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Schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF)
außer Kraft!
zum aufhebenden Erlass
NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1994 S. 240
In Schleswig-Holstein führt das IPTS landesweite und regionale Veranstaltungen zur Fort-
und Weiterbildung der Lehrkräfte durch.
Die landesweiten Veranstaltungen behandeln sowohl pädagogische als auch fachbezogene und
fachübergreifende Themen für einen größeren Teilnehmerkreis. Bei den regionalen
Veranstaltungen handelt es sich mehr um schul- und unterrichtsbezogene Sachformen mit eher
regionalem oder lokalem Bezug. Um nun darüber hinaus besondere Anliegen und Situationen
einzelner Schulen und ihrer Kollegien berücksichtigen zu können, soll die schulinterne
Lehrerfortbildung (SCHILF) als dritte Säule verstärkt werden. SCHILF wird von den
Schulen in eigener Verantwortung für das Kollegium oder Teile des Kollegiums einer (oder
auch mehrerer) Schulen geplant und durchgeführt., Eltern, Schülerinnen und Schüler
können je nach Thematik eingeladen werden. Zur Anregungen für Themen solcher
Veranstaltungen wird auf Empfehlung des IPTS in diesem Nachrichtenblatt unter "Schule
aktuell" verwiesen.
SCHILF kann an jeder Schule einmal im Jahr ganztägig durchgeführt werden. Zeitpunkt und
Programm werden von der Schulkonferenz beschlossen und rechtzeitig vor Durchführung dem
Schulamt - bei Gymnasien, Gesamtschulen und beruflichen Schulen dem Ministerium zur
Kenntnis gegeben. Gleichzeitig senden die Schulen das Programm an das für sie zuständige
Regionalseminar/Landesseminar zur Kenntnis und ggf. mit der Bitte um Beratung und
Unterstützung für die Durchführung.
Nach Durchführung senden die Schulen ihre Auswertung der Veranstaltung an die
Schulaufsicht (Schulämter/Ministerium) und das IPTS. Dabei geht es in erster Linie darum,
gelungene Veranstaltungen als Anregung für andere Schulen festzuhalten und ggf. zu
dokumentieren.
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein