Experimentalklausel
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Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Schulversuchen im Rahmen der Experimentierklausel (1. Experimentierklausel-VV)
Änderung der 1. Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Schulversuchen im Rahmen der Experimentierklausel
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Schulversuchen im Rahmen der Experimentierklausel (1. Experimentierklausel-VV)
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein