Betriebliches Eingliederungsmanagement, Hamburger Modell |
Betriebliche Eingliederung |
„Hamburger Modell“ für Lehrerinnen und Lehrer
Das Hamburger Modell ermöglicht eine stufenweise Wiedereingliederung in das
Arbeitsleben nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Für
Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis kann das Verfahren analog zu
Tarifbeschäftigten angewendet werden, richtet sich aber als Ausnahme von der
Arbeitszeit nach § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der
Arbeitszeitverordnung (AZVO).
Das Hamburger Modell wird wie folgt beantragt: der Beamte / die Beamtin stimmt
mit dem behandelnden Arzt einen Eingliederungsplan ab, der dem
Genesungsfortschritt entspricht. Die Arbeitsaufnahme kann so mit wenigen Stunden
täglich beginnen und stufenweise bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert werden.
Diese mit dem Arzt getroffene Vereinbarung (hierfür gibt es einen Vordruck) ist
dem Schulamt auf dem Dienstweg vor der geplanten Maßnahme zuzuleiten. Die
ärztliche Bescheinigung enthält Beginn und Ende der jeweiligen Stufen (von wann
bis wann mit wie vielen Wochenstunden) sowie eine Prognose zur Wiederherstellung
der vollen Dienstfähigkeit.
Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung des Dienstherrn vor Beginn der Maßnahme
erforderlich ist. Die Dienstaufnahme ohne Zustimmung ist nicht möglich!
Die Maßnahme kann bis zu sechs Monaten bewilligt werden. In begründeten
Ausnahmefallen kann der Arbeitsversuch nach amtsärztlicher Feststellung auch bis
zu zwölf Monaten erfolgen.
Die Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt unter Fortzahlung der
Dienstbezüge. Der Beamte / die Beamtin gilt im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten
nicht als dienstunfähig erkrankt und bekommt demnach auch keine Krankmeldung.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Genehmigung durch den
Dienstherrn nicht besteht. Die Genehmigung ist jeweils als Einzelfall zu prüfen.
Insbesondere bei chronischen Erkrankungen ist eine Prognose zur
Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit in der Regel nicht möglich. Dies
ist aber eine Grundlage für die Genehmigung einer Wiedereingliederung. In
Einzelfällen ist auch hier die Einbeziehung des Amtsarztes vorgesehen, um die
Erforderlichkeit der Maßnahme und die Möglichkeit der Wiederherstellung der
Dienstfähigkeit zu prüfen.
Quelle: Schulrundschreiben des Schulamtes Kiel vom 24.02.2009