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Vereidigung der Lehrer
außer Kraft!
zum aufhebenden Erlass
Erl. vom 17. April 1956 (NBI. Schl.-H. Schulw. S. 117)
Unter Bezugnahme auf die Richtlinien zu den §§ 10, 74 und 229 des
Landesbeamtengesetzes - Erlaß des Innenministers vom 26. März 1956 - Amtsbl.
Schl.-Holst. S. 138 - beauftrage ich für den Bereich der Volks- und Realschulen
die Schulräte, für den Bereich der berufsbildenden Schulen und der Gymnasien
die Schulleiter mit der Vereidigung gemäß § 74 LBG. Die Vereidigung der
Studienreferendare erfolgt bei Antritt der Seminarausbildung durch den Leiter
des Studienseminars, welchem der Beamte zur Ausbildung überwiesen wird. Die vor
dem 1.4.1956 in den Vorbereitungsdienst eingetretenen Referendare sind
grundsätzlich ebenfalls durch den Leiter des Studienseminars, soweit sie mit
Lehrauftrag eingesetzt sind, durch den Schulleiter zu vereidigen. Die
Vereidigung der Schulräte und der Schulleiter der berufsbildenden Schulen und
der Gymnasien erfolgt durch die Leiter der Fachabteilungen im Kultusministerium
gelegentlich der nächsten Schulräte- bzw. Direktorenkonferenz.
Die in den Richtlinien zu § 74 LBG genannte Durchführungsverordnung zu § 4
des Deutschen Beamtengesetzes, die ich zu beachten bitte, hat folgenden
Wortlaut:
-----------------------
----------------------------
(Behörde)
(Verhandelt)
.....................................,
den.........................................................................
Niederschrift über die Vereidigung
des
(Vorname, Name. ..........................................................
geboren am.............................................................in ...
der als - zum................................................... einberufen -
ernannt worden ist.
Dem Erschienenen wurde die Eidesformel vorgelesen. Er wurde auf die Bedeutung
des Diensteides hingewiesen. Er wiederholte unter Erheben der rechten Hand die
ihm vorgeschriebene Eidesformel:
"Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten
treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
v. g. u.
(Vor- und Zuname).......... .......... .. ...
.....................................
Dies wird unterschriftlich
bescheinigt
(Dienstvorgesetzter oder ein von ihm beauftragter Beamter, Amtsbezeichnung)