Berichterstattung von Schulen
im Rahmen gestärkter Eigenverantwortung
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 1 . Juli 1 997 - III 303 - (NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 308)
Im Rahmen der Stärkung schulischer Eigenverantwortung stehen für die
Berichterstattung von Grund-, Haupt- sowie Grund- und Hauptschulen über die
Entwicklung des Schulprogrammes einschließlich seiner Überprüfung für bis zu
zehn Schulen je zwei Ausgleichsstunden bis Schuljahresende 1997/98 zur
Verfügung. Gesucht werden Schulen, die ihr Schulprogramm oder Ansätze dazu
schriftlich niedergelegt haben und daran weiter arbeiten wollen. Neben
Fortbildungsmöglichkeiten sind Erfahrungsaustausch untereinander und Vernetzung
der Schulen vorgesehen. Teilnehmende Schulen verpflichten sich zur
Berichterstattung zum Schuljahresende 1997/98, eine Dokumentation wird
angestrebt.
Anträge auf Teilnahme mit Kurzbeschreibung der Schulprogrammpunkte und ihrer
vorgesehenen Überprüfung richten Sie bitte formlos über das zuständige
Schulamt bis zum 20. August 1997 an:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Referat III 303
Gartenstraße 6 24103 Kiel
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rainer Simon, Referat III 303,
Telefon (0431 ) 988-24 13.