Verfahren zur Beantragung und Genehmigung
von Regional- und Gemeinschaftsschulen zum
Schuljahr 2008/09
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen
vom 7. September 2007 – III 30
(NBl. Schl.-H.
9/2007 S.246)
Anträge auf Genehmigung einer Regional- oder einer
Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2008/09 sind vom
Schulträger bis zum 30. November 2007 über die Schulämter
an das MBF zu richten.
Die Genehmigung wird spätestens Anfang des Jahres
2008 erteilt.
Anträge, die nach dem 30. November 2007 eingehen,
und solche, die aufgrund unvollständiger Unterlagen
nicht termingerecht beschieden werden können,
werden mit dem Ziel bearbeitet, die Genehmigung zum
Schuljahr 2009/10 erteilen zu können.
Den Anträgen sind beizufügen:
– der Beschluss des Schulträgers über die Einrichtung
einer Regional- oder Gemeinschaftsschule;
– ein Nachweis, dass die beantragte Schule der Schulentwicklungsplanung
des Schulträgers entspricht (bei
Abweichung von der Schulentwicklungsplanung des
Kreises ist eine Begründung dafür beizufügen);
– ein Nachweis der Anhörung der Schulkonferenz(en)
der betroffenen Schule(n);
– bei Regionalschulen eine Darstellung, wie die pädagogischen
Anforderungen der Schulart, die sich aus
der Regionalschulordnung ergeben, erfüllt werden
sollen;
– bei Gemeinschaftsschulen ein pädagogisches Konzept,
das Aussagen zu Formen längeren gemeinsamen
Lernens, zur Differenzierung im Hinblick auf
Schulabschlüsse, zu Formen der Leistungsbeurteilung,
ein Ganztagskonzept und ggf. ein Standortkonzept
enthält.
Ein Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen
Konzepts kann im Bildungsportal
Schleswig-Holstein eingesehen werden. |