Enrichment-Programm 2014/15 für besonders begabte Lernende Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 30. September 2013 - III 317 (NBI. MBK.
Schl.-H. 2013 S. 353) Umfassend wird über das Projekt auf der Homepage www.enrichment.schleswig-holstein.de informiert. Für das Enrichment-Programm gelten die dort unter „Informationen" formulierten Bedingungen und Grundsätze zur Teilnahme sowie zu Inhalten und Methoden. Diese Homepage ist gleichzeitig die Organisationsplattform des Enrichment-Programms. Es gelten folgende Ausschreibungsbedingungen für bestehende und zu gründende Verbünde sowie die Projektleitungen: Um ein möglichst flächendeckendes Angebot der Begabtenförderung durch Enrichment im Lande zu etablieren, sollen sich Gymnasien, Gemeinschafts- und Grundschulen in den Städten und Kreisen zu Kooperationsverbünden zusammenschließen und gemeinsam ein entsprechendes Konzept entwickeln sowie ein Kursprogramm zusammenstellen. Die Verbünde sollten verschiedene Schularten umfassen. Es gibt Stützpunktschulen, die Schüler für das Programm anmelden und an denen die Kurse angeboten werden, und Schulen, die Schüler lediglich nominieren. Auf eine Ausgleichsstunde für Kursunterricht durch Lehrkräfte sollten zwei Kurse auf Honorarbasis stattfinden. Die neuen Verbünde bieten im Schuljahr 2014/15 erste Kurse an; die Projekte sollten in den folgenden Jahren ausgebaut werden. Bestehende Verbünde werden fortgesetzt. Der Schulträger muss grundsätzlich mit dem Enrichment-Programm einverstanden sein und es ggf. durch entsprechende Sachleistungen wie Raum, Heizung, Licht, Hausmeister, Verbrauchsmaterial etc. unterstützen. Für die inhaltliche Ausgestaltung des Kursprogramms ist jeweils die Stützpunktschule verantwortlich. Die Finanzierung der Kurse erfolgt gemischt aus drei Quellen, aus denen heraus Aufwandsentschädigungen für freie Kursanbieter bezahlt werden können: - alle Teilnehmenden zahlen grundsätzlich einen Kostenbeitrag, - einzelne Lehrkräfte erhalten ggf. Ausgleichsstunden für Kurse, - Sponsoring bzw. Spenden und das MBW unterstützen ggf. einzelne Kurse / Schulen/Verbünde finanziell. Projektleitung: An einer der Stützpunktschulen im Verbund gibt es eine Projektleiterin oder einen Projektleiter. Die Aufgabe der Projektleitung besteht im Wesentlichen in der Organisation des Kursangebotes sowie der inhaltlichen Steuerung. Die Organisation erfolgt über die genannte Homepage, weshalb eine entsprechende technische Ausstattung Voraussetzung ist. Die Projektleitung muss bei der Kurszusammenstellung von den beteiligten Schulen des Verbundes unterstützt werden. Sowohl das Online-Anmeldeverfahren als auch wichtige Texte, Formulare etc. werden als Vorlagen zentral vorbereitet und zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben sind im Einzelnen: - Zusammenstellen des Kursangebotes mit den Enrichment-Beauftragten an den Stützpunktschulen, - Absprachen mit Kursleitenden, - Lenkung des Nominierungsverfahrens an den Schulen, - Information der Schulen im Verbund, - Auswahl der Schüler/innen zur Kursteilnahme nach Anmeldung, - Durchführung von Kursleitertreffen, - Verwaltung des Geldes (Material, Aufwandsentschädigung), - Teilnahme an Projektleitertreffen und jährlicher Bericht an die Landesprojektleiterin/den Landesprojektleiter. Gewährte Ausgleichsstunden, die in einem Jahr nicht in Anspruch genommen werden, weil der entsprechende Kurs nicht zustande gekommen ist, müssen im darauf folgenden Schuljahr von der Schule für das Enrichment-Programm zur Verfügung gestellt werden. Ausgleichsstunden 2014/15: - Die Projektleitung eines Enrichment-Verbundes erhält Ausgleichsstunden in Abhängigkeit von der Anzahl der Kurse je Verbund: 5 - 15 Kurse = 1 Stunde, 16 - 30 Kurse = 2 Stunden, > 31 Kurse = 3 Stunden. - Darüber hinaus können Schulen, an denen Lehrkräfte Enrichmentkurse anbieten (so genannte Stützpunktschulen), bis zu zwei Ausgleichsstunden je Stützpunktschule für Kursunterricht erhalten. Anträge für das Schuljahr 2014/15: - Ein Antrag neuer Kooperationsverbünde muss Auskunft geben über die Konzeption des EnrichmentProgramms in dem Kooperationsverbund und die beteiligten Stützpunktschulen. Vor allem müssen die vorgesehene Projektleitung und der geplante Umfang des Kursangebotes im Schuljahr 2014/15 benannt werden. - Für bestehende und neue Verbünde gilt: Die Schulen eines Verbundes vergeben die Aufgabe des Projektleiters bzw. der Projektleiterin in eigener Verantwortung, aber in Kooperation mit dem MBW. - Alle Schulen, die als Stützpunktschulen in einem Verbund aktiv sind oder werden wollen, reichen ihren Antrag auf Ausgleichsstunde/n für eine, Projektleitung bzw. für Lehrkräfte, die Enrichmentkurse anbieten, bitte schriftlich bis zum 20. Januar 2014 ein. Im Antrag muss die Lehrkraft, die die Ausgleichsstunde/n erhalten soll, namentlich genannt werden. Art und Umfang der Aufgaben müssen knapp ersichtlich werden. (Neu!) Die Anträge richten Sie bitte fristgemäß an das MBW, Dirk Gronkowski (III 317), Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel, E-Mail: dirk.gronkowski@mbw.landsh.de, Tel. 0431 988-2409. |
Enrichment-Programm 2009/10 für besonders begabte Schüler und
Schülerinnen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 11. September 2008 - 111338 (NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 315) Enrichment-Kurse sind besondere Lernangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler. - Sie finden außerhalb der Unterrichtszeit in kleinen Gruppen (etwa 8 bis 14 Teilnehmende) statt, - haben einen Umfang von ca. 40 Unterrichtsstunden pro Jahr, - finden vor allem im Winterhalbjahr statt, - werden nur ausgewählten Schülerinnen und Schülern angeboten, - sind schul- und schulartübergreifend und deutlich von üblichen AGs unterschieden, - d.h. sie sind grundsätzlich für alle nominierten Schülerinnen und Schüler eines Verbundes offen, - sind vor allem kognitiv-intellektuell orientiert und - finden auf hohem Niveau und in hoher Intensität statt. Über das Projekt wird ausführlich auf der Homepage www.enrichment.schleswig-holstein.de informiert. Für das Enrichment-Programm gelten die dort unter „Informationen" formulierten Bedingungen. Neue Verbünde: Um ein möglichst flächendeckendes Angebot der Begabtenförderung durch Enrichment im Lande zu etablieren, können sich Gymnasien und Gesamt-/Gemeinschaftsschulen (oder auch mit Grundschulen) in den Städten und Kreisen zu Kooperationsverbünden zusammenschließen und gemeinsam ein entsprechendes Konzept entwickeln sowie ein Kursprogramm zusammenstellen. Es sollen maximal 20 Verbünde im Land entstehen. Die neuen Verbünde sollten dann im Schuljahr 2009/10 erste Kurse anbieten; die Projekte können in den folgenden Jahren ausgebaut werden. Bestehende Verbünde werden fortgesetzt. Der Schulträger muss grundsätzlich mit dem Enrichment-Programm einverstanden sein und es gegebenenfalls durch entsprechende Sachleistungen wie Raum, Heizung, Licht, Hausmeister, Kopien unterstützen. Für die konkrete Ausgestaltung des Kursprogramms ist jeweils die Stützpunktschule verantwortlich. Die Finanzierung der Enrichmentkurse erfolgt gemischt aus drei Quellen, aus denen heraus Aufwandsentschädigungen für freie Kursanbieter bezahlt werden können: - alle Teilnehmenden zahlen grundsätzlich einen Kostenbeitrag, - einzelne Lehrkräfte erhalten gegebenenfalls Ausgleichsstunden für Enrichment-Kurse, - Sponsoring oder Spenden unterstützen einzelne Kurse/Schulen/Verbünde. Projektleitung: An einer der Stützpunktschulen im Verbund gibt es eine Projektleiterin oder einen Projektleiter. Deren/dessen Aufgabe besteht im Wesentlichen in der Organisation des Angebotes und des Anmeldeverfahrens; beides wird vorwiegend über die genannte Homepage erfolgen, weshalb eine entsprechende technische Ausstattung Voraussetzung ist. Die Projektleiterinnen und Projektleiter müssen bei der Organisation von den beteiligten Schulen des Verbundes unterstützt werden. Sowohl das Online-Anmeldeverfahren als auch wichtige Texte und Formulare werden als Vorlagen zentral vorbereitet und zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben sind im Einzelnen: Zusammenstellen des Kursangebotes und Absprachen mit Kursleitern, Information der Schulen im Verbund (Aufforderung, Schülerinnen und Schüler zu nominieren), Auswahl und Zusammenstellung der Kursteilnehmer nach Anmeldung, Durchführung von Kursleitertreffen, Verwaltung des Geldes (Material, Aufwandsentschädigung), jährlicher Bericht an den/die Landesprojektleiter/in. Ausgleichsstunden: Die Projektleitung eines Enrichment-Verbundes erhält Ausgleichsstunden in Abhängigkeit von der Anzahl der Kurse je Verbund: 5 - 14 Kurse = 1 Stunde, 15 - 29 Kurse = 2 Stunden, > 30 Kurse = 3 Stunden. Darüber hinaus können Schulen, an denen Lehrerinnen und Lehrer Enrichment-Kurse anbieten (so genannte Stützpunktschulen), bis zu zwei Ausgleichsstunden je Stützpunktschule für Kursunterricht erhalten. Zeitplan: Auf einer Informationsveranstaltung für alle interessierten Schulen/Projektleiter der neuen Kooperationsverbünde soll das Konzept vorgestellt werden. Diese Veranstaltung findet am Dienstag, dem 25. November 2008, um 16:00 Uhr in Kiel statt. Ich bitte um Anmeldung bis zum 18. November 2008 an das MBF, Jochen Frese (siehe unten) unter Angabe von Namen, Schule, Telefon, E-Mail-Adresse der Teilnehmerin/ des Teilnehmers. Der genaue Ort dieser Veranstaltung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden. Der Antrag neuer Kooperationsverbünde sollte Auskunft geben über die Konzeption des Enrichment-Programms in dem Kooperationsverbund und die beteiligten Stützpunktschulen. Vor allem müssen die vorgesehene Projektleiterin/der vorgesehene Projektleiter und der geplante Umfang des Kursangebotes im Schuljahr 2009/10 benannt werden. Bestehende und neue Verbünde: Alle Schulen, die als Stützpunktschulen in einem Enrichmentverbund aktiv sind oder werden wollen, reichen ihren Antrag auf Ausgleichsstunden für eine Projektleitung bzw. für Lehrkräfte, die Enrichmentkurse anbieten, bitte bis zum 31. Januar 2009 ein. Die Schulen vergeben die Aufgabe der Projektleitung in eigener Verantwortung. Die Anträge richten Sie bitte an das Ministerium für Bildung und Frauen, Jochen Frese (111 338), Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel, Fax 0431 988-2548, E-Mail: Jochen.Frese@mbf.landsh.de. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 0431988-2409 oder per E-Mail. |
Enrichment-Programm für besonders begabte
Schüler und Schülerinnen
(Fortschreibung 2008/09)
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen
vom 4. Oktober 2007 – III 338 Enrichment-Kurse sind besondere Lernangebote für
besonders begabte Schülerinnen und Schüler.
– Sie finden außerhalb der Unterrichtszeit in kleinen
Gruppen (max. ~ 14 Teilnehmende) statt,
– haben einen Umfang von ca. 40 Unterrichtsstunden
pro Jahr,
– finden vor allem im Winterhalbjahr statt, Die Finanzierung der Enrichmentkurse erfolgt gemischt
aus drei Quellen, aus denen heraus Aufwandsentschädigungen
für freie Kursanbieter bezahlt werden können:
Die Aufgaben sind im Einzelnen: Der Schulträger muss grundsätzlich mit dem Projekt einverstanden sein und es ggf. durch entsprechende Sachleistungen wie Raum, Heizung, Licht, Hausmeister, Kopien etc. unterstützen. Für die konkrete Ausgestaltung des Kursprogramms ist jeweils die Stützpunktschule verantwortlich. Zur Realisierung dieser regionalen Enrichment-Verbünde erhalten die koordinierenden Stützpunktschulen Ausgleichsstunden in Abhängigkeit von der Anzahl der Kurse für einen Projektleiter/eine Projektleiterin je Verbund: 5 bis 14 Kurse = 1 Stunde, 15 bis 29 Kurse = 2 Stunden, ab 30 Kurse = 3 Stunden (Maximum). Darüber hinaus können Schulen, an denen Lehrerinnen und Lehrer Enrichment-Kurse anbieten (so genannte Stützpunktschulen), bis zu zwei Ausgleichsstunden je Stützpunktschule für Kursunterricht erhalten. Zeitplan:
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