Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Regional- und Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2008/09 Seite drucken

Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Regional- und Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2008/09
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 7. September 2007 – III 30
(NBl. Schl.-H. 9/2007 S.246)

Anträge auf Genehmigung einer Regional- oder einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2008/09 sind vom Schulträger bis zum 30. November 2007 über die Schulämter an das MBF zu richten.

Die Genehmigung wird spätestens Anfang des Jahres 2008 erteilt.

Anträge, die nach dem 30. November 2007 eingehen, und solche, die aufgrund unvollständiger Unterlagen nicht termingerecht beschieden werden können, werden mit dem Ziel bearbeitet, die Genehmigung zum Schuljahr 2009/10 erteilen zu können.

Den Anträgen sind beizufügen:
– der Beschluss des Schulträgers über die Einrichtung einer Regional- oder Gemeinschaftsschule;
– ein Nachweis, dass die beantragte Schule der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers entspricht (bei Abweichung von der Schulentwicklungsplanung des Kreises ist eine Begründung dafür beizufügen);
– ein Nachweis der Anhörung der Schulkonferenz(en)
der betroffenen Schule(n);
– bei Regionalschulen eine Darstellung, wie die pädagogischen Anforderungen der Schulart, die sich aus der Regionalschulordnung ergeben, erfüllt werden sollen;
– bei Gemeinschaftsschulen ein pädagogisches Konzept, das Aussagen zu Formen längeren gemeinsamen Lernens, zur Differenzierung im Hinblick auf
Schulabschlüsse, zu Formen der Leistungsbeurteilung, ein Ganztagskonzept und ggf. ein Standortkonzept enthält.
Ein Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts kann im Bildungsportal Schleswig-Holstein eingesehen werden.


 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein