Anfechtung

Die Anfechtung ist die Verteidigung des Bürgers gegen einen ihn belastenden Verwaltungsakt (Anfechtung im engeren Sinne) durch Widerspruch und Anfechtungsklage ( >> Rechtsmittel) oder sein Angriff gegen die Behörde um einen Verwaltungsakt zu seinen Gunsten durchzusetzen, durch Widerspruch und Verpflichtungsklage, gegebenenfalls Feststellungsklage.

Näheres: >> Rechtsmittel.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein