Anfechtung |
Die Anfechtung ist die Verteidigung des Bürgers gegen einen ihn belastenden
Verwaltungsakt (Anfechtung im engeren Sinne) durch Widerspruch und Anfechtungsklage ( >>
Rechtsmittel) oder sein Angriff gegen die Behörde um einen Verwaltungsakt zu seinen Gunsten durchzusetzen, durch Widerspruch und Verpflichtungsklage, gegebenenfalls Feststellungsklage. Näheres: >> Rechtsmittel. |