bewegliche Ferientage | Arbeitszeit |
Bewegliche Ferientage in den Schuljahren 2003/04, 2004/05 und 2005/06 |
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Runderlass des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft , Forschung und Kultur vom 23. April
2003 - III 503-320.02.12 (NBI.MBWFK.Schl.-H.2003, S. 194) |
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Gemäß Landesverordnung über die Ferientermine an den
öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2003/2004,
2004/2005 und 2005/2006 (Ferienordnung 2003/04 bis 2005/06) vom 28. März
2001 stehen im Schuljahr 2003/2004 6 bzw. auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum
und Helgoland sowie auf den Halligen 7 bewegliche Ferientage zur
Verfügung, im Schuljahr 2004/2005 und im Schuljahr 2005/2006 einheitlich
jeweils 5 bewegliche Ferientage.
Über die Festsetzung der beweglichen Ferientage beschließt gemäß § 92 Abs. 1Nr. 17 die jeweilige Schulkonferenz. Gem. § 2 der obigen Landesverordnung erfolgt der Beschluss nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen, wobei insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen sind, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Die Praxis zeigt, dass es verschiedentlich Probleme hinsichtlich der Absprachen zwischen den Schulen gibt. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen den benachbarten Schulen bezüglich einzelner bzw. aller beweglichen Ferientage nicht rechtzeitig gefunden werden kann - wobei ich davon ausgehe, dass die Entscheidung für das anstehende Schuljahr jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien getroffen worden sein sollte - empfehle ich folgende Termine für die beweglichen Ferientage:
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