Bildung
und Erziehung im Schulkindergarten aufgehoben
RdErl. vom 11. September 1985 (NBl. KM. Schl.-H. S. 242)
Aufgrund des 110 Abs. 4 des Schulgesetzes wird fr den
Lehrplanordner der Grundschule der Teil Bildung und Erziehung im
Schulkindergarten erlassen.
Dieser Teil des Grundschullehrplanes wird mit Beginn des Schuljahres 1986/87
wirksam. Im laufenden Schuljahr kann bereits danach verfahren werden.
Der Plan erscheint in Loseblattform fr den Lehrplanordner der Grundschule und
ist beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstrae 19-21, 2300 Kiel, zu
beziehen. Schulen mit einem Schulkindergarten haben fr den Dienstgebrauch
bereits ein Exemplar erhalten.
Auf der Grundlage von "Bildung und Erziehung im Schulkindergarten"
wird das IPTS Handreichungen fr die Umsetzung erarbeiten. Die Ziele und die
Organisation der Frderung im Schulkindergarten werden im Mittelpunkt der
zentralen Einfhrungsveranstaltungen durch das IPTS stehen. Dies gilt auch fr
die regionalen Fortbildungsveranstaltungen der Lehrkrfte im Schulkindergarten,
in die auch die jeweiligen Schulleiter mit einbezogen werden sollen.
Auskunft ber inhaltliche Einzelfragen im Zusammenhang mit dem neuen Plan
erteilt der Grundschulreferent im Kultusministerium sowie der Fachdezernent im
IPTS und die Fachbeauftragte im IPTS, Frau Jrgensen (Tel.: 0 48 35-605).
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Schulkindergrten
werden nicht geschlossen
Schulkindergrten werden nun doch geschlossen
In der Diskussion um die Neugestaltung der Schuleingangsphase spielen zwei
Begriffe immer wieder eine Rolle: Vorklassen und Schulkindergrten. Vorklassen
sind Einrichtungen fr noch nicht schulpflichtige Kinder, die an einigen
Standorten zustzlich zum Kindergarten vorgehalten werden. Diese Vorklassen
sollen nach dem Beschlu der Landesregierung bis 1998 in Abstimmung mit den
jeweiligen Kommunen aufgelst und in die Kindertagessttten berfhrt
werden.
Schulkindergrten sind von diesem Beschlu nicht betroffen. Dies sind
Einrichtungen der Schulen fr schulpflichtige Kinder, die vom Schulbesuch
zurckgestellt wurden. Entsprechend dem einstimmigen Landtagsbeschlu werden
Schulkindergrten nicht gegen den Willen der Schulen geschlossen, sofern die
vorgeschriebene Zahl von acht Kindern vorhanden ist.
Es ist jedoch das Bestreben aller Fraktionen die Zahl der Zurckstellungen
schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch zu verringern. Dies soll durch eine neue
Struktur der Eingangsphase der Grundschule erreicht werden.
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Aus:
Schule Aktuell 7/1997
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein