Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Schreckschusspistole - Quelle: Polizei Baden-Wrttemberg - Landeskriminalamt
 
mit Bauartzulassung nach 22 Waffengesetz und Zulassungszeichen
nach Anlage 1, Abbildung 2, 1. Waffenverordnung (WaffV).
Image PTB-im-Kreis - Quelle: Polizei Baden-Wrttemberg - Landeskriminalamt
Rechtliche Bestimmungen:

Erwerben, Besitzen:

Aufzhlung Erlaubnisfrei ab 18 Jahre

Fhren:

Aufzhlung Erlaubnisfrei ab 18 Jahre
Aufzhlung Mitfhren von Personalausweis / Pass erforderlich
Aufzhlung Verbot des Fhrens bei ffentlichen Veranstaltungen

Strafbarkeit: 

Aufzhlung Ordnungswidrigkeit bei Versto gegen das Alterserfordernis

Besonderheiten:

Aufzhlung Schieen auerhalb befriedetem Besitztum erlaubnispflichtig
(Ausnahme: Notwehr)
Aufzhlung Bauartzulassung und Freistellung erlischt bei Abnderungen

 
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein