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Bezeichnung "Bundesrepublik Deutschland" im Schulunterricht

RdErl. vom 4. Oktober 1976 (NBl. KM. Schl.-H. S. 274)

Im Unterricht der Fächer Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft/Politik, Gemeinschaftskunde wird gelegentlich aus Unachtsamkeit nicht die volle Bezeichnung "Bundesrepublik Deutschland", sondern stattdessen eine Abkürzung verwendet.
Aus diesem Anlaß weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, daß die Regierungschefs des Bundes und der Länder es für wünschenswert halten, daß im amtlichen Sprachgebrauch keine Abkürzungen, sondern die nach dem Grundgesetz volle Bezeichnung "Bundesrepublik Deutschland" verwendet wird.
Ich bitte um Beachtung dieser Regelung auch im Unterricht als einer vom Lehrer ausgeübten Amtstätigkeit.
Die ausschließliche Verwendung einer Abkürzung durch die Behörden der DDR verfolgt ganz offensichtlich das Ziel, das Wort "Deutschland" aus dem Sprachgebrauch und damit aus dem politischen Bewußtsein allmählich zu tilgen.
Der Verband der kartografischen Verlage und der Verband der Schulbuchverlage hat in seinen Bezeichnungsempfehlungen vom l4. Oktober 1973 gleichfalls diese Regelung übernommen, so daß davon ausgegangen werden kann, daß in Schulbüchern kartografischen Werken, die im Schulunterricht verwendet werden, in der Regel keine Abkürzung der amtlichen Bezeichnung "Bundesrepublik Deutschland" auftritt, es sei denn, daß in einigen Fällen (z. B. bei thematischen Karten in kleinem Maßstab) drucktechnische Gründe eine Abkürzung erforderlich machen.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein