blinde Eltern | Eltern | Seite drucken |
Zusätzliche Hilfe für Schüler, deren Eltern blind sind
Erl. vom 8. Juli 1988 (NBl. KM. Schl.-H. S. 214)
Vom Schleswig-Holsteinischen Blindenverein bin ich auf die besondere Problematik
aufmerksam gemacht worden, daß blinde Eltern die schulische Begleitung ihrer sehenden
Kinder nur unter sehr erschwerten Bedingungen wahrnehmen können.
Um diesen Erschwernissen entgegenwirken zu können, bin ich damit einverstanden, daß auf
Antrag dieser Eltern der Klassenlehrer des Kindes zum "Tutor" bestellt wird, um
verstärkte Elternarbeit zu leisten indem er z. B. die Eltern bei der Aufsicht über die
Schulaufgaben unterstützt und die Funktionen übernimmt, die nur ein Sehender ausüben
kann.
Derjenige Lehrer, der diese Aufgaben wahrnimmt erhält einen Ausgleich, der sich nach der
Notwendigkeit des Einzelfalles richtet und in der Regel eine Wochenstunde beträgt.
Der Ausgleich wird von der Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag des Schulleiters
festgelegt und ist jährlich zu Beginn des Schuljahres zu verlängern, wenn die
Bedingungen, die zur Genehmigung geführt haben, weiter bestehen.