Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
mit Bauartzulassung nach 22 Waffengesetz und Zulassungszeichen
nach Anlage 1, Abbildung 2, 1. Waffenverordnung (WaffV).
Rechtliche Bestimmungen:
Erwerben, Besitzen:
Erlaubnisfrei ab 18 Jahre
Fhren:
Erlaubnisfrei ab 18 Jahre
Mitfhren von Personalausweis / Pass erforderlich
Verbot des Fhrens bei ffentlichen Veranstaltungen
Strafbarkeit:
Ordnungswidrigkeit bei Versto gegen das Alterserfordernis
Besonderheiten:
Schieen auerhalb befriedetem Besitztum erlaubnispflichtig
(Ausnahme: Notwehr)
Bauartzulassung und Freistellung erlischt bei Abnderungen
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein