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Bestätigung der Dienstaufnahme
Bek. vom 5. März 1990 (NBl. MBWJK Schl.-H. S. 94) außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
Bei der Dienstaufnahme einer Lehrkraft ist eine schriftliche Mitteilung an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erforderlich. Dieses gilt für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe und auf Widerruf, ins Angestelltenverhältnis sowohl bei Erstverträgen als auch bei Anschluß oder Folgeverträgen sowie für stundenweise beschäftigte Lehrkräfte.
Für diese Mitteilung wird den Schulen bzw. Schulämtern in der nächsten Zeit ein vereinfachter Vordruck zugesandt, der in allen Schularten einheitlich verwendet werden soll.

 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein