hinsichtlich der Absprachen zwischen den Schulen gibt. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen den benachbarten Schulen bezüglich einzelner  bzw. aller beweglichen Ferientage nicht rechtzeitig gefunden werden kann - wobei ich davon ausgehe, dass die Entscheidung für das anstehende Schuljahr jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien getroffen worden sein sollte - empfehle ich folgende Termine für die beweglichen Ferientage:
Schuljahr 2003/04 (6 bzw. 7) Schuljahr 2004/05 (5) Schuljahr 2005/06 (5)
02.02.2004 06.01.2005 30.01.2006
29.03.2004 31.01.2005 13.04.2006
08.04.2004 02.05.2005 18.04.2006
13.04.2004 03.05.2005 26.05.2006
21.05.2004 04.05.2005 06.06.2006
01.06.2004    
02.06.2004

 


 Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein