Bundeswehr

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siehe auch: BKGG

Zusammenarbeit von Schule und Bundeswehr

Jugendoffiziere der Bundeswehr als Ansprechpartner zu Fragen der Sicherheitspolitik in der Schule

Bek. vom 13. Februar 2001 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 104)

Zur Unterstützung bei der Vermittlung der komplexen sicherheitspolitischen Themen im Unterricht stehen den Schulen die Jugendoffiziere der Bundeswehr für Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, die Organisation von Truppenbesuchen und Projektwochen zur Verfügung.

Die Jugendoffiziere betreiben keine Nachwuchswerbung. Eine Zusammenarbeit von Jugendoffizieren der Bundeswehr mit Schulen dient ausdrücklich nicht der Berufswerbung der Bundeswehr sondern der sicherheitspolitischen Informationsvermittlung.
Die Initiative zur Zusammenarbeit sollte deshalb zum geeigneten Zeitpunkt von den Schulen bzw. den Lehrkräften für Wirtschaftspolitik und Geschichte ausgehen.
Jugendoffiziere der Bundeswehr bieten auch Fortbildungsseminare für Lehrkräfte an.
Diese werden Interessenten auf Anfrage - auch per e-mail - zugesandt.

Die nachstehend aufgeführten Jugendoffiziere sind die Ansprechpartner für die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Schulen.

1. Für die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen und Steinburg sowie für die Landeshauptstadt Kiel:
Wehrbereichskommando I/Küste Hauptamtlicher Jugendoffizier 1,
Niemannsweg 220, 24106 Kiel
Tel.:0431/384-6132, Fax 0431/384-6149
E-mail: JugendoffizierKiel1@bundeswehr.org

2. Für die Kreise Plön, Ostholstein, Stormarn, Pinneberg, Bad Segeberg und Herzogtum Lauenburg sowie die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster:
Wehrbereichskommando I/Küste Hauptamtlicher Jugendoffizier 2,
Niemannsweg 220,
24106 Kiel
Tel.: 0431/384-6190, Fax 0431/384-6149
E-mail: JugendoffizierKiel2@bundeswehr.org

3. Für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie für die kreisfreie Stadt Flensburg:
Flottenkommando Hauptamtlicher Jugendoffizier
Presse- und Informationszentrum Marine
Uferstraße,
24960 Glücksburg
Tel.: 04631/666-4422, Fax 04631/666-4406
E-mail: JugendoffizierGluecksburg@bundeswehr.org
 


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein