Pyrotechnische Munition
Pyrotechnische Munition

Pyrotechnische Munition.jpg - Quelle: Polizei Baden-Wrttemberg - Landeskriminalamt
Darunter versteht man Patronenmunition (z.B. Signalsterne, Pfeifgeschosse, Knatterpatronen), die zum Verfeuern aus Schusswaffen bestimmt ist und einen pyrotechnischen Satz enthlt.

Rechtliche Bestimmungen:

Erwerben, Besitzen:

Aufzhlung Klasse PM I frei ab 18 Jahren
Aufzhlung Klasse PM II erlaubnispflichtig (Munitionserwerbschein)

Strafbarkeit

Aufzhlung Klasse PM I : Ordnungswidrigkeit bei Versto gegen das Alterserfordernis
Aufzhlung Klasse PM II : Vergehen

Besonderheiten:

Aufzhlung Zum Schieen bedarf es einer Erlaubnis

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein