Ferientermine 13. August 2004 Seite drucken

Ferientermine

Landesverordnung über Ferientermine vom 13.August 2004
(NBI.MBWFK.Schl.-H.2004, S. 211)
 
Aufgrund des § 29 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 451), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 180), verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

 

Artikel 1

Landesverordnung zur Änderung der Ferienordnung 2003/04 bis 2005/06

Änderung der Frühjahrsferientermine im Schuljahr 2005/2006

In § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Ferienordnung 2003/04 bis 2005/06 vom 28. März 2001 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 189), geändert durch Landesverordnung vom 7. Oktober 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. - S - S. 314), wird der Zeitraum der Frühjahrsferien im Jahr 2006 festgelegt auf: Montag, 03.04.2006 (erster Ferientag) bis Dienstag, 18.04.2006 (letzter Ferientag).

Artikel 2

Landesverordnung über die Ferientermine an den öffentlichen Schulen

in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2006/2007 bis 2009/2010

(Ferienordnung 2006/07 bis 2009/10)

§ 1

(1) Die Ferien der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in den Absätzen 2 und 4 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:

1.  Für das Schuljahr 2006/07

Ferien

erster Ferientag

letzter Ferientag

Werktage

Sommer

Mo. 10.07.2006

Sa. 19.08.2006

36

Herbst

Mo. 02.10.2006

 

  1

Herbst

Mo. 16.10.2006

Mo. 30.10.2006

13

Weihnachten

Mi. 27.12.2006

Mo. 08.01.2007

 10

Frühjahr/Ostern

Mo. 02.04.2007

Mo. 16.04.2007

11

Frühjahr

Mo. 30.04.2007

 

  1

bewegliche Ferientage

 

 

   3

Gesamt

 

 

75

 

 

2.  Für das Schuljahr 2007/08

Ferien

erster Ferientag

letzter Ferientag

Werktage

Sommer

Mo. 16.07.2007

Sa. 25.08.2007

36

Herbst

Mo. 15.10.2007

Sa. 27.10.2007

12

Weihnachten

Mo. 24.12.2007

Di. 08.01.2008

11

Frühjahr/Ostern

Do. 20.03.2008

Sa. 05.04.2008

13

bewegliche Ferientage

 

 

  3

Gesamt

 

 

              75

 

 

3.  Für das Schuljahr 2008/09

Ferien

erster Ferientag

letzter Ferientag

Werktage

Sommer

Mo. 21.07.2008

Sa. 30.08.2008

36

Herbst

Mo. 13.10.2008

    Sa. 25.10.2008

12

Weihnachten

Mo. 22.12.2008

Mi. 07.01.2009

12

Frühjahr/Ostern

Mo. 06.04.2009

Di. 21.04.2009

12

bewegliche Ferientage

 

 

   3

Gesamt

 

 

75

 

4.  Für das Schuljahr 2009/10

Ferien

erster Ferientag

letzter Ferientag

Werktage

Sommer

Mo. 20.07.2009

Sa. 29.08.2009

36

Herbst

Mo. 12.10.2009

Sa. 24.10.2009

12

Weihnachten

Mo. 21.12.2009

Mi. 06.01.2010

12

Frühjahr/Ostern

Sa. 03.04.2010

Sa. 17.04.2010

12

bewegliche Ferientage

 

 

   3

Gesamt

 

 

75

 

 

 

 

 

 

(2) Für berufsbildende Schulen und für überregionale Förderzentren mit Internat können auf Beschluss der Schulkonferenz mit Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Ferien abweichend festgelegt werden. Die Gesamtdauer der Ferientage darf 75 Werktage nicht überschreiten. Abweichend hiervon können für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht die Ferientage reduziert werden, wobei die Mindestdauer der Ferientage 36 Werktage nicht unterschreiten darf.

(3) Letzter Schultag im Schuljahr 2006/07 ist Samstag, der 14. Juli 2007, letzter Schultag im Schuljahr 2007/08 ist Samstag, der 19. Juli 2008, letzter Schultag im Schuljahr 2008/09 ist Samstag, der 18. Juli 2009 und letzter Schultag im Schuljahr 2009/2010 ist Samstag, der 10. Juli 2010.

(4) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien abweichend von Absatz 1 jeweils eine Kalenderwoche früher; die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher.

§ 2

(1) Von den allgemein bildenden Schulen werden die in § 1 Abs. 1 genannten ”beweglichen Ferientage” durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Dabei können diese Tage auch einem beliebigen Ferienabschnitt mit Ausnahme der Sommerferien zugeschlagen werden.

 

(2) Die Festlegung soll jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgt sein. Sofern nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen den benachbarten Schulen in Absprache mit dem Schulträger erzielt werden kann, werden für die beweglichen Ferientage folgende Termine festgesetzt:

im Schuljahr 2006/2007: 05.02.2007, 05.03.2007, 29.05.2007

im Schuljahr 2007/2008: 11.02.2008, 13.05.2008, 16.06.2008

im Schuljahr 2008/2009: 02.02.2009, 02.03.2009, 02.06.2009

im Schuljahr 2009/2010: 01.02.2010, 01.03.2010, 25.05.2010

 

(3) Von den berufsbildenden Schulen werden die in § 1 Abs. 1 genannten „beweglichen Ferientage“ durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und den regionalen Partnern festgesetzt.

§ 3

In den Schuljahren 2006/07, 2007/08, 2008/09 und 2009/10 sind folgende Tage im ersten Schulhalbjahr letzter, im zweiten Schulhalbjahr erster Tag:

 

letzter Tag

erster Tag

Schuljahr 2006/07

27.01.2007

28.01.2007

Schuljahr 2007/08

26.01.2008

27.01.2008

Schuljahr 2008/09

31.01.2009

01.02.2009

Schuljahr 2009/10

30.01.2010

31.01.2010

 

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 13. August 2004

 

Ute Erdsiek-Rave

Ministerin für Bildung, Wissenschaft,

Forschung und Kultur

 

 


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