Alarmplan Sicherheit Seite drucken

Hermann-Löns-Schule Kiel 
Grund- und Hauptschule

Richtlinien über das Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren
- Alarmplan -


1. Allgemeine Hinweise

1.1 Besondere Gefahren im Schulbereich sind durch Brände und Explosionen in Gebäuden, durch Unwetterkatastrophen und Gebäudeschäden gegeben.
Oberstes Gebot ist der Schutz von Leben und Gesundheit der Schüler, die Vermeidung von Panik.
Bei Gefahr im Verzug muß jeder Lehrer in eigener Verantwortung der Situation entsprechend handeln und gleichzeitig für die Benachrichtigung des Schulleiters - (oder seines Vertreters, bzw. des Geschäftszimmers) - sorgen.

1.2 Bricht ein Brand aus oder ereignet sich eine Explosion, so ist ohne Rücksicht auf den Umfang des Feuers oder der Explosionsfolgen und ohne daß der Erfolg eigener Lösch- und Hilfeversuche abgewartet wird, unverzüglich Alarm zu geben und die Feuerwehr zu verständigen.

1.3 Auch bei Ereignissen geringeren Umfangs ist immer der Schulleiter - (oder sein Vertreter) - zu informieren. Wenn innerhalb eines Gebäudes ein Brand mit Eigenmitteln gelöscht wurde, ist dennoch die Feuerwehr zu verständigen. Nur sie kann entscheiden, ob die Gefahrenquelle wirklich beseitigt ist.

2. Alarm und Räumung der Gebäude

2.1 In der Regel wird der Alarm durch den Schulleiter - (oder seinen Vertreter) - ausgelöst.
Das Alarmsignal ertönt als vielfach unterbrochener Klingelton - (Bedienungsknopf unter der Uhr im Lehrerzimmer) -.

2.2 Für den Fall, daß die elektrische Alarmeinrichtung versagt, steht eine Handsirene bereit (beim Aquarium): fortwährendes kurzes Auf- und Abschwellen des Tones.

2.3 Die Benachrichtigung der Feuerwehr und ggfs. der Polizei erfolgt über das Telefon im Geschäftszimmer oder der Hausmeisterwohnung. Notfalls ist die nächste öffentliche Fernsprechzelle - (Andreas-Hofer-Platz )- zu benutzen.

2.4 Nach Auslösung des Alarms verlassen alle Schüler unter Aufsicht der Lehrer klassenweise die Gebäude.
Es ist auf größte Ruhe und Ordnung zu achten, damit keine Panik entsteht. Gehbehinderte Kinder sind zu führen, ggfs. zu tragen.
Wenn keine Verzögerung bei der Räumung eintritt, können Kleidungsstücke, Schultaschen usw. mitgenommen werden.

2.5 Die Lehrer überzeugen sich beim Verlassen der Räume, daß niemand zurückgeblieben ist - (Nebenräume der Fachräume, Garderoben, Umkleideräume der Sporthalle, Toiletten) -. Fenster und Türen - auch Zwischentüren - sind zu schließen, um Zugluft zu vermeiden .
Ist eine Klasse ohne Aufsicht - (z.B. Arbeitsstunde zur Stundenplanüberbrückung bei fehlender Lehrkraft), so hat sie der zur Beaufsichtigung eingeteilte oder der Lehrer der nächstgelegenen Klasse mitzubetreuen.

2.6 Die Klassen bzw. Schülergruppen verlassen in Ruhe und Ordnung auf den für den Raum festgelegten Wegen die Gebäude. Besondere Gefahrenstellen bei Unordnung und Panik sind Treppen, enge Türen und Riegelverschlüsse der Türen. Klassen, die sich in einem Fachraum befinden, dürfen ihren Klassenraum nicht mehr aufsuchen.

2.7 Bei nur teilweiser Räumung ohne Gesamtalarm haben die Lehrer dafür Sorge zu tragen, daß der geräumte Gebäudeteil von keinem Schüler betreten wird und alle Schüler in der angegebenen Entfernung bleiben.
Das gilt sinngemäß auch bei Bränden und sonstigen Gefahren außerhalb der Gebäude im Schulbereich.

3. Fluchtwege

Die Klassenlehrer, bzw. die Fachbereichsleiter sind dafür verantwortlich, daß in ihren Klassenräumen, bzw. Fachräumen ein Schild mit dem vorgesehenen Fluchtweg ausgehängt ist.

Stock:
Raum 59, 58, 57, 56, 55
Hausmeistertür
Aula, Computerraum
Haupttor
Raum 50, 49, 48
Ausgang Turnhalle
Raum 47, 46
Fahrradkellertür
Raum 45, 44, 43, kl. Klasse
Haupttor
Erdgeschoss
Raum 37, 36, 35, 34, 33
Osttor
Verw. 1, 2, 3, Leseklasse
Haupttor
Raum 27, 25
Ausgang Turnhalle
Raum 24, 23
Fahrradkellertür
Raum 22, 21
Haupttor
Keller
Küche
Hausmeistertür
Physik/Chemie
Kellertür
TW (GS), TW(HS), Bio-Raum
Fahrradkellertür


3.1 Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, so bleiben die Schüler unter Aufsicht der Lehrer in ihren Räumen, bis Rettung kommt.
Die Türen sind zu schließen, die Fenster zu öffnen; die Kinder sind vor unüberlegten Schritten zurückzuhalten, vor Panik zu bewahren.

4. Sammelstellen

4.1 Sammelplätze sind in der Regel: Pausenhof vor der Mauer, kleiner Schulhof 

4.2 Auf den Sammelplätzen stellen die Lehrer die Vollzähligkeit der Klassen bzw. Schülergruppen fest. Bei Verletzten ist für Erste Hilfe zu sorgen.
Es muß sichergestellt werden, daß kein Schüler zum Unfallort zurückkehrt, die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen behindert, sich und andere in Gefahr bringt.

4.3 Ist nach Beendigung des Alarms eine Rückkehr in alle Räume oder eine teilweise Rückkehr möglich, so ist die abgesperrte Unfallstelle zu meiden. Kein Schüler darf sich dorthin begeben.

5. Vorsorgliche Maßnahmen

5.1 Im gesamten Schulgelände hängen Handfeuerlöscher - (Die Lehrkräfte haben sich über deren Standorte zu informieren) -.
Im Physik/Chemie-Raum und in der Schulküche sind imprägnierte
Löschdecken deponiert. In der Turnhalle steht eine Krankentrage.

5.2 Handfeuerlöscher müssen sich stets in einwandfreiem Zustand befinden. Sie dürfen zu keinem anderen Zweck als zur gebotenen Selbsthilfe verwendet und nicht von ihren Plätzen entfernt werden.
Mut- und böswillige Beschädigungen oder grob-fahrlässige Spielereien können im Ernstfall schwere Folgen haben und müssen deshalb streng bestraft werden.
Die Lehrkräfte haben sich in der Handhabung der Handfeuerlöscher unterweisen zu lassen, desgl. die schulischen Bediensteten.

5.3 Die Lehrer haben sich mit dem Inhalt. der Verordnung zur Verhütung von Bränden vertraut zu machen und in den Klassen Belehrungen über die Verhütung von Bränden durchzuführen. Den Klassen sind zu Beginn jedes Schuljahres diese Richtlinien über die Sicherheitsvorkehrungen - (Fluchtwege der einzelnen Räume, Verhalten usw.) - bekanntzugeben.

5.4 Jedes zweite Jahr ist ein Probealarm durchzuführen. Im Anschluß an eine Alarmübung sind die Schüler über Zweck und Ziele der Übung zu belehren. Das Ergebnis der Alarmproben ist aktenkundig zu machen.



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(Sicherheitsbeauftragter)               (Schulleiter) 


Bitte besprechen Sie mit Ihren Schülerinnen und Schülern den Alarmplan. Begehen Sie die Fluchtwege.

- Kopien an alle Lehrkräfte und den Hausmeister

 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein