Disziplinarverfahren |
Förmliches Verwaltungsverfahren zur Ahndung von Dienstvergehen eines Beamten. Gegen die Disziplinarmaßnahmen ist in Schleswig-Holstein der Rechtsweg zu der Disziplinarkammer des VerwG Schleswig und gegen deren Urteile zum Disziplinarsenat des OVG Schleswig gegeben. Es gibt nicht mehr Disziplinar-"Strafen", sondern Disziplinar-Maßnahmen. Näheres vlg. § 93 LBG, und die Disziplinarordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesdisziplinarordnung - LDO - ). Die schwerste Disziplinar-Maßnahmen ist die Entfernung aus dem Dienst, die leichteste die Verwarnung. |