Allgemeine Anordnung über Zuständigkeiten
in Personalangelegenheiten zur Durchführung des Projektes
"Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich"
(Gymnasien/Gesamtschulen)
Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 30. Dezember 1998 - III 127/111 132 -
(NBLMBWFK.Schl.-H. 1999 S. 15)
Soweit nach Artikel 31 der Landesverfassung Befugnisse der Ministerpräsidentin
berührt sind, hat diese der Übertragung zugestimmt.
§1 Geltungsbereich
Dieser Erlaß gilt für die Gymnasien und Gesamtschulen der Kreise
Nordfriesland, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg.
§2 Allgemeinbildende Schulen
Den Schulleiterinnen und Schulleitern der Gymnasien und Gesamtschulen übertrage
ich - zusätzlich zu den mit Erlaß vom 20. August 1985 - X 131 - 0214 -(NBI.
KM. Schl.-H. S. 229) übertragenen Befugnissen -folgende Befugnisse:
1. Besonders durch das Ministerium benannte Stellen landesweit auszuschreiben
und das Bewerbungsverfahren einschließlich der Erstellung eines
Besetzungsvorschlages gegenüber dem Ministerium durchzuführen,
z. nicht berücksichtigte Bewerbungen entsprechend zu bescheiden,
3. Mehrarbeit bei zur Verfügung stehenden Mitteln anzuordnen und zu genehmigen,
4. Versetzungen und Abordnungen von Lehrkräften zwischen den an diesem Projekt
beteiligten Schulen einvernehmlich bis zur verwaltungsmäßigen Umsetzung
vorzubereiten.
§3 Inkrafttreten, Geltungsdauer
(1) Dieser Erlaß tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anordnung über Zuständigkeiten in
Personalangelegenheiten zur Durchführung des Projektes "Dezentralisierung
von Verantwortung im Schulbereich" (Gymnasien)
vom
6. November 1997 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 432) außer Kraft.
(2) Dieser Erlaß gilt für das Schuljahr 1999/2000. Gleichzeitig werden für
diesen Zeitraum alle entgegenlautenden Vorschriften für den Geltungsbereich
dieses Erlasses außer Kraft gesetzt.
In Vertretung Dr. Ralf Stegner |