Waldorfschulen, Privatschulen, Ersatzschulen |
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses an Waldorfschulen vom 16. Mai 2021 |
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein