DienstunfähigkeitArbeitszeitSeite drucken

Landesverordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 41 LBG - Verfahren bei Dienstunfähigkeit und begrenzter Dienstfähigkeit

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein