Buchpreisbindung | Unterricht | Seite drucken |
Buchpreisbindungsgesetz Die Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. teilt mit, dass am 1. Oktober 2002 das Buchpreisbindungsgesetz in Kraft getreten ist und das bislang privatrechtlich organisierte Preisbindungssystem („Sammelrevers") abgelöst hat. Mit dem Buchpreisbindungsgesetz ist die Preisbindung für Bücher erstmals gesetzlich angeordnet. Die Umstellung auf ein gesetzliches System war aus „europarechtlichen" Gründen erforderlich, eine inhaltliche Neuregelung war nicht beabsichtigt. Aus diesem Grunde sind die Änderungen überschaubar. Die wichtigsten Änderungen im Schulbuchgeschäft:
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1. | mehr als 10 Stück | 8 Prozent Nachlass |
mehr als 25 Stück | 10 Prozent Nachlass | |
mehr als 100 Stück | 12 Prozent Nachlass | |
mehr als 500 Stück | 13 Prozent Nachlass | |
2. bei einem Auftragswert im Gesamtwert von mehr als | ||
25.000 Euro | 13 Prozent Nachlass | |
38.000 Euro | 14 Prozent Nachlass | |
50.000 Euro | 15 Prozent Nachlass | |
Soweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren.
Quelle |