Dienstunfähigkeit
Arbeitszeit
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Landesverordnung über die Gewährung eines Zuschlags
zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 41 LBG - Verfahren bei Dienstunfähigkeit und begrenzter Dienstfähigkeit
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein