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Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren zur
Organisationsentwicklung an Schulen
außer Kraft!
zum aufhebenden Erlass
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 28.
Mai 1 997 - I I I 303 -(NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 277)
Das IPTS hat Moderatorinnen und Moderatoren zur Organisationsentwicklung an
Schulen ausgebildet. Ihr Einsatz erfolgt gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulaufsicht bereits in der
Planungsphase eines Vorhabens wird vorausgesetzt.
A. Zusammenarbeit und Koordination Schulaufsicht/Moderatorinnen und Moderatoren
zur Organisationsentwicklung auf der Grundlage gestärkter Eigenverantwortung
der Schulen
1. Das IPTS bildet Lehrkräfte zu Moderatorinnen und Moderatoren für die
Organisationsentwicklung in den Schulen aus.
Ihre Auswahl geschieht in Übereinstimmung mit der Schulaufsicht.
2. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung ist eine Anerkennung durch
die Steuergruppe erforderlich. Die Moderatorinnen und Moderatoren werden vom
IPTS mit Ausgleichsstunden und den erforderlichen Sachmitteln ausgestattet.
3. Die Moderatorinnen und Moderatoren sind gegenüber der Schulaufsicht nicht
weisungsgebunden. Die vorgesetzte Dienststelle der Moderatorinnen und
Moderatoren ist das IPTS.
4. Die Schulen suchen sich ihre Moderatorinnen und Moderatoren selbst. Die
Moderatorinnen und Moderatoren, die Schule und die Schulaufsicht sind zur
Kooperation miteinander verpflichtet. Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen
Schule und Moderatorenteam werden schriftlich vereinbart. Die Schule übersendet
umgehend ein Exemplar der Vereinbarung an die Schulaufsicht.
5. Die jeweilige Schulaufsicht koordiniert die Projekte in ihrem
Zuständigkeitsbereich.
6. Das IPTS unterstützt die Moderatorinnen und Moderatoren sowie die
Schulaufsicht unter anderem durch Fortbildung.
B. Verfahren zur Kontaktaufnahme zwischen Schule und Moderatorin/Moderator
1. Es wird eine Liste erstellt, in der alle durch das IPTS ausgebildeten und in
Schleswig-Holstein im Rahmen der Organisationsentwicklung tätigen
Moderatorinnen und Moderatoren aufgeführt sind. Angegeben werden der Name, die
Dienststelle (Name, Ort und Telefonnummer) und das Seminar der Moderatorinnen
und Moderatoren. Die Liste wird in den regionalen und überregionalen
Fortbildungsverzeichnissen des IPTS veröffentlicht.
2. Interessierte Schulen fordern beim für sie zuständigen Regional-
beziehungsweise Landesseminar Moderatorinnen/Moderatoren an. Die Anforderung
kann allgemein gehalten sein oder in der Form spezifiziert werden, daß zum
Beispiel der Anlaß und/oder Zeitvorstellungen genannt werden. Auch eine
namentliche Nennung der gewünschten Moderatorinnen/Moderatoren ist möglich;
dabei sollten möglichst Personen aus der näheren Umgebung angefordert werden.
3. Das zuständige Seminar bestätigt den Eingang der Anforderung schriftlich
und weist darauf hin, daß sich eine Moderatorin/ein Moderator zu einem
Vorgespräch an die Schule wenden wird.
4. Das Vorgespräch findet in der Schule statt.
5. Der Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren wird im Seminar beraten und
einvernehmlich entschieden. Die Schule erhält eine verbindliche Auskunft über
den Einsatz der Moderatorinnen und Moderatoren oder alternative Angebote.
6. Nach der Zusage durch das Seminar erfolgt eine Vereinbarung zwischen Schule
und Moderatorin/Moderator im Rahmen eines Kontraktes.