Aufsicht

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Die Aufsichtspflicht wird von drei wesentlichen Komponenten
bestimmt: Sie muß kontinuierlich, aktiv und präventiv sein.

Kontinuierliche Beaufsichtigung heißt, daß die Aufsicht grundsätzlich ununterbrochen ausgeübt werden muß. Da der Lehrer jedoch nicht ständig alle Schüler "im Auge" haben kann, ist es zumindest erforderlich, daß sich alle Schüler durch seine Anwesenheit beaufsichtigt fühlen müssen.

Aktiv ist die Aufsichtsführung dann, wenn der Lehrer darauf achtet, daß seine Warnungen und Weisungen auch eingehalten werden und er Verbote durchsetzt.

Letztlich muß die Aufsicht noch präventiv, d. h. umsichtig und voraussichtig sein. Hierzu zählt z. B., daß der Lehrer mögliche Gefahren eines Wanderweges vorher erkundet.

Siehe auch unter Aufsicht bei Klassenfahrten !
 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein