Erlass Sprachstandsfeststellung und Datenschutz beim Übergang von Kindertageseinrichtungen in die Grundschule | |
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 254) | |
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen
vom
1. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Institutionen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist notwendig, damit die Schule an den Bildungsbiografien, die Kinder mitbringen, anknüpfen und den nachfolgenden Bildungsprozess effektiv gestalten kann. Diese Zusammenarbeit erfolgt rechtzeitig bereits vor dem Übergang von der Kindestageseinrichtung in die Grundschule. 2. Die zuständige Grundschule leitet nach der Übermittlung der Schülerstammdaten durch die Meldebehörde (§ 50 Abs. 4 Schulgesetz) das Einschulungsverfahren ein. Dieses soll bis Ende November eines jeden Jahres abgeschlossen sein. Bei dem Einschulungsverfahren beachtet die Grundschulleitung insbesondere den Sprachstand des einzuschulenden Kindes. 3. Stellt die Grundschulleitung fest, dass das Kind bis zu seiner Einschulung noch einer besonderen sprachlichen Förderung bedarf, stimmen sich die Grundschule und die vom Kind besuchte Kindertageseinrichtung über die einzuleitende Maßnahme ab. Nach zurzeit geltender Rechtslage ist die Durchführung einer Sprachfördermaßnahme nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig. 4. Besucht ein einzuschulendes Kind, das einer besonderen Förderung bedarf, keine Kindertageseinrichtung, übernimmt das zuständige Schulamt die Koordinierung der erforderlichen Sprachfördermaßnahme. 5. Mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten kann die Grundschule bei der Kindertageseinrichtung im Rahmen des Einschulungsverfahrens folgende Daten des Kindes erheben: Angaben über den aktuellen Entwicklungs- und Sprachstand, Angaben über besondere Fähigkeiten sowie Angaben über individuellen Förderbedarf. 6. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen keine personenbezogenen Daten von den Kindertageseinrichtungen an die Grundschule übermittelt werden. 7. Die von den Kindertageseinrichtungen übermittelten Informationen sind spätestens zwei Jahre nach der Begründung des Schulverhältnisses zu löschen. Wurden Informationen ohne Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten von den Kindertageseinrichtungen übermittelt , dürfen diese nicht verarbeitet werden und sind unverzüglich zu löschen. 8. Regelmäßige gegenseitige Besuche und Hospitationen der Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen und der Lehrkräfte sind ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Hierbei dürfen keine personenbezogenen Daten von Kindergartenkindern und Schülerinnen und Schülern zum Zwecke der Speicherung erhoben und übermittelt werden. 9. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dr. Franziska Pabst Das anliegende Einwilligungsformular sowie weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie im Internet unter www.datenschutzzentrum.de |
Sprachstandsfestsetzung und Datenschutz beim Übergang von Kitas in die Grundschule | |
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen sollen die Zusammenarbeit im Interesse eines erfolgreichen Starts Ihres Kindes in der Grundschule verbessern. Dies ist am besten möglich, wenn wir die Entwicklung Ihres Kindes kontinuierlich beobachten. In Zusammenarbeit mit Ihnen wollen wir die Stärken Ihres Kindes weiterentwickeln und eventuell vorhandene Schwächen – beispielsweise in der sprachlichen Entwicklung – bereits vor der Aufnahme in die Grundschule ausgleichen helfen. Wir möchten unsere Beobachtungsergebnisse gern schriftlich festhalten und mit Ihnen in regelmäßigen Abständen besprechen. Den letzten Beobachtungsbogen möchten wir der aufnehmenden Grundschule übermitteln. Die Grundschule wird diese Informationen für das Einschulungsgespräch heranziehen und die Daten ggf. nutzen, um eine individuelle Förderung Ihres Kindes vor Eintritt in die Grundschule zu ermöglichen. Vor der Übermittlung besprechen wir mit Ihnen die Ergebnisse unserer Beobachtungen. Sie haben selbstverständlich das Recht, die schriftliche Dokumentation der Beobachtung (Speicherung der Verhaltensdaten Ihres Kindes) zu verweigern. Erteilen Sie uns die Einwilligung zur Nutzung des Beobachtungsbogens und der Speicherung der Daten, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben selbstverständlich auch das Recht, die Übermittlung der Informationen an die Grundschule generell abzulehnen oder aber der Übermittlung nur bestimmter Informationen zuzustimmen. Alle Beobachtungsbögen Ihres Kindes werden nach Verlassen der Kindertageseinrichtung unverzüglich vernichtet. Die Grundschule wird die Informationen nur für die genannten Zwecke verwenden. Da zurzeit für diese Datenverarbeitung keine spezielle rechtliche Grundlage vorhanden ist, ist Ihre Einwilligungserklärung für die weitere Verwendung dieser Informationen durch die Grundschule erforderlich. Einwilligungserklärung in · die Erhebung des Entwicklungsstandes meines Kindes mittels Beobachtungsbögen durch die Fachkräfte der Kindertageseinrichtung ‘ Ich bin einverstanden die Übermittlung des letzten vor der Aufnahme in die Grundschule erstellten Beobachtungsbogens an die Schulleitung der aufnehmenden Grundschule ‘ Ich bin einverstanden ‘ Ich bin mit der Übermittlung folgender Teile einverstanden: ..........................................................................., ......................................................................... · die Nutzung dieser Daten durch die Grundschule im Rahmen des Einschulungsverfahrens · ‘ Ich bin einverstanden zur Feststellung eines Förderbedarfs im ersten Grundschuljahr · ‘ ich bin einverstanden Name des Kindes Name/n / Anschrift des/der Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Erziehungsberechtigten __________________ _________________________ ____________________ _________________________ _________________________ |
Download der Einwilligungserklärung als pdf-Datei |