Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

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Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Regional- und Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2009/10
(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 268)

Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. Juli 2008 - III 30
Anträge auf Genehmigung einer Regional- oder einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2009/10 sind vom Schulträger spätestens bis zum 30. November 2008 über die Schulämter an das MBF zu richten.
Die Anträge werden Anfang des Jahres 2009 beschieden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge nur dann positiv beschieden werden können, wenn auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlentwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass die Schule auf Dauer den Anforderungen der Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren (Mindestgrößenverordnung -- MindGrVO) entspricht. Wenn daran Zweifel bestehen - z.B. weil die Sekundarstufe I der umzuwandelnden Schule bzw. der Schulen zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens nicht die Mindestgröße erreicht-, wird die Genehmigung mit dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall versehen, dass an der Schule für das Schuljahr 2009/10 weniger als 45 (bei Regionalschulen) bzw. 60 (bei Gemeinschaftsschulen) Schülerinnen und Schüler angemeldet werden. Sollten diesbezüglich Fragen bestehen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren und/oder obersten Schulaufsicht gern für Beratung zur Verfügung.
Den Anträgen sind beizufügen:
- der Beschluss des Schulträgers über die Einrichtung einer Regional- oder Gemeinschaftsschule;
- ein Nachweis, dass die beantragte Schule der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers entspricht (bei Abweichung von der Schulentwicklungsplanung des Kreises ist eine Begründung dafür beizufügen) einschließlich Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dauerhaft die erforderliche Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern erwartet werden kann;
- ein Nachweis der Anhörung der Schulkonferenz(en) der betroffenen Schule(n);
- bei Regionalschulen eine Darstellung, wie die pädagogischen Anforderungen der Schulart, die sich aus der Regionalschulordnung ergeben, erfüllt werden sollen;
- bei Gemeinschaftsschulen ein pädagogisches Konzept, das Aussagen zu Formen längeren gemeinsamen Lernens, zur Differenzierung im Hinblick auf Schulabschlüsse, zu Formen der Leistungsbeurteilung, ein Ganztagskonzept und ggf. ein Standortkonzept enthält. Ein Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts kann im Bildungsportal Schleswig-Holstein eingesehen werden.

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