Planstellenerlaß 89 |
Die Ministerin
für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
- X 2 -
An die
Schulämter ,
lt. Verteiler
5-fach, auch für die Sachbearbeiter
KIEL, den 19. März 89
Betr.: Planstellenzuweisung, Stellenbesetzung, Klassenbildung und
Stundenplangestaltung an Grund- und Hauptschulen zum Schuljahr 1989/90
Anlg.: - 2 -
1. Planstellenverteilung auf die Schulämter
Die Zuteilung bezieht sich nicht auf Grund- und Hauptschulklassen, Vorklassen
und Schulkindergärten an Realschulen (sie erfolgt zusammen mit der Zuteilung
für Realschulen), nicht auf Angebotsschulen und Gesamtschulversuche und nicht
auf Sonderschullehrer mit sonderpädagogischen Aufgaben (Nr. 3 von 1 A des
letztjährigen Schreibens, diese Zuteilung erfolgt zusammen mit der für die
Sonderschulen).
Wie auf den Regionalen Schulrätedienstversammlungen besprochen, besteht die
Planstellenzuweisung anders als in den Vorjahren nur noch aus einer Pauschale
(Anlage 1). In dieser Pauschale berücksichtigt sind die Unterschiede in der
Schulstruktur, soweit sie sich ergeben aus der Schulgröße, dem Anteil an ·
Hauptschülern, Ausländer-/Aussiedlerkindern, Vorklassen, Heimkindern,
Krankenhausunterricht und Integrationsklassen sowie
aus Halligschulen, Ganztagsschulen, Dänisch- und Friesischunterricht. Die
Zahlen im einzelnen sind nicht aufgeführt, um zu vermeiden, daß diese Zahlen
als Vorgaben für die Verteilung an die Schulen mißverstanden oder - bei ihrem
Bekanntwerden als Begründung für die Forderung nach Weitergabe an eine
bestimmte Schule herangezogen werden.
Soweit von mir aus besonderen Gründen Anrechnungsstunden gewährt werden
(Anlage 1), sind sie gesondert berücksichtigt.
Andere Unterschiede werden nicht berücksichtigt.
Zusätzlich ist zum Ausgleich starker Schwankungen soweit wie möglich
aufgerundet auf die Vorjahreszuteilung.
Trotz Ende der Einsparungen und neuer Planstellen verschlechtert sich die
Lehrerversorgung wie bekannt durch die Arbeitszeitverkürzung, weniger Anwärter
und zusätzliche Aufgaben.
2. Planstellenverteilung auf die Schulen
Wie ebenfalls auf den .Regionalen Schulrätedienstversammlungen besprochen, wird
Ihnen hiermit die Verteilung der Planstellen zur eigenen Entscheidung
übertragen.
2.1 Die bereits im Schuljahr 1988/89 geförderten Klassen mit verstärkt
differenzierendem Grundschulunterricht werden unter den gleichen Bedingungen
fortgeführt, sofern sie weiterhin für Hospitationen im Rahmen der Lehreraus-
und Lehrerfortbildung zur Verfügung stehen. Die bereits genehmigten
Ausgleichsstunden gelten im Schuljahr 1989/90 fort.
Die zwei zusätzlichen Schülerstunden (Ziff. 4 meines Erlasses vom 2.6.1987)
können in eigener Entscheidung der Schule reduziert werden oder ganz entfallen,
wenn sie für verstärkt differenzierten Unterricht in anderen Klassen verwendet
werden. Ich erwarte nicht, daß Sie einer Schule mehr als eine halbe Planstelle
insgesamt für die Verstärkung differenzierten Unterrichts zuweisen.
Differenziert eine Schule in mehr als zwei Klassen, entscheidet sie selbst, wie
sie diese Sonderzuweisung verwendet.
Für die Förderung weiterer Schulen im neuen Schuljahr gelten - letztmalig -
die Bedingungen des Vorjahres,
insbesondere
- einjährige vorbereitende Fortbildung
- Vorlage einer schriftlichen Darstellung der vorgesehenen pädagogischen
Schwerpunkte Möglichkeit zur Hospitation in der Klasse im Rahmen der Lehreraus-
und Lehrerfortbildung
- Genehmigung durch mich
Ich gehe davon aus, daß Sie 2/3 % der Planstellenpauschale für die Förderung
verstärkt differenzierenden Grundschulunterrichts verwenden. Sofern meine
Genehmigung von Einzelmaßnahmen bis zum 29.5. nicht erfolgt ist, fallen die
dafür nicht verwendeten Stellen für dieses Schuljahr in eine zentrale Reserve
zurück.
Sollte ein IPTS-Seminar bereits zum neuen Schuljahr eine Lernwerkstatt
einrichten können, gibt es für die damit beauftragten Grund- und
Hauptschullehrer oder -lehrerinnen Anrechnungsstunden bis zu 0,5 PlSt aus der
zentralen Reserve (das gleiche noch einmal für Sonderschullehrkräfte).
2.2 Die im Schuljahr 1989/90 zustandekommenden 10. Hauptschulklassen erhalten
pro Klasse etwa 1,3 PlSt. Ich gehe davon aus, daß Sie 1 % der
Planstellenpauschale für diese Aufgaben verwenden. Sofern dies im Schuljahr
1989/90 noch nicht nötig ist, fallen die dafür am 29.5. nicht vorgesehenen
Stellen in eine zentrale Reserve zurück.
2.3 Für die bisherigen und die für das Schuljahr "1989/90 von X G 130 neu
vorgesehenen "Integrationsklassen ist die Lehrerversorgung mit ihm zu
besprechen.
Aus der Pauschale sind neben diesen Klassen auch andere "integrative
Maßnahmen" zu versorgen. Der Schulrat hat, wie bereits im Vorjahreserlaß
unter 1 A nach Nr. 2 dargelegt, in Zweifelsfällen einen Spielraum, diese
Maßnahmen dem Grund- und Hauptschulbereich oder dem Sonderschulbereich
zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für den früheren Bereich "Vermeidung
von Schulversagen", für Leseklassen "Kombiklassen", Klassen zur
Vorbereitung von Sonderschülern auf den Hauptschulabschluß, "Diagnose-
und Förderklassen", "Langzeitklassen", verhaltensgestörte
Heimkinder, Förderstunden für behinderte Kinder usw. Die Entscheidung über
diese Maßnahmen ist dem Schulamt bzw. der Schule überlassen, da es sich
rechtlich stets um Entscheidungen nach § 38 Abs. 2 und § 43 Abs. 5 SchulG oder
bei der Klassenbildung handelt.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für .eine volle oder teilweise
Beschäftigung von Sonderschullehrern im Grund- und Hauptschulbereich und
umgekehrt sind gegeben.
2.4 Im Einvernehmen mit dem Leiter der Realschulabteilung übertrage ich Ihnen
die Befugnis, Lehrkräfte von Realschulen mit weniger als der Hälfte der
regelmäßigen Pflichtstundenzahl für das Schuljahr 1989/90 an Grund- und
Hauptschulen abzuordnen, wenn dies aufgrund der personellen Situation der
Realschule vertretbar, aufgrund der Lage an einer Grund- und Hauptschule geboten
und dem Lehrer bzw. der Lehrerin von der räumlichen Entfernung her zumutbar
ist. Beide Gruppen des Bezirkspersonalrates sind zu beteiligen.
Die Planstellenverteilung auf die Schulen ist vor der Entscheidung mit dem
Bezirkspersonalrat abzustimmen. Der Kreiselternbeirat ist danach zu beteiligen.
Wegen der für mich schwer einschätzbaren Zusatzbelastungen und der erheblichen
schulpolitischen Bedeutung wäre ich dankbar für eine Mitteilung bis zum 1.
September 1989, wie viele Planstellen bzw. Wochenstunden Sie den einzelnen
Schulen oder Aufgaben "zusätzlich" zugewiesen haben für
- verhaltensgestörte Heimkinder
- soziale Brennpunkte
- Ausländer-/Aussiedlerkinder
- Krankenhausunterricht.
3. Klassenbildung und Stundenplangestaltung
Wie auf den Regionalen Schulrätedienstversammlungen erörtert, werde ich den
Klassenteiler aufgeben und die Verbindlichkeit der Stundentafel relativieren.
Dies ist für einen Erlaß an alle Schulen vorgesehen, in dem u. a. auch die
Änderung der Zeugnisse in der Grundschule angesprochen werden soll. Für dieses
Schreiben, das für den April geplant ist, sind derzeit folgende Formulierungen
vorgesehen, die ich Ihnen bereits im Vorwege mitteilen möchte:
"Kultusministerin Eva Rühmkorf hat mehrfach erklärt, daß Schule mehr
Freiraum brauche, um ein kindgerechtes Lernklima zu schaffen. Sie wolle nicht
die verwaltete, sondern die gestaltende Schule. Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern seien aufgefordert, die Schule von innen
her mit Leben und neuen Ideen zu füllen. Um den dafür notwendigen
Gestaltungsraum der Schule zu erweitern, wird der Klassenteiler aufgehoben und
die Stundentafel relativiert.
" Damit können Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der zugeteilten
Lehrerstunden, ihre pädagogischen Fähigkeiten besser kreativ entfalten.
Die Stundentafel wurde erlassen, als die durchschnittliche ·
Klassenfrequenz etwa 30 betrug, und war auf diese Klassengröße zugeschnitten.
Ich bestimme daher gem. § 110 Abs. 4 SchulG, daß jener Teil der Stundentafel,
in den einzelnen Fächern bestimmte Wochenstundenzahlen zugeordnet sind, nur
für Klassen mit 30 Schülern gilt.
Kürzungen dürfen, jedoch im Durchschnitt pro Fach nicht mehr. als eine
Wochenstunde betragen, sich nicht auf bestimmte Fächer, Klassenstufen oder auf
die Wahlangebote konzentrieren und nicht generell die Fächer Deutsch und
Mathematik ausnehmen. Für eine reine Jahrgangsklassen mit weniger als 15
.
Schülern, in der Schüler keine Schwierigkeiten haben, dem Unterricht in
deutscher Sprache zu folgen, halte ich jedoch eine Schülerstundenzahl in den
Klassenstufen 1 und 2 von 16, in den Klassenstufen 3 und 4 von 21 und in den
Klassenstufen 7- 9 von mindestens für erforderlich.
Die Schulen können ihren pädagogischen Gestaltungsraum weiter vergrößern,
wenn sie z.B.
- mehrere Fächer in der Hand eines Lehrers verbinden, so daß
fächerübergreifend oder projektorientiert unterrichtet werden kann,
- verstärkt einzelne Fächer, Kurse, tägliche Bewegungszeit,
Arbeitsgemeinschaften oder Projekte klassenübergreifend durchführen; § 5
Abs.2 SchulG schreibt lediglich vor, daß "in der Regel" der
Unterricht für alle Fächer in derselben Gruppe erteilt wird (Klasse),
- anstelle äußerer Differenzierung, z. B. durch Förderstunden, verstärkt
binnendifferenzierenden Unterricht durchführen,
- anstelle zusätzlicher Arbeitsgemeinschaften (ggf. klassenübergreifende)
Kurse mit bestimmten Schwerpunkten als Wahlpflichtunterricht anbieten,
- bei kleinen Jahrgängen jahrgangsübergreifende Klassen bilden. Die
Landesregierung begrüßt und fördert die Aufrechterhaltung von
Grundschulstandorten auch bei sehr kleinen Schülerzahlen. Dies ist aber nicht
möglich ohne jahrgangsübergreifende Klassen,
- bei größeren Jahrgängen möglichst wenige Parallelklassen
bilden. Da sich die Lehrerzuweisung durch Bildung von Parallelklassen nicht
erhöht, hat ein "Klassenteiler" keine Bedeutung mehr und wird hiermit
gem. § 110 Abs.3 SchulG aufgehoben.
- nach der Klassenstufe 2 die Klassen neu bilden.
Die Grundsätze der Klassenbildung und Stundenplangestaltung sind vor der
Entscheidung mit dem örtlichen Personalrat abzustimmen. Der Schulelternbeirat
ist danach zu beteiligen."
Ich rate dringend davon ab, die Planstellenzuteilung nach der Stundentafel und
der Klassenzahl zu richten, weil damit die eigene Verantwortung der Schule für
die Klassenbildung indirekt eingeschränkt wird.
4. Planstellenbesetzung und Lehrerausgleich zum 1.8.1989
Zum 30.6. oder 31.7. 1989 freiwerdende und neu zugeteilte Planstellen werden
durch zurückkehrende Lehrkräfte, Versetzungen oder Einstellungen im
befristeten Angestelltenverhältnis wieder besetzt werden.
Stellen, die voraussichtlich zwischen dem 29.8. und 10.9.1989 frei werden, sind
wie zum Schuljahresbeginn freigewordene Planstellen zu behandeln. Scheidet eine
Lehrkraft voraussehbar noch später aus (z. B. wegen Pensionierung zum
Schulhalbjahr), ist sie nicht als Klassenlehrer vorzusehen.
Vor dem 21. April müssen erledigt sein kreisinterne und kreisübergreifende
Versetzungen aus dienstlichen Gründen einschließlich kreisinterner
Versetzungen aus Realschulen und Sonderschulen.
Kreisinterne Versetzungen auf eigenen Antrag dürfen noch nicht erfolgen.
Bis zum 19. April sind meinen Sachbearbeitern ggf. telefonisch die
voraussichtlich zum 1.8. freien Stellen zu melden; auslaufende Verträge sind
selbst dann einzubeziehen, wenn die Vertragsverlängerung angestrebt wird, nicht
aber die bereits
eingeleiteten Verbeamtungen.
Am 21. April erfolgen bei mir in Anwesenheit des Schulrats und des
Bezirkspersonalrates die Entscheidungen über
- Lehrerländertausch
- kreisübergreifende Versetzungen auf Antrag der Lehrkraft, auch zwischen den
Schularten
- Festlegung der Quote für "vorrangige Einstellungen" ohne Rücksicht
auf die Wünsche der Schulen ( Physik, Technisches
Werken, Wirtschaft/Politik, Hauswirtschaft, Deutsch als Fremdsprache,
Sonderschullehrer mit Fachrichtung V. Lehrkräfte, die sich im
Vorbereitungsdienst mit verstärkt
differenziertem Unterricht befaßt haben, Dänisch in FL, Katholische Religion
in PI,(Uetersen), SL (zwischen
Schleswig und Flensburg),0D (Reinbek))
- Erweiterung laufender Verträge von 1/2 auf 3/4, sofern die Lehrkräfte es
wünschen.
Bei den anschließenden kreisinternen Versetzungen bitte ich, soweit möglich
auch eine ausgewogene Verteilung der Lehrkräfte mit den Befähigungen für
Schulsonderturnen und Schwimmen zu berücksichtigen. Ihre Vorschläge für die
Verlängerung auslaufender Verträge an der bisherigen Schule und Ihre Wünsche
für die Quote "vorrangige Einstellungen" erbitte ich schriftlich so
schnell wie möglich, spätestens bis zum 29. Mai.
Am 1./2. Juni erfolgen bei mir in Anwesenheit des Schulrats und des
Bezirkspersonalrates
- die Entscheidung über weitere kreisübergreifende Versetzungen, sofern
inzwischen weitere Stellen frei geworden sind,
- problematische Verlängerungen an der eigenen Schule
- "vorrangige Einstellungen"
- die Besetzung der übrigen freien Stellen nach Ihren Fächerwünschen. Um dem
Bezirkspersonalrat die Zustimmung bereits in der Sitzung zu ermöglichen, muß
dieser durch einen schriftlichen Fächerwunsch des Schulleiters und das Votum
des örtlichen Personalrats dazu so rechtzeitig vor der Sitzung unterrichtet
sein, daß er ggf. noch vorher mit Ihnen darüber sprechen kann.
Die Zahl der offenen Stellen muß zwischen Ihren und meinen Sachbearbeitern bis
zum 29. Mai erneut abgestimmt sein.
Der Dienstantritt neuer Lehrkräfte erfolgt in der Schule am 25. August und die
Vorstellung beim Schulrat zwischen dem 16. und 24. August nach Vereinbarung. ,
5. Stundenweise beschäftigte Lehrkräfte, Einstellungen während des
Schuljahres
Für stundenweise beschäftigte Lehrkräfte, Mutterschutz- und
Erziehungsurlaubsvertretungen sowie Krankheitsvertretungen gilt weiter mein
Runderlaß - X 280 a - 0621.14 - vom 17. Februar 1989, die darin enthaltenen
Mittelzuweisungen werden in der Anlage 2 geändert. '
Bei Mutterschutz- und Erziehungsurlaubsvertretungen, die in den Sommerferien
1990 oder vor dem 11.9.1990 enden wurden, bitte ich den Vertrag bis zum
31.07.1990 abzuschließen,. Das Schreiben von X 270/X 340 v. 23.2.89 ist
insoweit hinfällig. Verträge, die vor dem 15.07.1990 beginnen und nach dem
20.09.1990 enden würden, können über die Sommerferien laufen.
6. Einstellung der Lehramtsanwärter
Je Seminar ist mit etwa 30 Anwärtern zu rechnen.
Die Verteilung der Lehramtsanwärter auf die einzelnen Seminare erfolgt bei mir
am 8. Mai nachmittags. Die Verteilung auf die Ausbildungsschulen bitte ich für
den 23. Mai vorzusehen. Nach den Erfahrungen des laufenden Schuljahres scheiden
viele Anwärter vor oder im ersten Ausbildungsjahr wieder aus. Ersatz kann nicht
gestellt werden.
Der Tag des Dienstantritts oder Vereidigung ist der 22. August im Schulamt. Am
25. August wird der Dienstantritt in der Ausbildungsschule erwartet. Reisekosten
für eine Dienstantrittsreise sind nur für den ersten Tag zu erstatten.
Im Auftrage
Kuhn
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Die beiden Anlagen sind hier nicht abgedruckt.
(Anmerkung: Kiel erhält für lt. Anlage 1