OVP-Info

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LANDESINSTITUT SCHLESWIG-HOLSTEIN 
FÜR PRAXIS UND THEORIE DER SCHULE 
24119 Kronshagen
Regionalseminar Mitte 
Abteilung für Grund- und Hauptschulen
im Juni 2000

Informationen zum Vorbereitungsdienst

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

1.1 Einsatz in der Schule
Der Ausbildungsunterricht umfaßt insgesamt 13 Stunden:
9 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und 2 Stunden Unterricht unter Anleitung. Unterricht unter Anleitung ist Unterricht, den die Lehrkräfte in Ausbildung in Anwesenheit der Mentorin bzw. des Mentors geben. Hinzu kommen 2 Stunden Hospitation (1 Stunde pro Fach) im Unterricht der Mentorin bzw. des Mentors.

Erfahrungen im Unterrichten des 3. Faches für die Dauer eines Jahres sollten - mit Mentorenbetreuung - ermöglicht werden.

Es ist wünschenswert, daß die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter Erfahrungen im Hinblick auf Klassenlehrertätigkeit als "Begleitung" von Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern sammeln.

Teilnahme an Konferenzen und Schulveranstaltungen wie jede andere Lehrerin und jeder andere Lehrer.
Ausnahme: Keine Teilnahme an schulischen Veranstaltungen während der Ausbildungszeiten im IPTS am Dienstag von 11.oo - 13.oo Uhr (gilt für das 1. Halbjahr) und am gesamten Mittwoch (Seminartag). Letzteres gilt für die gesamte Ausbildungszeit.

1.2 Ausbildung im Seminar in insgesamt 4 Halbjahren

Teilnahme an

* Einführungsveranstaltung (letzte Ferienwoche vor Unterrichtsbeginn)

* Seminar Pädagogik jeden 3. Mittwoch 8.oo - l4.oo Uhr 
* Fachseminar I jeden 3. Mittwoch 8.oo - l5.oo Uhr 
* Fachseminar II jeden 3. Mittwoch 8.oo - l5.oo Uhr 
* weiteren vom Seminar angesetzten Ausbildungsveranstaltungen, dienstags 11.00 -13.00 Uhr 
oder an Nachmittagen
* Blockveranstaltungen zur Ausbildung im 3. Fach
* Blockveranstaltungen zu Kommunikation und Konfliktbearbeitung

Unterrichtsbesuche durch die Studienleiterin oder den Studienleiter in Pädagogik und im 1. und 2. Fach einmal pro Ausbildungshalbjahr.

Ausbildungslehrproben innerhalb der Fachseminare vor der Ausbildungsgruppe oder dienstags 11.00 -13.00 Uhr oder an anderen Wochentagen.

Während der Ausbildungszeit sind insgesamt acht große Vorbereitungen anzufertigen.

1.3 Hinsichtlich des schulischen Einsatzes untersteht die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter der Schulleiterin/dem Schulleiter; Dienstvorgesetzter ist der Leiter der Abteilung für Grund- und Hauptschulen im Regionalseminar Mitte. Dienststelle ist die Abteilung für Grund- und Hauptschulen (IPTS 321) im Regionalseminar Mitte. Dienstbefreiung von Seminarveranstaltungen kann nur der Abteilungsleiter erteilen.

Im Interesse der Ausbildung kann an den Seminartagen in der Regel für schulische Veranstaltungen wie Sportfeste, Schulfeste, Konferenzen ... keine Dienstbefreiung erteilt werden.
Für mehrtägige Wanderfahrten und Projektwochen erfolgt eine Befreiung (einmal während der Ausbildungszeit) auf Antrag, der mindestens 3 Wochen vorher gestellt wird. Bei Krankheit oder "höherer Gewalt" (Schneeverwehungen ...) ist die Annahme der Mitteilung auf die/den jeweilige/n Studienleiterin/Studienleiter delegiert.
In jedem Fall eines Fehlens bei einer Seminarveranstaltung ist auch die Schulleiterin/der Schulleiter zu unterrichten. Ärztliche Bescheinigungen sind dem Seminar vorzulegen (Original).
Grundsätzlich ist jeweils die Dienstaufnahme nach der Erkrankung dem Seminar telefonisch mitzuteilen.

Die Mentorin bzw. der Mentor erhält pro Fach und pro Lehramtsanwärter/-in eine Ermäßigungsstunde (jedoch nicht für die Betreuung im 3. Fach).

1.4 Adressenänderungen sind sofort dem Abteilungssekretariat im Seminar (IPTS 321) mitzuteilen. Das gilt auch für Änderungen im Personenstand.

1.5 Fahrkostenerstattung
siehe Schreiben "Fahrkosten aus Anlaß der Ausbildung".

2. Schulleiterin und Schulleiter

2.1 Die Schulleiterin/der Schulleiter ist Vorgesetzte/r der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters hinsichtlich des Unterrichts wie bei anderen Mitgliedern des Kollegiums auch. Sie/Er regelt im Einvernehmen mit dem IPTS den unterrichtlichen Einsatz der Lehrerin bzw. des Lehrers in Ausbildung und teilt die Mentoren zu.
2.2 Stundenplangestaltung so, daß die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter dienstags spätestens ab 10.3o Uhr und mittwochs ganz unterrichtsfrei ist; auch im 4. Semester!
2.3 Einweisung der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in die Schule. (Einsatz als Klassenlehrer/-in nicht in Klasse 1, Klasse 4 und Klasse 9.)

2.4 Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter sollte ausnahmsweise nur in den Klassen in nicht studierten Fächern eingesetzt werden, in denen sie/er die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer begleitet. In einem nicht studierten Hauptfach (Deutsch/Mathematik) sollte sie/er auf keinen Fall eingesetzt werden.
2.5 Die Anzahl der Klassen, in denen die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter eingesetzt wird, sollte so gering wie möglich gehalten sein. Da die Prüfungslehrproben 'in der Regel' in verschiedenen Klassenstufen gehalten werden sollen, muß dies beim Ausbildungsunterricht berücksichtigt werden.

2.6 Klassen, die als ausgesprochen "schwierig" gelten und deshalb von Lehrkräften der Schule ungern übernommen werden, sollen nicht Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärtern übertragen werden.

2.7 Zuweisung der Mentorin bzw. des Mentors:
Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter darf höchstens zwei
Mentorinnen/Mentoren haben, wobei die Mentorin/der Mentor für das dritte Fach möglichst fachkompetent sein sollte.
Die beiden Stunden "Unterricht unter Anleitung" müssen im Stundenplan als gemeinsame Stunden der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters und der Mentorin/des Mentors ausgewiesen werden.
Bei der Stundenplangestaltung muß auch berücksichtigt werden, daß die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter die Möglichkeit haben muß, bei der Mentorin/dem Mentor zu hospitieren. 

2.8 Lehramtsanwärterinnen / Lehramtsanwärter dürfen nicht für Vertretungen herangezogen werden. Ausnahme: akuter Notfall.

2.9 Sogenannte "Große Vorbereitungen" werden von jeder Anwärterin/jedem Anwärter aus Anlaß ihrer/seiner Ausbildungslehrproben und der Unterrichtsbesuche durch die Studienleiterinnen/Studienleiter achtmal während der Ausbildungszeit angefertigt und von den zuständigen Studienleiterinnen bzw. Studienleitern kontrolliert. Für den täglichen Unterricht sind schriftliche Unterrichtsskizzen anzufertigen, die mindestens Angaben über die Bildungs- und Erziehungsziele, Themen, Unterrichtsschritte, Intentionen und Medien für die einzelnen Stunden enthält.

2.10 Die Einsicht in die Stoffverteilung, den Lehrbericht, ..., die Arbeitshefte, ... ist -jeweils der Funktion entsprechend - Aufgabe der Schulleiterin/des Schulleiters, der Mentorin/des Mentors und der Studienleiterin/des Studienleiters.

2.11 Die Studienleiterinnen/Studienleiter sollen sich rechtzeitig - evtl. über die
Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei der Schulleiterin/dem Schulleiter zu Unterrichtsbesuchen anmelden, auch deshalb, damit die der Lehrprobe folgende Stunde für die Besprechung freigehalten werden kann. Erst mit anschließender Besprechung ist ein Unterrichtsbesuch sinnvoll.

2.12 Die Schulleiterin/der Schulleiter kann selbstverständlich an Lehrproben in ihrem/seinem Hause teilnehmen. Die Mentorin oder der Mentor nimmt an Lehrproben im Hause und der sich anschließenden Besprechung teil.

2.13 Die Schulleiterin oder der Schulleiter erstellt am Ende der Ausbildung ein Gutachten, wenn er die Lehramtsanwärterin bzw. den -anwärter für n i c h t g e e i g n e t hält.

Mentorinnen und Mentoren

3.1 Einsatz durch die Schulleiterin/den Schulleiter. Pro Anwärterin/Anwärter pro Fach eine Stunde Ermäßigung für vier Ausbildungshalbjahre. Die Schulleiterin/der Schulleiter sollte die Aufgaben einer Mentorin/eines Mentors nicht wahrnehmen.

3.2 Aufgaben:
" .. die Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung in der Unterrichts- und Erziehungspraxis und in allen Angelegenheiten des Schullebens zu beraten."
"... ständige Betreuung durch die Mentorin/den Mentor ...".
Der Mentorin /dem Mentor kommt also eine Schlüsselrolle zu. Sie/Er muß von sich aus tätig werden. Sie/Er ist weder Vorgesetzte/r noch weisungsberechtigt. Sie/Er schreibt keine Beurteilung. Daher hat jede Mentorin bzw. jeder Mentor die Freiheit, gemeinsam mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter Wege zur optimalen Hilfe im individuellen Fall zu suchen und zu finden. Spezielle Fragen und Probleme sollte die Mentorin/der Mentor mit der Abteilungsleiterin/dem Abteilungsleiter des Seminars klären.

3.3 Rechte und Pflichten:
Teilnahme an den Ausbildungs- und Prüfungslehrproben der betreuten Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters, Mitglied des Prüfungsausschusses mit Sitz und Stimme!

3.4 Sinnvoll:
Kontakte mit den Studienleiterinnen bzw. Studienleitern der/des betreuten Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärters, gelegentliche Teilnahme an Teilen einer Sitzung eines in der Schule tagenden Seminars bei vorheriger Absprache mit der Studienleiterin/dem Studienleiter. Teilnahme an überregionalen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des IPTS. Das Seminar bietet für Mentorinnen und Mentoren Fortbildungsveranstaltungen oder/und Möglichkeiten für einen Gedankenaustausch an.

4. Studienleiterinnen und Studienleiter

4.1 Anwärterinnen/Anwärtem wird der Rahmenausbildungsplan bekanntgegeben. Gemeinsame Planung des Ausbildungsverlaufs für jeweils mindestens ein halbes Jahr. Ein Exemplar unmittelbar nach Verabschiedung an das Seminar geben. Der Abteilungsleiter muß immer wissen, wann und wo getagt wird, also auch Änderungen mitteilen.
4.2 Durchführung der Tagungen in eigener Verantwortung in der Regel in Pädagogik mit einem Unterrichtsversuch, in den Fächern mit einer Ausbildungslehrprobe.
4.3 Jede Lehramtsanwärterin/jeder Lehramtsanwärter gibt vor jeder Ausbildungsgruppe Ausbildungslehrproben. Die letzten beiden Ausbildungslehrproben werden benotet. Eine Individualberatung (Unterrichtsbesuch) durch die Studienleiterin/den Studienleiter pro Ausbildungshalbjahr.
Die Studienleiterin/der Studienleiter trägt alle Ausbildungslehrproben und Unterrichtsbesuche in ein Formblatt ein und schickt dieses unmittelbar nach der letzten Tagung des Seminars dem Abteilungsleiter zu.

4.4 Im Stundenplan müssen für die Studienleiterinnen/Studienleiter die Wochentage für die Ausbildungsveranstaltungen freigehalten werden. Sinnvoll ist es auch, im Stundenplan Raum zu lassen für die Unterrichtsbesuche der Studienleiterinnen/Studienleiter, so daß in der Regel dafür eine zusätzliche Unterrichtsbefreiung nicht notwendig ist.
4.5 Bei insgesamt 4 Ausbildungslehrproben bzw. Unterrichtsbesuchen und 4 Unterrichtsbesuchen pro Mittwochsseminar sind mindestens 8 'Große Unterrichtsvorbereitungen" (ca. 4 bis 6 Seiten) vorzulegen und in die Besprechung einzubeziehen. Jede Fachstudienleiterin/jeder Fachstudienleiter ist verantwortlich dafür, daß bei ihr/ihm mindestens 3, der Pädagogikstudienleiterin/dem Pädagogikstudienleiter mindestens zwei 'große Vorbereitungen' vorgelegt werden.

4.6 Am Ende der Ausbildungszeit schreibt die Studienleiter/der Studienleiter in alleiniger Verantwortung ein ausführliches Gutachten, das mit einer Gesamtnote abschließt.

4.7 Niederschriften für die einzelnen Sitzungen müssen mindestens die Angaben enthalten, die das
Landesverwaltungsgesetz vorschreibt. Unabhängig von diesen Formalien können die
Studienleiterinnen/Studienleiter ausführliche Niederschriften verlangen. Fehlende müssen mit Grund des Fehlens angegeben sein, Verspätungen und vorzeitiges Verlassen der Sitzung sind festzuhalten. Eingang der Niederschriften beim Seminar: spätestens 4 Wochen nach der Sitzung.

4.8 An die Studienleiterinnen/Studienleiter ist die Aufgabe delegiert, Mitteilungen der Lehramtsanwärterinnen/Lehrsamtsanwärter bei Versäumnissen wegen Krankheit und höherer Gewalt anzunehmen und in der Niederschrift zu vermerken. Sie können keine Befreiung von Seminarveranstaltungen gewähren.

4.9 Ist eine Studienleiterin/ein Studienleiter verhindert, eine Ausbildungsveranstaltung durchzuführen, so wird um rechtzeitige Mitteilung an das Seminar gebeten, damit Studienleiterin/Studienleiter und Abteilungsleiter gemeinsam eine Regelung verabreden können.

4.10 Spätestens bei der zweiten Sitzung des Pädagogikseminars und der Fachseminare sind jeweils eine Sprecherin/ein Sprecher und Stellvertreterin/Stellvertreter in der Ausbildungsgruppe zu wählen.

4.11 Bei Besuchen in Schulen bitte grundsätzlich Kontakt mit der Schulleiterin/dem Schulleiter aufnehmen.

4.12 Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Studienleiterin/Studienleiter und Mentorin/Mentor ist im Interesse der Ausbildung geboten.

4.13 Die Genehmigung von Veranstaltungen außerhalb des Seminarbereichs muss über den Abteilungsleiter schriftlich beim Regionalseminar beantragt werden. Laufzeit 4 Wochen!

5. Ausbildungsleiter

5.1 Der Abteilungsleiter leitet die Ausbildung. Er ist verantwortlich für die Zusammenarbeit von Schulleitung, Studienleiterinnen/Studienleiter, Mentorinnen/Mentoren und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern.

5.2 Der Abteilungsleiter legt unter Berücksichtigung der Gutachten ( Pkt. 4.6) und ggf. eines Gutachtens der Schulleiterin/des Schulleiters (Pkt. 2.13) die Ausbildungsnote fest.

6. Verschiedenes

6.1 Die Regelung von Sonderfällen: ist mit dem Abteilungsleiter abzusprechen. 

6.2 Im dienstlichen Schriftverkehr: bitte stets die unter 6.4 angegebene Anschrift benutzen.. 

6.3 Die Bücherei im Kellergeschoß des IPTS-Gebäudes ist geöffnet:

Montag - Freitag: 9.oo - 16.3o Uhr (Auch in den Ferien)

6.4 Anschrift:
(unbedingt vollständig, Anschrift 'IPTS' allein genügt nicht)

IPTS-Regionalseminar Mitte
Abteilung Grund- und Hauptschulen (IPTS 321 )
Schreberweg 5
24119 Kronshagen

e-mail: mittegh@ipts.de
Fax: 0431-5403-200

Telefon: 
0431/5403-265 Abteilungsleiter (Dr. Müller) 
0431I5403-267 Stellv.Abteilungsleiter (Herr Petersen) 
0431/5403-254 Sekretariat Ausbildung (Frau Bernhard) 


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein