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Änderung des Erlasses über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte
Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte

Änderung des Erlasses über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte

Erlaß der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport vom 13.04.1995 - III 140 b-0341-02-20 -.
(NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1995 S. 217)

Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 3. Februar 1993
- X 151 a - 0341.02-20 - wird wie folgt geändert:
1. Der Protokollnotiz Nr. 2 zu Abschnitt B wird der folgende Unterabsatz angefügt:
"Für die Berücksichtigung von vor dem 1. Juli 1991 im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten auf die Bewährungszeit gilt § 72 Abschn. B BAT entsprechend".
2. Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 in Kraft.

In Vertretung
Gyde Köster


Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte berichtigt

Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 14. November 1997 - I I I 140 a - 0341 .02-20 - (NBI. MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 483)

Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1993 - X 151 a - 0341 .02-20 - (NBI. MBWKS. Schl.-H. S. 59), geändert durch Erlaß vom 26. Mai 1994 - III 1401 -0341 .02-20 - (NBI. MWFK/MFBWS. Schl.-H.
S. 239), wird wie folgt geändert:
Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1 993 - X 151 a -0341 .02-20 - (NBI. MBWKS. Schl.-H. S. 59), zuletzt geändert durch Erlaß vom 13. April 1995 (NBI. MWFK/MFßWS. Schl.-H. S. 21 7), wird wie folgt geändert:"


In Abschnitt A erhält die Nr. 3 folgende Fassung:
"3. Auf Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung als Studienrätin oder Studienrat nach der Besoldungsgruppe A 13 des Bundesbesoldungsgesetzes erfüllen, ist Nr. 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Besoldungsgruppen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß hierbei ein Betrag von 196,36 DM zugrunde zu legen ist."

Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1997 in Kraft.

In Vertretung Gyde Köster


Berichtigung des Erlasses vom 14. November 1997

über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (NBI. MBWFK.Schl.-H. 1998 S. 11)

Der Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 14. November 1997 - lll 1 40 a - 0341 .02-20 - (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 483) über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte wird wie folgt berichtigt:

Die Eingangsformel lautet richtig:
"Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1993 - X 151 a -0341 .02-20 - (NBI. MBWKS. Schl.-H. S. 59), zuletzt geändert durch Erlaß vom 13. April 1995 (NBI. MWFK/MFßWS. Schl.-H. S. 217), wird wie folgt geändert:"


Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte

Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 24. August 1997 - III 146 - 0341.02-20 -(NBl. MBWFK.Schl.-H. 1998, S. 374)
Der Erlaß über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1993 - X 151 a -0341.02-20 - (NBI. MBWKS. Schl.-H. S. 59), zuletzt geändert durch Erlaß vom 14. November 1997
- III 140 a - 0341.02-20 - (NBI. MWFK/MFBWS. Schl.-H. S. 483, ber. 1998 S. 11 und S. 100), wird wie folgt geändert:
In Nr. 3 Satz 1 wird der Betrag "196,36 DM" durch den Betrag "199,31 DM" ersetzt.
Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein