Schulkostenbeitrag 2010 

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Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111 Abs. 4 SchuIG für das Haushaltsjahr 2010

Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 29. Dezember 2009 - III 121 - 0621.2/2010

Zur Durchführung des § 111 Abs. 1 bis 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes lege ich
die Schulkostenbeiträge für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt fest:

 

Schulart

Schulkostenbei-träge für 2010

Die Schulkostenbeiträge setzen sich zusammen aus:


 


 

Richtwert

Verwal-tungsanteil

Investitions­anteil

Grund- und Hauptschulen

1.247 Euro

1.074 €

48 €

125 €

Regionalschulen/Realschulen

1.061 Euro

892

44 €

125 €

Gymnasien

921 Euro

758 €

38 €

125 €

Gemeinschaftsschulen/Gesamtschulen

1.148 Euro

968 €

55 €

125 €

Förderzentren mit Förderschwerpunkt Lernen

2.774 Euro

2.560 €

89 €

125 €

Förderzentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

5.976 Euro

5.730 €

121 €

125 €


Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111 Abs. 6 SchuIG für das Haushaltsjahr 2010

Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 6. Januar 2010 - III 121 - 0621.2/2010

Zur Durchführung des § 111 Abs. 6 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes lege ich
die Schulkostenbeiträge für den Besuch von Förderzentren in Trägerschaft des Landes für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt fest:

 

1.

Für jede Schülerin und jeden Schüler am Landesförderzentrum Sprache in Wentorf

=

5.872,- Euro

2.

Für jede Schülerin und jeden Schüler am Landesförderzentrum körperliche und motorische Entwicklung in Schwentinental (Raisdorf)

=

4.890,- Euro

3.

Für jede Schülerin und jeden Schüler am Landesförderzentrum motorische Entwicklung in Damp

=

3.499,- Euro

4.

Für jede Schülerin und jeden Schüler am Landesförderzentrum Hören in Schleswig

=

8.134,- Euro


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein