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Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren zur Organisationsentwicklung an Schulen
außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 28. Mai 1 997 - I I I 303 -(NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 277)

Das IPTS hat Moderatorinnen und Moderatoren zur Organisationsentwicklung an Schulen ausgebildet. Ihr Einsatz erfolgt gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulaufsicht bereits in der Planungsphase eines Vorhabens wird vorausgesetzt.

A. Zusammenarbeit und Koordination Schulaufsicht/Moderatorinnen und Moderatoren zur Organisationsentwicklung auf der Grundlage gestärkter Eigenverantwortung der Schulen

1. Das IPTS bildet Lehrkräfte zu Moderatorinnen und Moderatoren für die Organisationsentwicklung in den Schulen aus.
Ihre Auswahl geschieht in Übereinstimmung mit der Schulaufsicht.
2. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung ist eine Anerkennung durch die Steuergruppe erforderlich. Die Moderatorinnen und Moderatoren werden vom IPTS mit Ausgleichsstunden und den erforderlichen Sachmitteln ausgestattet.
3. Die Moderatorinnen und Moderatoren sind gegenüber der Schulaufsicht nicht weisungsgebunden. Die vorgesetzte Dienststelle der Moderatorinnen und Moderatoren ist das IPTS.
4. Die Schulen suchen sich ihre Moderatorinnen und Moderatoren selbst. Die Moderatorinnen und Moderatoren, die Schule und die Schulaufsicht sind zur Kooperation miteinander verpflichtet. Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Moderatorenteam werden schriftlich vereinbart. Die Schule übersendet umgehend ein Exemplar der Vereinbarung an die Schulaufsicht.
5. Die jeweilige Schulaufsicht koordiniert die Projekte in ihrem Zuständigkeitsbereich.
6. Das IPTS unterstützt die Moderatorinnen und Moderatoren sowie die Schulaufsicht unter anderem durch Fortbildung.

B. Verfahren zur Kontaktaufnahme zwischen Schule und Moderatorin/Moderator

1. Es wird eine Liste erstellt, in der alle durch das IPTS ausgebildeten und in Schleswig-Holstein im Rahmen der Organisationsentwicklung tätigen Moderatorinnen und Moderatoren aufgeführt sind. Angegeben werden der Name, die Dienststelle (Name, Ort und Telefonnummer) und das Seminar der Moderatorinnen und Moderatoren. Die Liste wird in den regionalen und überregionalen Fortbildungsverzeichnissen des IPTS veröffentlicht.
2. Interessierte Schulen fordern beim für sie zuständigen Regional- beziehungsweise Landesseminar Moderatorinnen/Moderatoren an. Die Anforderung kann allgemein gehalten sein oder in der Form spezifiziert werden, daß zum Beispiel der Anlaß und/oder Zeitvorstellungen genannt werden. Auch eine namentliche Nennung der gewünschten Moderatorinnen/Moderatoren ist möglich; dabei sollten möglichst Personen aus der näheren Umgebung angefordert werden.
3. Das zuständige Seminar bestätigt den Eingang der Anforderung schriftlich und weist darauf hin, daß sich eine Moderatorin/ein Moderator zu einem Vorgespräch an die Schule wenden wird.
4. Das Vorgespräch findet in der Schule statt.
5. Der Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren wird im Seminar beraten und einvernehmlich entschieden. Die Schule erhält eine verbindliche Auskunft über den Einsatz der Moderatorinnen und Moderatoren oder alternative Angebote.
6. Nach der Zusage durch das Seminar erfolgt eine Vereinbarung zwischen Schule und Moderatorin/Moderator im Rahmen eines Kontraktes.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein