Dienstaufsichtsbeschwerde |
Im schleswig-holsteinischen Beamtenrecht taucht dieser Begriff m.E.
explizit nicht auf.
"Dienstaufsichtsbeschwerde: Mittel, um sich gegen Verwaltungsentscheidungen gerade
eines namentlich bezeichneten Bediensteten oder gegen die Form seines dienstlichen
Auftretens zu wenden (ohne Rechtsanspruch auf Antwort und daher kein Rechtsbehelf). Entscheidungsbefugt ist grundsätzlich der nächsthöhere Vorgesetzte oder
der Dienstvorgesetzte."
Nikolaus von Grünberg, "Kleines Lexikon der Verwaltungssprache",
1975, IPTS, Kiel