Berufsberatung

Seite drucken


Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit
Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Schleswig-Holstein


Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Lande Schleswig-Holstein

Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 29. März 1999 - III 512 - 0833.453.4 - (NBLMBWFK.Schl.-H. 1999, S. 230)

Vorbemerkung
Die im Jahre 1972 abgeschlossene Vereinbarung zur "Zusammenarbeit von Bildungsberatung, Schule und Berufsberatung" hat sich als Grundlage der Kooperation von Schule und Berufsberatung bewährt. Wegen der Weiterentwicklung des Bildungssystems, neuer Akzentuierungen im Angebot der Berufsberatung und der neuen Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch (SGB) III ist eine Überarbeitung der Vereinbarung erforderlich geworden. '
Deshalb wird auf der Grundlage
des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchuIG) i.d.F. der Bekanntmachung vom z. August 1990 (GVOBI. Schl.-H. S. 457), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1998 (GVOBI. Schl.-H. S. 460)
des Sozialgesetzbuches III i.d.F. vom 15. März 1998 der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1971)
des Übereinkommens zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom 12. Februar 1971
des Übereinkommens zwischen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesanstalt für Arbeit und der Hochschulrektorenkonferenz über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Studienberatung im Sekundarbereich II vom Februar 1992
der gemeinsamen Empfehlung der Kultusministerkonferenz, der Bundesanstalt für Arbeit und der Hochschulrektorenkonferenz über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Studienberatung im Sekundarbereich II (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 21. Februar 1992)
zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und dem Landesarbeitsamt Nord folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Ziele der Zusammenarbeit
Berufswahl als Teil der Lebensplanung ist ein Prozeß, der während der gesamten Schulzeit Heranwachsender stattfindet. Konkrete Berufs- und/oder Studienwahlentscheidungen sind Resultat dieses von gesellschaftlichen und individuellen Faktoren beeinflußten Prozesses.
Schülerinnen und Schüler sollen in ihre Entscheidungen ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen ebenso wie die Anforderungen und Chancen der Berufe und Bildungswege einbeziehen. Eine herausragende Bedeutung hat dabei die Entwicklung des Arbeitsmarktes.
Sie dabei zu unterstützen, ist Aufgabe von Schule und Berufsberatung. Dies erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit beider Einrichtungen.
Für die Berufswahlvorbereitung und -beratung steht die Berufsberatung der Arbeitsämter als vorrangiger Ansprechpartner der Schulen in Schleswig-Holstein zur Verfügung.

2. Zielgruppen
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung umfaßt die Sekundarstufen I und II der allgemeinbildenden Schulen, die berufsbildenden Schulen sowie die Sonderschulen.
Besonders berücksichtigt werden dabei Jugendliche mit Benachteiligungen, Behinderungen oder Deutsch als Zweitsprache.
Zur Erweiterung ihres Berufswahlspektrums und zur Durchsetzung der beruflichen Chancengleichheit erhalten Mädchen und junge Frauen zusätzliche Angebote zur Berufsorientierung.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung bezieht auch Angebote für Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie für die Beratungsfachkräfte der Arbeitsämter mit ein.

3. Aufgaben der Schule
Die Schule vermittelt im lehrplanmäßigen Unterricht aller Fächer und fächerübergreifend im Rahmen der Auseinandersetzung mit Kernproblemen wie "Strukturwandel". und "Partizipation" Einblick in die wirtschaftlichen, technischen und sozialen Lebensbedingungen unserer Gesellschaft. In altersgemäßer Weise werden grundlegende Kenntnisse über die Berufs- und Arbeitswelt vor allem in den Fächern Wirtschaft/Politik und Weltkunde erworben. Unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote sollen den Schülerinnen und Schülern helfen, Berufswahlkompetenz zu erwerben.

Im Rahmen der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung organisiert die Schule Betriebs- und Wirtschaftspraktika, Betriebserkundungen, ggf. Werkstatttage und Werkstattunterricht.
Praktika in der Sekundarstufe I dienen der Selbsterprobung und Selbsterfahrung. Sie geben Einblick in die berufliche/betriebliche Wirklichkeit und verdeutlichen die Anforderungen der Berufe. Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe und technologische Entwicklung werden dabei erkennbar.
Praktika in der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen veranschaulichen überdies im Unterricht erworbene wirtschaftliche Kenntnisse, tragen zum Verständnis für wirtschaftliches Handeln bei und geben Einblick in die Bedeutung und den Umfang der technologischen Entwicklung.
Verschiedene Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen bereiten Jugendliche auf eine berufliche Tätigkeit vor und vermitteln allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte - auch an außerschulischen Lernorten - als berufliche Grundbildung.
Die Schule nutzt zur Berufswahlvorbereitung insbesondere die Maßnahmen zur Berufsorientierung und die vielfältigen Informationsangebote der Berufsberatung der Arbeitsämter.
Angebote und Maßnahmen Dritter zur Berufs- , und/oder Studienwahl können nach Prüfung ihrer Objektivität und Neutralität berücksichtigt werden. Im übrigen wird auf § 49 Schulgesetz verwiesen.

4. Aufgaben der Berufsberatung des Arbeitsamtes
Wesentlicher Inhalt der Berufsorientierung ist die Vorbereitung auf die individuelle Berufs- und Studienwahl durch Information über betriebliche, schulische und hochschulische Bildungsgänge, über Berufe und deren Anforderungen und über die zukünftige Entwicklung auf dem Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt.
Zur Berufswahlvorbereitung durch die Berufsberatung der Arbeitsämter gehören die Berufsorientierung im Klassenverband oder in der Lerngruppe, die Angebote zur persönlichen Beratung und die Nutzung der Berufsinformationszentren zur Selbstinformation.
Als Maßnahmen der Berufsorientierung bietet die Berufsberatung u.a. berufskundliche Vortragsveranstaltungen und Seminare zu Einzelthemen der Berufswahl an, beteiligt sich an Elternabenden und Berufswahlprojekten der Schule und unterstützt die Berufswahl durch individuelle Betriebs- und Berufserkundungen.
Persönliche Beratung bietet die Berufsberatung in Form von Sprechstunden und Gruppengesprächen in der Schule und in den Dienststellen des Arbeitsamtes und als Beratung nach Vereinbarung in den Dienststellen des Arbeitsamtes an.
Zu den Angeboten der Berufsberatung gehören auch die Vermittlung in berufliche Ausbildung, der Nachweis schulischer Ausbildungsplätze, die Information über Studienangebote und die Beratung über Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der beruflichen Bildung.
Durch die Berufsberatung wird ein am Berufswahlprozeß orientiertes, zielgruppenspezifisches Medienangebot zur Verfügung gestellt.
Das personale und mediale Dienstleistungsangebot der Berufsberatung ist gekennzeichnet durch seine Verfügbarkeit, Kontinuität und Neutralität.

5. Formen der Zusammenarbeit
Die Schule ermöglicht der Berufsberatung nach gegenseitiger Abstimmung, berufsorientierende Veranstaltungen während der Unterrichtszeit durchzuführen. Die für die jeweilige Klasse oder Lerngruppe fachlich und/oder organisatorisch zuständigen Lehrkräfte nehmen an diesen Veranstaltungen teil, um z.B. die Ergebnisse im Unterricht auswerten und vertiefen zu können.
Die Schule empfiehlt den Schülerinnen und Schülern die Inanspruchnahme der Beratungsangebote der Berufsberatung und die Wahrnehmung der Selbstinformationsmöglichkeiten in den Berufsinformationszentren.
Für die Inanspruchnahme der Beratung wird - soweit erforderlich und unter Berücksichtigung schulischer Belange vertretbar - den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsbefreiung gewährt. Das gilt auch für die Teilnahme an ärztlichen oder psychologischen Eignungsuntersuchungen bei den Fachdiensten des Arbeitsamtes.
In der Schule finden regelmäßig Sprechstunden der Berufsberatung statt, um den Schülerinnen und Schülern, Sorgeberechtigten oder auch Lehrerinnen und Lehrern die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter wird dadurch gefördert, daß die Berufsberatung jeder Schule eine Beratungsfachkraft zur Betreuung benennt. Die Schulen benennen der Berufsberatung eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner.

6. Übergreifende Formen der Zusammenarbeit auf Landesebene
Schule und Berufsberatung informieren sich rechtzeitig, wenn geplante Veränderungen Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des Partners haben.
Die Berufsberatung der Arbeitsämter in Schleswig-Holstein unterstützt die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Aufgabe der Berufswahlvorbereitung.
Bei der Weiterentwicklung von Inhalten, Methoden und Verfahren der Berufswahlvorbereitung arbeiten Schule und Berufsberatung eng zusammen. Dies schließt auch Modellversuche und die Evaluation von Verfahrensweisen ein.
Zur Pflege und dem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit wird ein Koordinierungsausschuß auf Landesebene eingerichtet. Er setzt sich aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Sekundarstufe I und II der allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen und mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Landesarbeitsamtes Nord, Abteilung Berufsberatung, zusammen.
Der Ausschuß ist zuständig für alle grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung. Er kann darüber hinaus zur Ausgestaltung und Erweiterung der Zusammenarbeit initiativ tätig werden.
Der Ausschuß tagt i.d.R. halbjährlich. Tagungsort, Federführung für die Einladung und Protokollführung wechseln zwischen den Kooperationspartnern.

7. Inkrafttreten
Diese Kooperationsvereinbarung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Vereinbarung zur "Zusammenarbeit von Bildungsberatung, Schule und Berufsberatung" (Erlaß vom 5. Juni 1972 -NBI. KM. Schl.-H. S. 158) aufgehoben.

Rendsburg, den 29.3.1999

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Die Ministerin Ute Erdsiek-Rave

Bundesanstalt für Arbeit vertreten durch das Landesarbeitsamt Nord
Der Präsident Georg Fiedler


nach oben


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein