Personalakte alt

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Deregulationserlass - gültig bis: 31.12.2004

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Änderung der Richtlinien für Schulausflüge
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 28. Juli 1998 - III 313 - 0322.1.18.1 - (NBLMBWFK.Schl.-H. 1998, S. 332)

Der Erlaß zum Personalaktenrecht vom 16. Februar 1998, (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 214) erfordert eine Trennung der Dienstreisegenehmigung und der leistungsbegründenden Belege. Diese sind den Antragstellern künftig entwertet zurückzugeben und von ihnen sechs Jahre lang aufzubewahren.
Bei Inlandsdienstreisen werden nach Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die Schulämter bzw. Schulen die Belege (leistungsbegründende Unterlagen) entwertet und den Antragstellern zu-rückgegeben.
Bei Auslandsdienstreisen werden die Rechnung mit den entsprechenden Originalbelegen wie bisher im Ministerium bearbeitet. Die Belege gehen entwertet über die Schulen an die Antragstellerinnen und Antragsteller zurück.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Reisekostenrechnungen deutlich mit dem Namen der Schule und der vollständigen Schulanschrift gekennzeichnet sein müssen, um zeitraubende Nachforschungen zu vermeiden.
Weiterhin bitte ich um Beachtung meines Erlasses vom 25. Juni 1997 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 307). Die Haushaltsführung verlangt einen zeitnahen Überblick über den tatsächlichen Mittelabfluß, der ein zeitnahe Abrechnung erfordert.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein