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Schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
 NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1994 S. 240

In Schleswig-Holstein führt das IPTS landesweite und regionale Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte durch.
Die landesweiten Veranstaltungen behandeln sowohl pädagogische als auch fachbezogene und fachübergreifende Themen für einen größeren Teilnehmerkreis. Bei den regionalen Veranstaltungen handelt es sich mehr um schul- und unterrichtsbezogene Sachformen mit eher regionalem oder lokalem Bezug. Um nun darüber hinaus besondere Anliegen und Situationen einzelner Schulen und ihrer Kollegien berücksichtigen zu können, soll die schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) als dritte Säule verstärkt werden. SCHILF wird von den Schulen in eigener Verantwortung für das Kollegium oder Teile des Kollegiums einer (oder auch mehrerer) Schulen geplant und durchgeführt., Eltern, Schülerinnen und Schüler können je nach Thematik eingeladen werden. Zur Anregungen für Themen solcher Veranstaltungen wird auf Empfehlung des IPTS in diesem Nachrichtenblatt unter "Schule aktuell" verwiesen.
SCHILF kann an jeder Schule einmal im Jahr ganztägig durchgeführt werden. Zeitpunkt und Programm werden von der Schulkonferenz beschlossen und rechtzeitig vor Durchführung dem Schulamt - bei Gymnasien, Gesamtschulen und beruflichen Schulen dem Ministerium zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig senden die Schulen das Programm an das für sie zuständige Regionalseminar/Landesseminar zur Kenntnis und ggf. mit der Bitte um Beratung und Unterstützung für die Durchführung.
Nach Durchführung senden die Schulen ihre Auswertung der Veranstaltung an die Schulaufsicht (Schulämter/Ministerium) und das IPTS. Dabei geht es in erster Linie darum, gelungene Veranstaltungen als Anregung für andere Schulen festzuhalten und ggf. zu dokumentieren.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein