Beteiligte |
Beteiligte an einem Verwaltungsverfahren sind: bei beantragten Verwaltungsakten Antragsteller und -gegner
(z.B. bei Bauerlaubnissen mit Drittwirkung, z.B. Grenzabstand), der Adressat des Verwaltungsaktes (Betroffener) und von Behörden hinzugezogene Dritte, deren rechtliche Interessen berührt werden können, § 78 LVwG. Beteiligte können Bevollmächtigte und Beistände bestellen,
Vollmacht, sie dürfen nicht selbst im Verwaltungsverfahren entscheiden, >> Ablehnung wegen Befangenheit. |