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Zusätzliche Hilfe für Schüler, deren Eltern blind sind

Erl. vom 8. Juli 1988 (NBl. KM. Schl.-H. S. 214)

Vom Schleswig-Holsteinischen Blindenverein bin ich auf die besondere Problematik aufmerksam gemacht worden, daß blinde Eltern die schulische Begleitung ihrer sehenden Kinder nur unter sehr erschwerten Bedingungen wahrnehmen können.

Um diesen Erschwernissen entgegenwirken zu können, bin ich damit einverstanden, daß auf Antrag dieser Eltern der Klassenlehrer des Kindes zum "Tutor" bestellt wird, um verstärkte Elternarbeit zu leisten indem er z. B. die Eltern bei der Aufsicht über die Schulaufgaben unterstützt und die Funktionen übernimmt, die nur ein Sehender ausüben kann.

Derjenige Lehrer, der diese Aufgaben wahrnimmt erhält einen Ausgleich, der sich nach der Notwendigkeit des Einzelfalles richtet und in der Regel eine Wochenstunde beträgt.


Der Ausgleich wird von der Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag des Schulleiters festgelegt und ist jährlich zu Beginn des Schuljahres zu verlängern, wenn die Bedingungen, die zur Genehmigung geführt haben, weiter bestehen.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein