Planstellenerlass 2007/2008 | Seite drucken |
Planstellenzuweisung im Schuljahr 2007/2008
Grund- und Hauptschulen
Förderzentren und
Realschulen
(unveröffentlichter Erlass des MBF vom 21. März 2007, III 305 – 0821.141)
Der Erlass für die Planstellenzuweisung der o.g. Schularten gliedert sich wie folgt;
0. Allgemeines
1.Grund- und Hauptschulen
2. Förderzentren
3. Realschulen
4- Personalbewirtschaftung
0. Allgemeines
Die Gesamtplanstellenzuweisung ergibt sich im Einzelnen aus den Anlagen
1.1 für Grund- und Hauptschulen,
2.1 für Förderzentren und
3.1 für Realschulen.
Bei den Berechnungssystemen handelt es sich ausschließlich um Zuweisungssysteme an die Schulämter. Die Zuweisung nach einem schülerbezogenen Schlüssel eirfolgt für jedes Schulamt sowohl bei Grund- und Hauptschulen als auch bei Realsv.hulen auf der Grundlage des jeweiligen prozentualen Anteils der Kreisschülerzahl an der statistisch erfassten Gesamtschülerzahl des laufenden Schuljahres 2006/07.
Bei der sonderpädagogischen Förderung in den Förderschwerpunkten „Lernen" und „Sprache" werden zu 70% die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 10 aller Schularten und zu 30% die Sozialstruktur der Bevölkerung berücksichtigt,
Aus den in
Spalte 16 der Anlage 1.1 für Grund- und Hauptschulen,
Spalten 24 und 22 der Anlage 2.1 für Förderzentren,
Spalte 18 der Anlage 3,1 für Realschulen
angegebenen Gesamtzuweisungen sind in eigener Entscheidung und Verantwortung der unteren Schulaufsicht - wie bisher - alle sich ergebenden Verpflichtungen abzudecken und zugleich eine vergleichbare Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.
An dieser Stelle wird an die bei der Umsetzung dieses Erlasses gebotene Beteiligung der Bezirkspersonalräte und der Elternvertretungen auf allen Ebenen erinnert. Den Schulen sollte ein Exemplar dieses Erlasses zur Verfügung gestellt werden.
Die Ausgleichsstunden des Innovationsbudgets sind an die beteiligten Lehrkräfte beziehungsweise Schulen weiterzugeben.
Das IQSH-Budget (für Lehrerbildung) ist vom IQSH vorgelegt und entsprechend übertragen worden.
Die erforderlichen Stunden für die Freistellung der Bezirkspersonalräte sind aus der Planstellengesamtzuweisung zu leisten.
Die Planstellen für die sonderpädagogische Förderung von Kindern an Regelschulen sind in der Planstellenzuweisung für Förderzentren (Anlage 2.1) enthalten. Das gilt für alle integrativen und präventiven Maßnahmen. Sofern durch integrative Maßnahmen ein Mehrbedarf an der Regelschule entsteht, ist er aus der Pauschale der jeweiligen Schulart abzudecken. Auf zusätzliche Klassenbildungen soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
Offene Ganztagsschulen erhalten zusätzlich zwei Lehrerwochenstunden für die Organisation des Ganztagsbetriebes (siehe Anlagen 1.2, 2.2 und 3.2).
Es ist zu erwarten, dass zum Schuljahr 2007/08 7 Gemeinschaftsschulen genehmigt werden können. Eine dann ggf. erforderliche zusätzliche Planstellenguweisung für diese~ Schulen, auch im Hinblick auf die mit der diesbezüglichen Umsetzung der Fortbildungsoffensive verbundenen Zuweisung von je 5 Lehrerwochenstunden zur Zusammenführung der bisherigen Einzelschulen und zur Neubestimmung der Arbeit, wird unabhängig von diesem Erlass in Absprache mit den jeweils betroffenen Schulämtern erfolgen.
Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache stehen 195 Planstellen für die Schulart Grund- und Hauptschulen und 24,76 Planstellen für die Schulart Realschulen zur Verfügung. Diese sind für Förderangebote „Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) zu verwenden und im Hauptstundenplan nachzuweisen. Zur Begleitung des Übergangs Kindertageseinrichtung - Grundschule sollen vorn Schulamt situationsbezogen Planstellenanteile für DaZ unter Berücksichtigung der Anzahl und Förderorte der Kinder in „SPRINT-Maßnahmen" auf die jeweiligen Grundschulen verteilt werden. In dem von den Schulen anzufertigenden schulinternen Förderkonzept soll der Aspekt DaZ verpflichtend berücksichtigt werden. Um zu einem effizienten Ressourceneinsatz zu kommen, sollen mindestens zwei Schulen oder besonders betroffene Schulen in einem dafür festgelegten Einzugsbereich Shrachförderangebote DaZ für interne und externe Schülerinnen und Schüler anbieten (DaZ-Zentren) Die Einrichtung wenigstens eines DaZ-Zentrums je Kreis/kreisfreier Stadt soll im Schuljahr 2007/08 realisiert werden.
In den Laufbahnen der Grund- und Haupt-, Sonder- und Realschullehrer/-innen werden auch in diesem Haushaltsjahr insgesamt 1136 Anwärterstellen bereitgestellt. Durch den selbstverantwortlichen Unterricht der Lehrkräfte in Ausbildung erhalten die Schulen, an denen sie ausgebildet werden, zusätzliche Unterrichtskapazitäten von 6 Wochenstunden je Anwärter/-In.
Die Ausgleichsstunden für die z. Zt. noch vorhandenen nebenamtlichen Studienleiter sind, soweit bereits bekannt, in der Planstellenzuvueisung gesondert ausgewiesen. In allen anderen Fällen erfolgt eine Planstellennachz:uweisung.
Grundsätzlich ist es in allen Schularten auch im Schuljahr 2001108 notwendig, die weitgehend schon erfolgreichen Bemühungen der vergangenen Jahre um eine ökonomische Klassenbildung fortzusetzen, Durch die diesbezüglich vereinbarten Ziele kann eine Sicherung des Unterrichtsangebotes gewährleistet werden.
Die Schulen dokumentieren weiterhin jede Unterrichtsstünde, anderweitigen Einsatz dar Lehrkräfte sowie Unterrichtsausfall und geben die notwendigen Angaben in ODIS ein.
Auf die Mittel des Vertretungsfonds wird hingewiesen.
1. Grund- und Hauptschulen
Wie bisher bleibt für die Grund- und Hauptschulen der Klassenteiler aufgehoben und die Stundentafel relativiert.
Hierfür ist es notwendig, die Entwicklung der Vorjahre im Hinblick auf die Klassenfrequenzen an Grund- und Hauptschulen weiterhin zu unterstützen und gleichzeitig eine pädagogisch sinnvolle Stundenplangestaltung zu erreichen sowie unökonomische Klassenbildungen zu vermeiden. Aus diesem Grunde sind alle Klassenbildungen für die Klassenstufen 1, 3 und 5 mit dem Schulamt abzustimmen. Es gilt darüber hinaus, dass Klassengrößen mit 18 und weniger Schülerinnen und Schülern mit dem Schulamt abzustimmen sind und individuelle Förderung möglichst im Rahmen von Binnendifferenzierung vorzunehmen ist.
Es wird gebeten, in Dienstversammlungen und Einzelgesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern vor den Entscheidungen über die Klassenbildung in den Schulen die Notwendigkeit der Sicherung und Erhöhung des Unterrichtsangebotes nachdrücklich zu verdeutlichen. Insbesondere in Verlässlichen Grundschulen ist bei der Klassenbildung die Mindestklassengröße strikt zu beachten.
Auch gilt weiterhin, dass Kürzungen der Stundentafel im Durchschnitt pro Fach nicht mehr als eine Wochenstunde betragen, sich nicht einseitig auf bestimmte Fächer, Klassenstufen oder auf die Wahlangebote konzentrieren dürfen. Auf das Einhalten dieser Vorgaben ist zu achten.
In diesem Zusammenhang stellt sich angesichts zurückgehender Anmeldezahlen bei den Hauptschulen bei relativierter Stundentafel und aufgehobenem Klassenteiler die Frage nach Orientierungsgrößen und damit nach Mindeststundenzahlen für die Genehmigung der von den Schulen gewünschten Klassenbildung.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Schulentwicklungsplanung und damit verbundenen absehbaren Veränderungen der Schullandschaft sind, soweit möglich, vorausschauende Entscheidungen zu treffen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bereits 1988 an dieser Stelle festgeschrieben wurde, dass auch kleine Klassen der Hauptschulen auf keinen Fall weniger als 25 Wochenstunden erhalten sollen. Durch die Klassenbildung ist auch in diesem Jahr zu gewährleisten, dass diese Mindeststundenzahl nicht unterschritten wird.
Die Einschulung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger erfolgt innerhalb der ersten drei Schultage nach Ferienende,
Für die Einführung der Verlässlichen Grundschule stehen jetzt 375 Planstellen zur Verfügung (Spalte 3 der Anlage 1.1). '
Für den ab diesem Schuljahr in den Klassenstufen 3 und 4 im Umfang von 2 Wochenstunden zu erteilenden Englischunterricht werden weitere 100 Planstellengegenwerte bereitgestellt, die in den Anlagen 1.1 (Spalte 2) und 3,1 (Spalte 4) enthalten sind. Es ist sicherzustellen, dass sich das Unterrichtsvolumen in der dritten undvierten Jahrgangsstufe entsprechend erhöht.
Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit in der Hauptschule ist weiterhin die Stärkung der Ausbildungsfählgkeit der Schülerinnen und Schüler. Dazu gehört neben der besonderen Förderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik die Berufsorientierung mit ihrem deutlichen Bezug zur Praxisbegegnung. Praktika sind Unterricht an einem Lernort außerhalb der Schule. Sie sind deshalb als eine andere Gestaltung des Unterrichtangebotes zu betrachten und entsprechend dem Berufsorientierungscurriculum der Schule zu konzipieren.
Im Schuljahr 2007/08 können an weiteren Hauptschulstandorten „Flexible Übergangsphasen" (FIexPhasen) mit dem Ziel eingerichtet werden, die Quote der Jugendlichen, die ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen, deutlich zu senken. Für jeden Standort sind zusätzlich 4 Lehrerwochenstunden zur Optimierung des Unterrichtsangebotes vorgesehen, die bei zusätzlicher Förderung durch den Europäischen Sozialfonds als Kofinanzierung eingesetzt werden können,
Für die Ko-Finanzierung der Aufgaben des Handlungskonzeptes Schule & Arbeitswelt stehen im Hauptschulbereich 20 Planstellen zur Verfügung, die nach Bewilligung der Anträge der Träger jeweils gesondert zugewiesen werden.
Die Schulämter in den kreisfreien Städte erhalten in diesem Jahr Planstellen für Brennpunktaufgaben. Diese sind den Erläuterungen zu entnehmen. Es ist dafür Sorgezu tragen, dass diese zielgerichtet und gebündelt zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in schwierigem sozialem Umfeld zum Einsatz kommen.
Im Hinblick auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die bisher in die H 10 aufgenommen wurde und für die künftig ein entsprechendes Angebot des Bildungsgangs „Einjährige Berufsfachschule" vorzuhalten sein wird, ist mit den zuständigen Beruflichen Schulen Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen gemeinsam die Planstellen- und Personalvoraussetzungen dafür sicher zu stellen. Die Beruflichen Schulen sind über ihr PZV diesbezüglich informiert.
2. Förderzentren
Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung sind Prävention, Integration und Unterricht in den Förderzentren. Die Planstellenzuweisung erfolgt in allen Förderschwerpunkten unabhängig vom Förderort.
Prävention erfolgt schwerpunktmäßig im vorschulischen Bereich in den Förderschwerpunkten Sprache, Sehen und Hören. Präventionsangebote im schulischen Bereich sollen vor allem auf die Eingangsphase der Grundschule- ausgerichtet sein. Dabei können durch die Förderzentren auch Angebote im Entwicklungsbereich Wahrnehmurig und Bewegung vorgehalten werden. Leseintensivmaßnahmen sind bei Bedarf anzubieten. Den Umfang seiner Präventionsangebote legt das Förderzentrum auch nach regionalen sonderpädagogischen Erfordernissen und den Vorgaben des Schulamtes fest.
Integration von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf soll ausgeweitet werden. Dabei ist wie bisher auf eine ausgewogene Zuteilung der Sonderpädagogikstunden für integrative, Maßnahmen und für den Unterricht in den Förderzentren zu achten.
Für Klassenbildungen und Stundenplangestaltung an Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen gilt weiterhin kein Klassenteiler. Klassengrößen mit weniger als 11 Schülerinnen und Schülem sind mit dem Schulamt abzustimmen.
Bei der Stundenplangestaltung ist neben der „empfohlenen Fächerverteilung" bei
15 Kindern pro Klasse der themenzentrierte, fächerübergreifende Unterricht in Projekten und Vorhaben zu berücksichtigen.
Bei intensiven sprachheilpädagogischen und sprechfördernden Maßnahmen im Vorfeld der Schule kann von einem deutlich verringerten Bedarf an Sprachförderung im Schulbereich ausgegangen werden. Dem wird durch das Sprachfbrdernetz im Elementarbereich Rechnung getragen. Es umfasst nicht nur die sprachheilpädagogische Förderung in Kindertageseinrichtungen, sondern auch eine allgemeine Sprachförderung durch entsprechende Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher. Diese Arbeit soll von den Schulämtern bei ihrer Zuweisung verstärkt berücksichtigt werden. Es wird mittelfristig angestrebt, dass jede Kindertageseinrichtung im Lande sprachheilpädagogisch versorgt wird.
Dia Förderzentren entwickeln ein Konzept zur Beratung und Unterstützung der Schuleri in ihrem Einzugsbereich im Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung. In jedem Schulamt ist eine Lehrkraft bestellt, die das kreisweite Aufgabengebiet, die notwendige Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe Im Bereich schulischer Erziehungshilfe zu koordinieren und das Schulamt in besonders schwierigen Einzelfällen zu beraten, wahrnimmt. Dafür stehen jedem Schulamt zusätzlich zwei Wochenstunden zur Verfügung.
Auf Umschulungen von Schülerinnen und Schülern von Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen an Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung nach Klassenstufe 4 soll in der Regel verzichtet werden (Ausnahme: Unfall oder progrediente Krankheit). Die durchschnittlichen Klassengrößen von 8 Schülerinnen und Schülern in Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung soll nicht unterschritten werden. In der Werkstufe soll die Klassengröße durchschnittlich 10 Schülerinnen und Schüler betragen.
Die Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige und körperliche Entwicklung sollen gemeinsam mit ihren Trägern Konzepte für offene Ganztagsschulen entwickeln und diese umsetzen.
Es sollen weiterhin in jedem Förderzentrum mit Schülerinnen und Schülern in der Sokundarstufe I mindestens zwei Wochenstunden für Berufswahlorientierung eingesetzt werden, Hierzu soll eine Lehrkraft mit dem Aufgabengebiet „Berufsorientierung" benannt werden, die den Berufswahlprozess jeder Schülerin und jedes Schülers in den letzten beiden Schuljahren individuell begleitet. Jedes Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen wirkt daraufhin, geeigneten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, die an Hauptschulen eingerichteten Flexiblen Übergangsphasen zu besuchen, und beteiligt sich entsprechend der Schülerzahl an deren Unterrlchtsversorgung.
Für die Ko-Finanzierung der Aufgaben des Handlungskonzeptes Schule & Arbeitsweit stehen den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen 15 Planstellen zur Verfügung, die nach Bewilligung der Anträge der Träger jeweils gesondert zugewiesen werden.
Deer Staatlichen Internatsschule für Hörgeschädigte wird weiterhin 1,0 Planstelle für zusätzlichen gebärdensprachlichen Unterricht zugewiesen.
3. Realschulen
Von den zugewiesenen Realschulplanstellen sind 10 % für die Disposition durch die Schulämter gesperrt, um ggf. auf ein verändertes Schulwahlverhalten reagieren zu können. Die Freigabe erfolgt, wenn die Entwicklung der betreffenden Schülerströme absehbar ist.
Für die Realschulen gilt der Klassenteiler für die Klassenstufen 5, 7 und 9. Er kann bei Überschreitung der Zahl 29 angewendet werden. Dort, wo es pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich ist, kann auf eine Teilung von Klassen mit mehr als 29 Schülerinnen und Schülern im Einvernehmen mit den schulischen Gremien verzichtet werden.
Klassengrößen mit 17 und weniger Schülerinnen und Schülern sind mit dem Schulamt abzustimmen.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen, soll in geeigneten Fächern jahrgangs- und/oder klassenübergreifend gearbeitet werden. Es ist darauf hinzuwirken, dass organisatorisch verbundene und benachbarre Schulen auch schulartübergreifende Unterrichtsangebote verwirklichen.
Wahlpflichtkurse in Schulen, die in den Klassenstufen 9 und 10 zusammen höchstems 70 Schülerinnen und Schüler aufweisen, sollen eine Durchschnittsfrequenz von mindestens 12 haben (hierfür sind Planstellenanteile in Spalte 14 der Anlage 3.1 vorgesehen). Liegen die Schülerzahlen in den genannten Klassenstufen über 70, soll die Durchschnittsfrequenz mindestens 16 betragen. Wenn die zweite Fremdsprache in kleinen Gruppen nicht jahrgangsilbergreifend angeboten werden kann, besteht die Möglichkeit, die Zahl der Wochenstunden auf drei zu reduzieren.
4. Personalbewirtschaftung
Termine:
1. Kreisübergreifende Versetzungsrunde Typ A
- Haus des Sports, Kiel, Winterbeker Weg 48 (043116486-129) -
03.05.2007 09.00 Uhr - 10.45 Uhr RS
03.05.2007 11.00 Uhr - 12.00 Uhr SOS
03.05.2007 13,30 Uhr - 16.00 Uhr GHS
2. Einstellungsrund® Typ 8 (Verbeamtungen und unbefristete Verträge)
Arbeitsgruppe, Raum 124, MBF
04.-06.06.2007
18.+ 19.06 2007 '
Im Übrigen verweise ich auf den Zeitplan vom November 2006.
Dr. Doris Köster-Bunselmeyer
Anm.: Die Anlagen zu diesem Erlass sind hier nicht abgebildet.