Kreisschulsport | Seite drucken |
Kreisschulsportbeauftragte
außer Kraft!
zum aufhebenden Erlass
Runderlaß der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des
Landes Schleswig-Holstein vom 10. März 1994 - I I I 5311. Allgemeines
1.1 Für die Kreise und kreisfreien Städte werden von der Ministerin für
Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport Kreisschulsportbeauftragte berufen.
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- fachliche Beratung der oder des Trägers bei der Planung, dem Neubau, der
Unterhaltung und Ausstattung sowie Instandsetzung von Sportanlagen, bei der
Sportstättenverteilung und Nutzung durch Vereine, soweit Interessen des
Schulsports berührt sind,
- Leitung der Dienstversammlungen für die Fachleiterinnen und Fachleiter Sport
der Schule in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt,
- Zusammenarbeit mit anderen Trägern des Sports und Förderung des Schulsports,
mit Ausbildungsstätten und Ausbildungseinrichtungen für den Sport sowie dem
Landesinstitut Schleswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule (IPTS),
- Mitwirkung bei der Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein (insbesondere
beim Aufbau von neuen Arbeitsgemeinschaften),
- Planung und Durchführung von Schulsportveranstaltungen auf Kreis-, Bezirks-
und Landesebene im Rahmen des Wettbewerbs "Jugend trainiert für
Olympia",
- Planung und Durchführung weiterer Schulsportveranstaltungen,
- Entwicklung und Durchführung neuer sportlicher Vergleiche.
3. Inkrafttreten
Dieser Runderlaß tritt mit seiner Veröffentlichung im Nachrichtenblatt des
MWFK/MFBWS in Kraft. Zum 1.3 gleichen Zeitpunkt wird der Runderlaß vom 19.
April 1977 (NBI. KM Schl.-H. S.174) aufgehoben.