Orientierungsstufe-Anmeldung 2014/2015 |
Anmeldung an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2014/15 Runderlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 9. Juli 2013 – III 311 (NBI. MBK. Schl.-H. 2010 S.230) Nach § 4 der Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO) vom 22. Juni 2007 (NBI. MBF. Schl.-H. S. 177), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juli 2011 (NBI. MBK. Schl.-H. S. 132) werden die Termine für das Verfahren des Übergangs in die weiterführenden Schulen wie folgt festgesetzt: 1. Grundschulen informieren Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 24. Januar 2014 (§ 3 Abs. 1 OStVO) die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen und die Aufgabe der Orientierungsstufe. Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr wird den Eltern ein Informationsblatt zum Übergang auf die weiterführenden allgemein bildenden Schulen ausgehändigt (§ 3 Abs. 2 OStVO). 2. Schulübergangsempfehlung Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern einen verschlossenen Abdruck der Schulübergangsempfehlung. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu einer Einzelberatung ein und besprechen mit ihnen die Schulübergangsempfehlung und, soweit vorhanden, den Lernplan (§ 3 Abs. 3 OStV0). 3. Information der weiterführenden allgemein bildenden Schulen Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 10. Januar 2014 mit. Die Informationsveranstaltungen in den aufnehmenden Schulen erfolgen bis zum 21. Februar 2014. Hier stellen sich die jeweiligen Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor (§ 3 Abs. 4 OStVO). 4. Individuelle Beratung der Eltern durch die weiterführenden allgemein bildenden Schulen Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 21. Februar 2013. 5. Anmeldezeitraum Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmeldezeitraum vom 24. Februar bis zum 5. März 2014 an (§ 4 Abs. 2 OStVO). Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig. 6. Anmelde- und Aufnahmebestätigung Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren ist gesondert geregelt. Hinweise zu den im Aufnahmeverfahren einzuhaltenden Terminen 2014:
In jedem Stand des Verfahrens dokumentiert die Schulleiterin bzw. der Schulleiter den Verbleib der Unterlagen und hält fest, an welche Schule die Anmeldeunterlagen weitergeleitet wurden. |