Disziplinarverfahren

Förmliches Verwaltungsverfahren zur Ahndung von Dienstvergehen eines Beamten. 

Gegen die Disziplinarmaßnahmen ist in Schleswig-Holstein der Rechtsweg zu der Disziplinarkammer des VerwG Schleswig und gegen deren Urteile zum Disziplinarsenat des OVG Schleswig gegeben. 

Es gibt nicht mehr Disziplinar-"Strafen", sondern Disziplinar-Maßnahmen. 

Näheres vlg. § 93 LBG, und die Disziplinarordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesdisziplinarordnung - LDO - ). 

Die schwerste Disziplinar-Maßnahmen ist die Entfernung aus dem Dienst, die leichteste die Verwarnung.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holsteins