NschPVO Prüfungsmeldung  

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Prüfung zum Erwerb des Hauptschul­und Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 18. Oktober 2010 - III 302
(NBI. MBK. Schl.-H. 2010 S.259)

Die gemäß §§ 2 und 6 der Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 15. Februar 2008 erforderliche Meldung zu den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses für die Prüfung im Frühjahr 2011 soll bis zum 31. Januar 2011 erfolgen.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen sowie der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen sind auf dem Bildungsserver (za.lernnetz2.de) veröffentlicht.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein