Darunter
versteht man Patronenmunition (z.B. Signalsterne, Pfeifgeschosse,
Knatterpatronen), die zum Verfeuern aus Schusswaffen bestimmt ist und einen
pyrotechnischen Satz enthlt.
Rechtliche Bestimmungen:
Erwerben, Besitzen:
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Klasse PM I frei ab 18
Jahren |
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Klasse PM II
erlaubnispflichtig (Munitionserwerbschein) |
Strafbarkeit
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Klasse PM I :
Ordnungswidrigkeit bei Versto gegen das Alterserfordernis |
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Klasse PM II : Vergehen |
Besonderheiten:
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Zum Schieen bedarf es
einer Erlaubnis |
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