berufliche Orientierung

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Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Schule Ausgabe 8/2021 vom 31. August 2021 auf Seite 265

Landeskonzept Berufliche Orientierung an den weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein

Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 6. August 2021 - III 306

Auf Grundlage von § 4 Absatz 4 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes:

Das Landeskonzept Berufliche Orientierung tritt zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Es gilt für die öffentlichen Förderzentren, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes Schleswig-Holstein.
Das Landeskonzept Berufliche Orientierung gilt für die Sek. I und Sek. II. Es fasst die Regelungen zur Beruflichen Orientierung zusammen und definiert die Aufgaben der Schulen und das Zusammenwirken mit den Partnern im Übergang Schule-Beruf auf aktueller Grundlage. Die „Berufs- und Studienorientierung“ wird in „Berufliche Orientierung“ umbenannt.
Das Landeskonzept Berufsorientierung der Regional- und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein und die Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien und der Oberstufe der Gesamt-/ Gemeinschaftsschulen (Konzeption für G8; für den 9- jährigen Bildungsgang entsprechende Verwendung) treten zum 1. Oktober 2021 außer Kraft.
Das Landeskonzept Berufliche Orientierung wird im September 2021 auf der Internetseite des MBWK unter Schule und Beruf / Berufliche Orientierung als pdf-Datei eingestellt. Die Schulen erhalten eine angemessene Anzahl von Freiexemplaren der gedruckten Version zugeschickt.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein