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Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern

Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 5. August 2001 - III 41-320.356-2 (NBl.MBWFK.Schl.-H. 2001)
Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wichtige Grundlage unseres Zusammenlebens in der Gemeinschaft. Die Schule ist ein geeigneter Ort, um junge Menschen über deren Engagement in der Schule hinaus über Möglichkeiten außerschulischer ehrenamtlicher Tätigkeit zu informieren, diese anzuregen und zu fördern. Dies geschieht nicht zuletzt durch das ausdrücklich anerkannte gute Beispiel Gleichaltriger.
Die Schule erkennt die ehrenamtliche Tätigkeit dadurch an, dass sie auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers eine von einer Einrichtung bzw. Organisation ausgestellte Würdigung nach dem Muster der Anlage zusammen mit dem Zeugnis aushändigt.

Die Würdigung darf sich auf folgende Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeiten beziehen:
- den sozialen und karitativen Bereich
- den kirchlichen Bereich
- den kommunalen Bereich
- den kulturellen Bereich
- den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
- die freie Jugendarbeit
- den Sport 

Verfahren:
Schülerinnen und Schüler, die eine Würdigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, erhalten von der Schule den Erlass und einen Vordruck für die Würdigung. Dieser wird von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung ausgefüllt und der Schule spätestens sechs Wochen vor der Aushändigung der Zeugnisse zugeleitet. Eine Kopie der Würdigung ist in die Schülerakte zu nehmen. 

Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Anlage

Beiblatt

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein