Änderung des Erlasses über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte |
Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte |
Änderung
des Erlasses über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten
Lehrkräfte
Erlaß der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport vom 13.04.1995 - III
140 b-0341-02-20 -.
(NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1995 S. 217)
Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte
vom 3. Februar 1993
- X 151 a - 0341.02-20 - wird wie folgt geändert:
1. Der Protokollnotiz Nr. 2 zu Abschnitt B wird der folgende Unterabsatz angefügt:
"Für die Berücksichtigung von vor dem 1. Juli 1991 im Beitrittsgebiet
zurückgelegten Zeiten auf die Bewährungszeit gilt § 72 Abschn. B BAT
entsprechend".
2. Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 in Kraft.
In Vertretung
Gyde Köster
Vergütung
der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte berichtigt
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 14. November
1997 - I I I 140 a - 0341 .02-20 - (NBI. MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 483)
Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1993 - X 151 a - 0341 .02-20 - (NBI.
MBWKS. Schl.-H. S. 59), geändert durch Erlaß vom 26. Mai 1994 - III 1401 -0341 .02-20 -
(NBI. MWFK/MFBWS. Schl.-H.Der Erlaß über die
Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. Februar 1 993 - X 151 a -0341 .02-20 - (NBI. MBWKS. Schl.-H. S. 59),
zuletzt geändert durch Erlaß vom 13. April 1995 (NBI. MWFK/MFßWS. Schl.-H. S. 21 7),
wird wie folgt geändert:"
S. 239), wird wie folgt geändert:
In Abschnitt A erhält die Nr. 3 folgende Fassung:
"3. Auf Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die
Einstellung als Studienrätin oder Studienrat nach der Besoldungsgruppe A 13 des
Bundesbesoldungsgesetzes erfüllen, ist Nr. 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu
den Besoldungsgruppen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden,
daß hierbei ein Betrag von 196,36 DM zugrunde zu legen ist."
Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1997 in Kraft.
In Vertretung Gyde Köster
Berichtigung
des Erlasses vom 14. November 1997
über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (NBI.
MBWFK.Schl.-H. 1998 S. 11)
Der Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 14.
November 1997 - lll 1 40 a - 0341 .02-20 - (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 483) über die
Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte wird wie folgt
berichtigt:
Die Eingangsformel lautet richtig:
"Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten
Lehrkräfte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1993 - X 151 a -0341 .02-20
- (NBI. MBWKS. Schl.-H. S. 59), zuletzt geändert durch Erlaß vom 13. April 1995 (NBI.
MWFK/MFßWS. Schl.-H. S. 217), wird wie folgt geändert:"
Vergütung der
im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 24. August 1997 - III 146 - 0341.02-20 -(NBl. MBWFK.Schl.-H. 1998, S. 374)
Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1993 - X 151 a -0341.02-20 - (NBI. MBWKS.
Schl.-H. S. 59), zuletzt geändert durch Erlaß vom 14. November 1997
- III 140 a - 0341.02-20 - (NBI. MWFK/MFBWS. Schl.-H. S. 483, ber. 1998 S. 11 und S. 100),
wird wie folgt geändert:
In Nr. 3 Satz 1 wird der Betrag "196,36 DM" durch den Betrag "199,31
DM" ersetzt.
Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.