Schulkindergarten
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Bildung und Erziehung im Schulkindergarten aufgehoben
Schulkindergrten werden nicht geschlossen Schulkindergrten werden nun doch geschlossen

Bildung und Erziehung im Schulkindergarten aufgehoben

RdErl. vom 11. September 1985 (NBl. KM. Schl.-H. S. 242)


Aufgrund des 110 Abs. 4 des Schulgesetzes wird fr den
Lehrplanordner der Grundschule der Teil Bildung und Erziehung im Schulkindergarten erlassen.


Dieser Teil des Grundschullehrplanes wird mit Beginn des Schuljahres 1986/87 wirksam. Im laufenden Schuljahr kann bereits danach verfahren werden.

Der Plan erscheint in Loseblattform fr den Lehrplanordner der Grundschule und ist beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstrae 19-21, 2300 Kiel, zu beziehen. Schulen mit einem Schulkindergarten haben fr den Dienstgebrauch bereits ein Exemplar erhalten.

Auf der Grundlage von "Bildung und Erziehung im Schulkindergarten" wird das IPTS Handreichungen fr die Umsetzung erarbeiten. Die Ziele und die Organisation der Frderung im Schulkindergarten werden im Mittelpunkt der zentralen Einfhrungsveranstaltungen durch das IPTS stehen. Dies gilt auch fr die regionalen Fortbildungsveranstaltungen der Lehrkrfte im Schulkindergarten, in die auch die jeweiligen Schulleiter mit einbezogen werden sollen.

Auskunft ber inhaltliche Einzelfragen im Zusammenhang mit dem neuen Plan erteilt der Grundschulreferent im Kultusministerium sowie der Fachdezernent im IPTS und die Fachbeauftragte im IPTS, Frau Jrgensen (Tel.: 0 48 35-605).


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Schulkindergrten werden nicht geschlossen Schulkindergrten werden nun doch geschlossen

In der Diskussion um die Neugestaltung der Schuleingangsphase spielen zwei Begriffe immer wieder eine Rolle: Vorklassen und Schulkindergrten. Vorklassen sind Einrichtungen fr noch nicht schulpflichtige Kinder, die an einigen Standorten zustzlich zum Kindergarten vorgehalten werden. Diese Vorklassen sollen nach dem Beschlu der Landesregierung bis 1998 in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen aufgelst und in die Kindertagessttten berfhrt werden.
Schulkindergrten sind von diesem Beschlu nicht betroffen. Dies sind Einrichtungen der Schulen fr schulpflichtige Kinder, die vom Schulbesuch zurckgestellt wurden. Entsprechend dem einstimmigen Landtagsbeschlu werden Schulkindergrten nicht gegen den Willen der Schulen geschlossen, sofern die vorgeschriebene Zahl von acht Kindern vorhanden ist.
Es ist jedoch das Bestreben aller Fraktionen die Zahl der Zurckstellungen schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch zu verringern. Dies soll durch eine neue Struktur der Eingangsphase der Grundschule erreicht werden.

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Aus:
Schule Aktuell 7/1997


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein