Orientierungsstufe-Anmeldung |
Anmeldungen zur Orientierungsstufe für das Schuljahr 2003/2004 Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 15. Oktober 2002 - III 401 - 320.410 (NBI.MBWFK.Schl.-H.2002, S. 605) Die Regelungen der Landesverordnung über die Orientierungsstufe einschließlich der Verfahren zur Anmeldung werden zurzeit überarbeitet. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung - voraussichtlich zum 1. August 2003 - gelten die bisherigen Regelungen unverändert. Nach § 5 der Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStO) vom 17. Juni 1991 (NBl. KM. Schl.-H. S. 300) werden die Termine für das Anmeldeverfahren zur Orientierungsstufe im 2. Schulhalbjahr 2002/2003 unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Schularten wie folgt festgesetzt: 1. Informationsblatt für Eltern Mit dem Halbjahreszeugnis in der Klassenstufe 4 wird den Eltern das Faltblatt zur Orientierungsstufe ausgehändigt (§ 2 Abs. 2 OStO). 2. Grundschulen informieren Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Klassenstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 31. Januar 2003 (§ 2 Abs. 1 OStO) in Klassenelternversammlungen die Eltern über die Aufgabe der Orientierungsstufe und den Ablauf des Verfahrens. 3. Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern in einem verschlossenen Umschlag ein Exemplar des Entwicklungsberichts mit Schulartempfehlung. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer laden die Eltern zu Einzelberatungen ein und besprechen mit ihnen den Entwicklungsbericht. Diese Beratungsgespräche sollen bis zum 14.Februar 2003 abgeschlossen sein (§ 2 Abs. 3 OStO). 4. Information der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 24. Januar 2003 mit; die Elternversammlungen in den aufnehmenden Schulen erfolgen bis zum 14. Februar 2003; hier stellen sich die jeweiligen Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor. 5. Anmeldungen an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Die Eltern melden ihr Kind bei der örtlich zuständigen weiterführenden allgemeinbildenden Schule im Anmeldezeitraum vom 17. Februar bis 8. März 2003 an (§ 4 Abs. 2 OStO). Eine Verkürzung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig. 6. Anmeldung für den verkürzten Bildungsgang im gesamten Sextanerjahrgang oder in einem einzelnen Jahrgangszug solcher Gymnasien, die am Modellversuch „zwölfjähriger Bildungsgang“ teilnehmen Anmeldezeitraum ganzer Jahrgänge oder für einzelne Züge im verkürzten Bildungsgang 17. Februar bis 21. Februar 2003.Der Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Am Modellversuch beteiligte Schulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis zum 28. Februar 2003. Sollte die für den Eintritt einer Schule in den Modellversuch vorgegebene Zahl der Anmeldungen nicht erreicht werden, geben die betreffenden Schulen die Öffnung des für den verkürzten Bildungsgang vorgesehenen Jahrganges oder Zuges für den neunjährigen Bildungsgang am 1. März 2003 in der örtlichen Presse bekannt. Anmeldeschluss ist dann der 8. März. 7. Anmeldung an Gesamtschulen Für Gesamtschulen gilt als Anmeldezeitraum der 17. Februar bis 21. Februar 2003. Der Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Gesamtschulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis zum 28. Februar 2003. 8. Anmeldebestätigung Die Leiterinnen und Leiter der aufnehmenden Schule unterrichten die Grundschulen über die erfolgten Anmeldungen bis zum 28. März 2003. |
Anmeldungen zur Orientierungsstufe für das Schuljahr
2002/2003
Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom
2. Oktober 2001 - 111401 - 320.410
(NBI.MBWFK Schl.-H. 2001 S. 722)
Nach § 5 der Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OSt0) vom 17. Juni
1991 (NBI. KM. Schl.-H. S. 300) werden die Termine für das Anmeldeverfahren zur
Orientierungsstufe im 2. Schulhalbjahr 2001/2002 unter Berücksichtigung der
besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Schularten wie folgt festgesetzt:
1. Informationsblatt für Eltern
Mit dem Halbjahreszeugnis in der Klassenstufe 4 wird den Eltern das Faltblatt
Welche Schule für mein Kind" ausgehändigt (§ 2 Abs. 2 OStO).
2. Grundschulen informieren
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Klassenstufe 4 in der Grundschule
unterrichten bis spätestens zum 25. Januar 2002 (§ 2 Abs. 1 OStO) in
Klassenelternversammlungen die Eltern über die Aufgabe der Orientierungsstufe
und den Ablauf des Verfahrens.
3. Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung
Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern in einem verschlossenen
Umschlag ein Exemplar des Entwicklungsberichts mit Schulartempfehlung.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer laden die Eltern zu Einzelberatungen
ein und besprechen mit ihnen den Entwicklungsbericht.
Diese Beratungsgespräche sollen bis zum 15. Februar 2002 abgeschlossen sein (§ 2
Abs. 3 OStO).
4. Information der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die
Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 28. Januar 2002 mit; die
Elternversammlungen in den aufnehmenden Schulen erfolgen bis zum 15. Februar
2002; hier stellen sich die jeweiligen Schularten mit ihren spezifischen Zielen,
Anforderungen und Arbeitsweisen vor.
5. Anmeldungen an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Die Eltern melden ihr Kind bei der örtlich zuständigen weiterführenden
allgemeinbildenden Schule im Anmeldezeitraum vom 18. Februar bis zum 15. März
2002 an (§ 4 Abs. 2 OSt0). Eine Verkürzung dieses Anmeldezeitraums ist nicht
zulässig.
6. Anmeldungen für den verkürzten Bildungsgang im gesamten Sextanerjahrgang
oder in einem einzelnen Jahrgangszug solcher Gymnasien, die am Modellversuch
zwölfjähriger Bildungsgang" teilnehmen
Anmeldezeitraum ganzer Jahrgänge oder für einzelne Züge im verkürzten
Bildungsgang ist der 18. Februar bis 23. Februar 2002. Der Entwicklungsbericht
mit Schulartempfehlung ist bei der Anmeldung
vorzulegen. Am Modellversuch beteiligte Schulen treffen die Aufnahmeentscheidung
bis zum 1. März 2002. Sollte die für den Eintritt einer Schule in den
Modellversuch vorgegebene Zahl der Anmeldungen nicht erreicht werden, geben die
betreffenden Schulen die Öffnung des für den verkürzten Bildungsgang
vorgesehenen Jahrganges oder Zuges für den neunjährigen Bildungsgang am 2. März
2002 in der örtlichen Presse bekannt. Anmeldeschluss ist dann der 15. März 2002.
7. Anmeldung an Gesamtschulen
Für Gesamtschulen gilt als Anmeldezeitraum der 18. Februar bis 22. Februar 2002.
Der Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Die Gesamtschulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis zum 1. März 2002.
8. Anmeldebestätigung
Die Leiterinnen und Leiter der aufnehmenden Schule unterrichten die Grundschulen
über die erfolgten Anmeldungen bis zum 22. März 2002.
Anmeldungen zur Orientierungsstufe für das Schuljahr 2001/2002
Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 4. Oktober 2000 - 111401 - 320.410 (NBI.MBWFK.Schl.-H. 2000, S.766)
Nach § 5 der Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OSt0) vom 17. Juni 1991 (NBI. KM. Schl.-H. S. 300) werden die Termine für das Anmeldeverfahren zur Orientierungsstufe im 2. Schulhalbjahr 2000/2001 unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Schularten wie folgt festgesetzt:
1. Informationsblatt für Eltern
Mit dem Halbjahreszeugnis in der Klassenstufe 4 wird den Eltern das Faltblatt "Welche Schule für mein Kind?" ausgehändigt (§ 2 Abs. 2 OStO).
2. Grundschulen informieren
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Klassenstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 30. Januar 2001 (§ 2 Abs. 1 OSt0) in Klassenelternversammlungen die Eltern über die Aufgabe der Orientierungsstufe und den Ablauf des Verfahrens.
3. Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung
Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern in einem verschlossenen Umschlag ein Exemplar des Entwicklungsberichts mit Schulartempfehlung.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer laden die Eltern zu Einzelberatungen ein und besprechen mit ihnen den Entwicklungsbericht.
Diese Beratungsgespräche sollen bis zum 23. Februar 2001 abgeschlossen sein (§ 2 Abs. 3
OStO).
4. Information der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 2. Februar 2001 mit; die Elternversammlungen in den aufnehmenden Schulen erfolgen bis zum 23. Februar 2001; hier stellen sich die jeweiligen Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor.
5. Anmeldungen an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Die Eltern melden ihr Kind bei der örtlich zuständigen weiterführenden allgemeinbildenden Schule im Anmeldezeitraum vom 26. Februar bis zum 23. März 2001 an (§ 4 Abs. 2 OStO). Eine Verkürzung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig.
6. Anmeldungen für den verkürzten Bildungsgang im gesamten Sextanerjahrgang oder in einem einzelnen Jahrgangszug solcher Gymnasien, die am Modellversuch "zwölfjähriger Bildungsgang" teilnehmen Anmeldezeitraum ganzer Jahrgänge oder für einzelne Züge im verkürzten Bildungsgang ist der 26. Februar bis 2. März 2001. Der Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Am Modellversuch beteiligte Schulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis zum 9. März 2001. Sollte die für den Eintritt einer Schule in den Modellversuch vorgegebene Zahl der Anmeldungen nicht erreicht werden, geben die betreffenden Schulen die Öffnung des für den verkürzten Bildungsgang vorgesehenen Jahrganges oder Zuges für den neunjährigen Bildungsgang am 10. März 2001 in der örtlichen Presse bekannt. Anmeldeschluss ist dann der 23. März 2001.
7. Anmeldung an Gesamtschulen
Für Gesamtschulen gilt als Anmeldezeitraum der 26. Februar bis 2. März 2001. Der Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Gesamtschulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis zum 9. März 2001.
8. Anmeldebestätigung
Die Leiterinnen und Leiter der aufnehmenden Schule unterrichten die Grundschulen über die erfolgten Anmeldungen bis zum 30. März 2001.
Anmeldungen zur Orientierungsstufe für das Schuljahr
2000/2001
Runderlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 31. August 1999 - III 4011 - 320.410 -(NBLMBWFK.Schl.-H. 1999 S. 404)
Nach § 5 der Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStO)
vom 17. Juni 1991 (NBI. KM. Schl.-H. S. 300) werden die Termine für das
Anmeldeverfahren zur Orientierungsstufe im 2. Schulhalbjahr 1999/2000 unter Berücksichtigung
der besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Schularten und einer geordneten
Vorbereitung des nächsten Schuljahres wie folgt festgesetzt:
1. Beratungsblatt für Eltern
Mit dem Halbjahreszeugnis in der Klassenstufe 4 wird den Eltern das
Beratungsblatt zur Orientierungsstufe ausgehändigt (§ 2 Abs. 2 OStO).
2.Grundschulen informieren
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Klassenstufe 4 in der Grundschule
unterrichten bis spätestens zum 28. Januar 2000 (§ 2 Abs. 1 OStO) in
Klassenelternversammlungen die Eltern über die Aufgabe der Orientierungsstufe
und den Ablauf des Verfahrens.
3. Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung
Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern verschlossen den Abdruck
eines Entwicklungsberichts.mit Schulartempfehlung.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer laden die Eltern zu einer
Einzelberatung ein und besprechen mit ihnen den Entwicklungsbericht. Diese
Beratungsgespräche sollen bis zum 18. Februar 2000 abgeschlossen sein (§
2 Abs. 3 OStO).
4. Information der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die
Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 29. Januar 2000 mit;
die Elternversammlungen in den aufnehmenden Schulen erfolgen bis zum 18.
Februar 2000; hier stellen sich die jeweiligen Schularten mit ihren
spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor.
5. Anmeldungen an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Die Eltern melden ihr Kind bei der örtlich zuständigen weiterführenden
allgemeinbildenden Schule im Anmeldezeitraum vom 21. Februar bis zum 24.
März 2000 an (§ 4 Abs. 2 OStO). Eine Verkürzung dieses Anmeldezeitraumes
ist nicht zulässig.
6. Anmeldung an Gesamtschulen
Für Gesamtschulen gilt als Anmeldezeitraum der 21. Februar bis 1. März 2000.
Der Entwicklungsbericht mit Schulartempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Die Gesamtschulen treffen die Aufnah-meentscheidung bis zum 10. März 2000.
7. Anmeldebestätigung
Die Leiterinnen und Leiter der aufnehmenden Schulen unterrichten die
Grundschulen über die erfolgten Anmeldungen bis zum 31. März 2000.