Förderfonds | |
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 312) | |
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung
und Frauen vom 31. Oktober 2006 - III 303 Zur Entwicklung einer stärkeren Förderorientierung in Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien und neuer Formen längeren gemeinsamen Lernens in Vorbereitung befindlicher Gemeinschaftsschulen hat die Landesregierung einen Förderfonds eingerichtet. Aus diesem Fonds können Schulen eine zeitlich befristete Unterstützung in Form von zusätzlichen Lehrerwochenstunden oder entsprechenden Finanzmitteln erhalten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Konzeptes zur Vermeidung des Sitzenbleibens, von Rückstufungen, vorrangig in den Jahrgangsstufen 7 und 8. Nach Beschlussfassung des Schulträgers, eine Gemeinschaftsschule errichten zu wollen, können die beteiligten Schulen für die Konzeptentwicklung eine vorlaufende Unterstützung aus dem Fonds erhalten. Aus dem Förderfonds kann auch eine Unterstützung qualifizierender Maßnahmen erfolgen. Für Vorhaben, die bereits mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden, kann keine Unterstützung aus dem Förderfonds gewährt werden, ebenso wenig wie für eine Verwendung, die den Charakter von Ausgleichsstunden für Lehrkräfte hat. In Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien kann die Förderung pro Schule je nach Zügigkeit insgesamt maximal eine Planstelle (oder Finanzmittel im Umfang von bis zu 47.500 Euro p.a.) umfassen. Die Förderung erfolgt längstens für die Dauer von drei Schuljahren. Anträgen auf Förderung aus dem Förderfonds sind folgende Unterlagen beizufügen:
Sollte das Antragsvolumen den Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten, werden neben einer vergleichenden Bewertung der Qualität der Anträge folgende Auswahlkriterien zur Anwendung kommen:
Anträge sind bis zum 28. Februar 2007 auf dem Dienstwege an das MBF (III 303) zu richten. Schulen, die bereits im Schuljahr 2006/07 eine Unterstützung aus dem Förderfonds erhalten und eine Fortführung der Maßnahmen beabsichtigen, gegebenenfalls auch in aufgrund der gewonnen Erfahrungen veränderter Form, können ihre Anträge in Verbindung mit dem vorzulegenden Bericht bis zum 31. März 2007 an das MBF richten. |