Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2024/25

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Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2024/25

Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2024/25

Hinweis des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 18. Juli 2023 - III 2317

Die Veröffentlichung des jährlichen Runderlasses erfolgt im Nachrichtenblatt September 2023. Die Antragsformulare werden voraussichtlich ab Anfang Oktober auf der Internetseite des MBWFK www.schleswig-holstein.de/mbwfk unter „Formulare“ zur Verfügung stehen.

Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2024/25
Hinweise für Lehrkräfte zum Schuljahr 2024/25
LETZTE AKTUALISIERUNG: 11.09.2023
 
Inhalt dieser Seite

Für allgemeinbildende Schulen und Förderzentren

31. Oktober 2023 (Eingang im MBWFK)

15. November 2023 (Eingang im MBWFK)

31. Dezember 2023 (Eingang im MBWFK)

Allgemeine Anmerkungen

Für berufsbildende Schulen

31. Oktober 2023 (Eingang im SHIBB)

15. November 2023 (Eingang im SHIBB)

31. Dezember 2023 (Eingang im SHIBB)
 

Für allgemeinbildende Schulen und Förderzentren


Runderlass des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 3. September 2023 – III 2317 - 0331.0-3


Zur Vorbereitung der Personalplanung für das Schuljahr 2024/25 werden alle Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren gebeten, ihre Anträge fristgerecht auf dem Dienstweg einzureichen.


Antragsfristen bis zum

31. Oktober 2023 (Eingang im MBWFK)

für Anträge auf

Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein sind einzureichen im Online-Portal EVOn
Grundlage dieser Regelung ist die Dienstvereinbarung gemäß § 57 MBG Schl.-H. über die Grundsätze und Durchführung des Versetzungsverfahrens (NBl. MBWFK. Schl.-H. 2020 Seite 320)

15. November 2023 (Eingang im MBWFK)

für Anträge auf
eine Ermäßigung oder Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres),
Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in anderen Bundesländern,
die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Auslandsschuldienst,
die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder
die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
die Entlassung oder die Kündigung erklären
Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung ebenfalls zum genannten Termin einzureichen.

Diese Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden.

31. Dezember 2023 (Eingang im MBWFK)

für Anträge auf
eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren)

Allgemeine Anmerkungen

Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich“ gelten die Regelungen dieses Erlasses mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Schule zu stellen sind.
Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den allgemeinbildenden Schuldienst und die Förderzentren (Punkt 4) sind ausschließlich über den Online-Stellenmarkt Schule innerhalb der dort genannten Fristen einzureichen.
Anträge, die nach den in diesem Erlass gesetzten Fristen eingehen, können nur noch in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Fristen für Entlassungsanträge und Kündigungen bleiben unberührt.

1. Versetzungen

Anträge auf Versetzung innerhalb Schleswig-Holsteins sind im Online-Verfahren zu stellen.
Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2024/25 eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein wünschen, werden gebeten, ihren Antrag bis spätestens zum 31. Oktober 2023 vollständig in dem eigens eingerichteten Online-Portal einzureichen Das Online-Portal wird am 1. Oktober 2023 für Eingaben freigegeben.

Versetzungswünsche für das Schuljahr 2023/24, denen nicht entsprochen werden konnte, müssen wiederholt werden.
Die Registrierung zur Teilnahme am Verfahren erfolgt über das Elektronische Versetzungsformular Online Schleswig-Holstein (https://EVOn.schleswig-holstein.de).
Nach der Registrierung ist die Antragstellung über das dort zugängliche Online-Formular möglich. Lehrkräfte ohne eigenen Internetzugang können sich an ihre Schule, das zuständige Schulamt oder das MBWFK wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Nachträgliche Versetzungsanträge können nur in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen über ein Ticketsystem in EVOn eingereicht werden. Einvernehmliche Versetzungen von Lehrkräften der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern bis zur verwaltungsmäßigen Umsetzung vorbereitet.

Für Lehrkräfte der übrigen Schularten und bei schulartübergreifenden Versetzungen gilt:
Über Anträge ausschließlich auf kreisinterne Versetzung im Bereich der Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren entscheiden die Schulämter.
Über Versetzungsanträge von Lehrkräften dieser Schularten in einen anderen Kreis entscheidet das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Über schulartübergreifende Versetzungsanträge, soweit sie nicht unter die erste Strichaufzählung fallen, entscheidet das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

2. Ländertausch

Mit Beschluss vom 10.05.2001 hat die Kultusministerkonferenz ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren (Lehreraustauschverfahren) für den länderübergreifenden Dienstherrenwechsel von Lehrkräften beschlossen.

2.1
Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren können unbefristet im Schuldienst befindliche Lehrkräfte an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.
Freigabeerklärungen sollen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen erteilt werden. Die Länder sind übereingekommen, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragstellung auf Freigabe zu erteilen. Die Freigabeerklärung ist auf dem Dienstweg bis zum 15. November 2023 formlos zu beantragen.
Freigabeerklärungen aus einem späteren aktuellen Anlass müssen schnellstmöglich beantragt werden.
Die Freigabe wird bis zum 31. Mai 2024 bezüglich der Entscheidung des aufnehmenden Bundeslandes befristet.
Die Übernahme erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn. Der Wechsel in ein anderes Bundesland zum 1. Februar eines Jahres ist nur in Ausnahmesituationen möglich.

2.2
Im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung, einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen. Das Lehreraustauschverfahren stellt neben dem vorrangigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes Bundesland dar.
Die Übernahme im Tauschverfahren nach Schleswig-Holstein bzw. der Tausch in ein anderes Bundesland erfolgt grundsätzlich zum 1. August eines Jahres.
Anträge auf Versetzung in ein anderes Bundesland zum Schuljahresbeginn 2024/25 sind bis zum 31. Dezember 2023 vorzulegen.
Der Versetzungsantrag kann im Internet abgerufen werden (schleswig-holstein.de - So erreichen Sie uns - Lehrertausch).

3. Auslandsschuldienst

Bewerbungen für den Auslandsschuldienst sind schriftlich mittels Fragebogen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (https://www.auslandsschulwesen.de) auf dem Dienstweg im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (III 2429) bis zum 15. November 2023 einzureichen. Der Bewerbung ist eine dienstliche Beurteilung beizufügen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein soll.
Die Altersgrenze für eine Vermittlung liegt bei 63 Jahren.
Abweichend davon sind Bewerbungen auf Schulleiter- und Fachberaterstellen im Auslandsschuldienst, die im Nachrichtenblatt ausgeschrieben werden, jederzeit möglich.
Zweitbewerbungen sind nur auf eine Funktionsstelle, Drittbewerbungen grundsätzlich nicht möglich.
Weitere Informationen, insbesondere zur Freigabeentscheidung und zu einzuhaltenden Wartezeiten, sind unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bildungInternational/lehrkraefte.html abrufbar.

4. Bewerbungen für den Schuldienst

Bewerbungen für den Schuldienst erfolgen unabhängig von dem angestrebten Lehramt und der angestrebten Schulart ausschließlich online über die Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Bewerbungen können sowohl auf konkrete Stellenausschreibungen innerhalb der dort genannten Fristen als auch jederzeit im zentralen Bewerbungsverfahren für befristete und / oder unbefristete Beschäftigungen erfolgen.
Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist unvollständig sind, nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Ausgenommen davon sind Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich im Prüfungshalbjahr befinden und bei deren Bewerbungsunterlagen aufgrund eines späteren Prüfungstermins nur noch das Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung fehlt. Über die Vollständigkeit oder ggf. durchzuführende Änderungen und Ergänzungen werden die Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail informiert.
Lehrkräfte, die sich bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Schleswig-Holstein befinden, können an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie müssen einen entsprechenden Versetzungsantrag stellen (siehe Punkt 1).
Bewerberinnen und Bewerber, die die Annahme einer unbefristeten Stelle schriftlich oder elektronisch erklärt haben, werden von allen Bewerbungsverfahren auf unbefristete Stellen an anderen Schulen ausgeschlossen.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Annahme einer befristeten Stelle schriftlich oder elektronisch erklärt haben, können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin auf unbefristete Stellen bewerben. Weitere befristete Stellen können nur in Ergänzung bis zu einer vollen Stelle oder nach der angenommenen befristeten Stelle angetreten werden.

5. Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst
zum 1. Schulhalbjahr beginnt am 01. August (Bewerbungsschlusstermin: 01. April des entsprechenden Kalenderjahres)
zum 2. Schulhalbjahr beginnt am 01. Februar (Bewerbungsschlusstermin: 15. September des vorhergehenden Kalenderjahres).

Dienstantritt in der Schule ist immer der erste Schultag im Schulhalbjahr, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht die Einführungsveranstaltungen des IQSH stattfinden. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen werden vom IQSH mitgeteilt. Werden zwischen Beginn des Schulhalbjahres und Dienstantritt dienstliche Veranstaltungen in der Schule terminiert, entscheidet die Schulleitung über die Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte in Ausbildung. Vorrang hat immer die Einführungsveranstaltung des IQSH.
Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen der §§ 61 Abs. 4 und 62 Abs. 1 Satz 3 LBG in Teilzeit durchgeführt werden. Ein Wechsel des Beschäftigungsumfangs im Verlauf der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes verlängert und die Besoldung verringert sich entsprechend.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bewerbungssachbearbeitung im Ministerium.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur einsehbar.

6. Quereinstieg

Wenn nicht ausreichend Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit abgeschlossenem Lehramtsstudium) für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen, können Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom, Master oder Magister) in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung abgeschlossen haben oder die an einer Fachhochschule einen akkreditierten Masterabschluss in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung erworben haben, in einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Ob und ggf. für welche Schularten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gesucht werden und die aktuell benötigten Fächer bzw. Fachrichtungen sind zusammen mit weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren auf der Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur abrufbar. 

7. Seiteneinstieg

Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium, aber mit abgeschlossenem universitärem Diplom-, Master- oder Magisterstudium oder mit abgeschlossenem Masterstudium an einer Fachhochschule in einem dringend benötigten Fach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung und mit mehrjähriger fachbezogener Berufserfahrung, können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende Qualifikationsphase gemäß Anlage zu § 4 Abs. 1 Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung) vom 26. Juni 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 206) eingestellt werden. 
Diese Qualifizierungsphase kann auf Antrag auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizierungsphase.
Weitere Informationen zum Seiteneinstieg sind auf der Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur abrufbar.
Die Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg erfolgen über den Online-Stellenmarkt Schule. 

8. Anträge

Die Antragstellung muss mit den hierfür vorgesehenen Vordrucken erfolgen. Die aktuellen Vordrucke sind im Internet abrufbar. 

Für berufsbildende Schulen

Runderlass des Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung vom 7. September 2023 – SHIBB – 375 – Berufsschulen-160/2020-2700/2020-150233/2023
Zur Vorbereitung der Personalplanung für das Schuljahr 2024/25 werden alle Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen gebeten, ihre Anträge fristgerecht auf dem Dienstweg einzureichen.
Antragsfristen bis zum

31. Oktober 2023 (Eingang im SHIBB)

für Anträge auf
Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein sind einzureichen im Online-Portal EVOn. 
Grundlage dieser Regelung ist die Dienstvereinbarung gemäß § 57 MBG Schl.-H. über die Grundsätze und Durchführung des Versetzungsverfahrens (NBl. MBWFK. Schl.-H. 2020 Seite 320)

15. November 2023 (Eingang im SHIBB)

für Anträge auf
eine Ermäßigung oder Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres),
Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in anderen Bundesländern,
die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Auslandsschuldienst,
die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder
die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
die Entlassung

oder die Kündigung erklären.

Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung ebenfalls zum genannten Termin einzureichen.
Diese Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden.

31. Dezember 2023 (Eingang im SHIBB)

für Anträge auf
eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren)

Allgemeine Anmerkungen

Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich“ gelten die Regelungen dieses Erlasses mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Schule zu stellen sind.
Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den berufsbildenden Schuldienst (Punkt 4) sind ausschließlich über den Online-Stellenmarkt Schule innerhalb der dort genannten Fristen einzureichen.
Anträge, die nach den in diesem Erlass gesetzten Fristen eingehen, können nur noch in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Fristen für Entlassungsanträge und Kündigungen bleiben unberührt.

1. Versetzungen

Anträge auf Versetzung innerhalb Schleswig-Holsteins sind im Online-Verfahren zu stellen.
Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2024/25 eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein wünschen, werden gebeten, ihren Antrag bis spätestens zum 31. Oktober 2023 vollständig in dem eigens eingerichteten Online-Portal einzureichen. Das Online-Portal wird am 1. Oktober 2023 für Eingaben freigegeben.
Versetzungswünsche für das Schuljahr 2023/24, denen nicht entsprochen werden konnte, müssen wiederholt werden.
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Berufsbildenden Schulen können ausschließlich an eine andere berufsbildende Schule versetzt werden, Versetzungen an eine allgemeinbildende Schule sind aufgrund der beruflichen Fachrichtung in diesem Versetzungsverfahren nicht möglich.
Die Registrierung zur Teilnahme am Verfahren erfolgt über das Elektronische Versetzungsformular Online Schleswig-Holstein (https://EVOn.schleswig-holstein.de). Nach der Registrierung ist die Antragstellung über das dort zugängliche Online-Formular möglich. Lehrkräfte ohne eigenen Internetzugang können sich an ihre Schule, das zuständige Schulamt oder das SHIBB wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Nachträgliche Versetzungsanträge können nur in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen über ein Ticketsystem in EVOn eingereicht werden.
Einvernehmliche Versetzungen von Lehrkräften der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern bis zur verwaltungsmäßigen Umsetzung vorbereitet.

2. Ländertausch

Mit Beschluss vom 10.05.2001 hat die Kultusministerkonferenz ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren (Lehreraustauschverfahren) für den länderübergreifenden Dienstherrenwechsel von Lehrkräften beschlossen.

2.1
Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren können unbefristet im Schuldienst befindliche Lehrkräfte an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.
Freigabeerklärungen sollen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen erteilt werden. Die Länder sind übereingekommen, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragstellung auf Freigabe zu erteilen. Die Freigabeerklärung ist auf dem Dienstweg bis zum 15. November 2023 formlos zu beantragen. Freigabeerklärungen aus einem späteren aktuellen Anlass müssen schnellstmöglich beantragt werden.
Die Freigabe wird bis zum 31. Mai 2024 bezüglich der Entscheidung des aufnehmenden Bundeslandes befristet.
Die Übernahme erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn. Der Wechsel in ein anderes Bundesland zum 1. Februar eines Jahres ist nur in Ausnahmesituationen möglich.

2.2
Im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung, einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen. Das Lehreraustauschverfahren stellt neben dem vorrangigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes Bundesland dar.
Die Übernahme im Tauschverfahren nach Schleswig-Holstein bzw. der Tausch in ein anderes Bundesland erfolgt grundsätzlich zum 1. August eines Jahres.
Anträge auf Versetzung in ein anderes Bundesland zum Schuljahresbeginn 2024/25 sind bis zum 31. Dezember 2023 vorzulegen.
Der Versetzungsantrag kann im Internet abgerufen werden.

3. Auslandsschuldienst

Bewerbungen für den Auslandsschuldienst sind schriftlich mittels Fragebogen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (https://www.auslandsschulwesen.de) auf dem Dienstweg über das SHIBB im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (III 2429) bis zum 15. November 2023 einzureichen. Der Bewerbung ist eine dienstliche Beurteilung beizufügen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein soll.
Die Altersgrenze für eine Vermittlung liegt bei 63 Jahren.
Abweichend davon sind Bewerbungen auf Schulleiter- und Fachberaterstellen im Auslandsschuldienst, die im Nachrichtenblatt ausgeschrieben werden, jederzeit möglich.
Zweitbewerbungen sind nur auf eine Funktionsstelle, Drittbewerbungen grundsätzlich nicht möglich.
Weitere Informationen, insbesondere zur Freigabeentscheidung und zu einzuhaltenden Wartezeiten, sind unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bildungInternational/lehrkraefte.html abrufbar.

4. Bewerbungen für den Schuldienst

Bewerbungen für den Schuldienst erfolgen unabhängig von dem angestrebten Lehramt und der angestrebten Schulart ausschließlich online über die Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Bewerbungen können sowohl auf konkrete Stellenausschreibungen innerhalb der dort genannten Fristen als auch jederzeit im zentralen Bewerbungsverfahren für befristete und / oder unbefristete Beschäftigungen erfolgen.
Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist unvollständig sind, nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Ausgenommen davon sind Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich im Prüfungshalbjahr befinden und bei deren Bewerbungsunterlagen aufgrund eines späteren Prüfungstermins nur noch das Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung fehlt. Über die Vollständigkeit oder ggf. durchzuführende Änderungen und Ergänzungen werden die Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail informiert.
Lehrkräfte, die sich bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Schleswig-Holstein befinden, können an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie müssen einen entsprechenden Versetzungsantrag stellen (siehe Punkt 1).
Bewerberinnen und Bewerber, die die Annahme einer unbefristeten Stelle schriftlich oder elektronisch erklärt haben, werden von allen Bewerbungsverfahren auf unbefristete Stellen an anderen Schulen ausgeschlossen.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Annahme einer befristeten Stelle schriftlich oder elektronisch erklärt haben, können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin auf unbefristete Stellen bewerben. Weitere befristete Stellen können nur in Ergänzung bis zu einer vollen Stelle oder nach der angenommenen befristeten Stelle angetreten werden.

5. Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst
zum 1. Schulhalbjahr beginnt am 01. August (Bewerbungsschlusstermin: 01. April des entsprechenden Kalenderjahres)
zum 2. Schulhalbjahr beginnt am 01. Februar (Bewerbungsschlusstermin: 15. September des vorhergehenden Kalenderjahres).

Dienstantritt in der Schule ist immer der erste Schultag im Schulhalbjahr, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht die Einführungsveranstaltungen des SHIBB stattfinden. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen werden vom SHIBB mitgeteilt. Werden zwischen Beginn des Schulhalbjahres und Dienstantritt dienstliche Veranstaltungen in der Schule terminiert, entscheidet die Schulleitung über die Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte in Ausbildung. Vorrang hat immer die Einführungsveranstaltung des SHIBB.
Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen der §§ 61 Abs. 4 und 62 Abs. 1 Satz 3 LBG in Teilzeit durchgeführt werden. Ein Wechsel des Beschäftigungsumfangs im Verlauf der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes verlängert und die Besoldung verringert sich entsprechend. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bewerbungssachbearbeitung im SHIBB.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur einsehbar.

6. Quereinstieg

Wenn nicht ausreichend Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit abgeschlossenem Lehramtsstudium) für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen, können Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom, Master oder Magister) in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung abgeschlossen haben oder die an einer Fachhochschule einen akkreditierten Masterabschluss in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung erworben haben, in einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Für welche Schularten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gesucht werden und die aktuell benötigten Fächer bzw. Fachrichtungen sind zusammen mit weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren auf der Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur abrufbar.

7. Seiteneinstieg

Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium, aber mit abgeschlossenem universitärem Diplom-, Master- oder Magisterstudium oder mit abgeschlossenem Masterstudium an einer Fachhochschule in einem dringend benötigten Fach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung und mit mehrjähriger fachbezogener Berufserfahrung können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende Qualifikationsphase gemäß Anlage zu § 4 Abs. 1 Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung) vom 26. Juni 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 206) eingestellt werden.
Diese Qualifizierungsphase kann auf Antrag auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizierungsphase.
Weitere Informationen zum Seiteneinstieg sind auf der Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur abrufbar. 
Die Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg erfolgen über den Online-Stellenmarkt Schule.

8. Direkteinstieg

Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium, aber mit abgeschlossenem Fachhochschuldiplom oder einem Bachelorabschluss in einer dringend benötigten beruflichen Fachrichtung und mit anschließender mehrjähriger fachlich einschlägiger Berufserfahrung können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende Qualifikationsphase und einer anschließenden einjährigen Bewährungszeit gemäß der Anlage zu § 4 Absatz 1 Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung) vom 26. Juni 2019 eingestellt werden. Diese Qualifizierungsphase kann auf Antrag auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizierungsphase.
Die Stellen für den Direkteinstieg werden bei Bedarf auf der Internetseite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgeschrieben.

9. Anträge

Die Antragstellung muss mit den hierfür vorgesehenen Vordrucken erfolgen. Die aktuellen Vordrucke sind im Internet abrufbar. 

Jörn Krüger


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