Berufswahlunterricht

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Berufswahlunterricht

Erl. vom 13. Mai 1975 (NBl. KM. Schl.-H. S.122)

In der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1971- veröffentlicht mit Erlaß vom 5. Juni 1972, NBl. KM. Schl.-H. S.158) ist zwischen den Kultusministern der Länder im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Arbeit vereinbart worden, daß die Schule dem Schüler "grundlegende Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt" vermitteln soll. Dieser Aufgabe dient der Berufswahlunterricht. Er ist Teil des Faches Wirtschaft/Politik an den Haupt- und Realschulen. Der Berufswahlunterricht soll dabei nicht über einzelne Berufe informieren, sondern die allgemeinen Probleme, Möglichkeiten und Folgen der Berufswahl aufzeigen.

Die Einführung des Berufswahlunterrichts kann zunächst nur schrittweise erfolgen. Dazu dienen folgende erste Maßnahmen:

1. In der Rahmenstudienordnung Grund- und Hauptschullehrer 1974 vom 28. Mai 1974 (NBl. KM. Schl.-H. S.170) ist für das Studium der Grund- und Hauptschullehrer und der Realschullehrer an den Pädagogischen Hochschulen vorgeschrieben, daß das neue Fach Wirtschaft/Politik auch die Ausbildung für den Berufswahlunterricht umfaßt. Die Pädagogischen Hochschulen haben hierzu bereits intensive Vorbereitungen getroffen.

2.In einer Vereinbarung mit dem Landesarbeitsamt Schleswig-Holstein Hamburg vom 27. März 1975 ist vorgesehen, daß ein Versuch mit Berufswahlunterricht von insgesamt 30 Stunden an drei Schulen des Landes, und zwar an der Hauptschule Wilster, der Realschule Ahrensbök und der IGS Neumünster, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Neumünster durchgeführt wird. Dieser Versuch läuft an mit Beginn des Schuljahres 1975/76; die wissenschaftliche Begleitung. . .

3.In den Unterricht für das Fach Wirtschaft/Politik auf Grund meines Erlasses "Wirtschaft und Technik im Unterricht" vom 12. Juni 1973 (NBl. KM. Schl.-H. S.148) ist der Berufswahlunterricht ebenfalls inhaltlich einbezogen. Lehrkräfte, die Berufswahlunterricht innerhalb dieses Faches unterrichten wollen, müssen sich entsprechend dem vorgenannten Erlaß für Fortbildungsveranstaltungen beim IPTS auf dem Dienstwege über das Landesschulamt melden.

4.Die in dem Erlaß "Zusammenarbeit von Bildungsberatung, Schule und Berufsberatung" vom 5. Juni 1972 (NBl. KM Schl.-H. S.158) vorgesehenen Besuche von Berufsberatern während des Schulunterrichts sind in die Unterrichtsstunden im Fach Wirtschaft/Politik zu legen.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein